Gewerbeordnung: Das ändert sich

Am 2. November 2016 präsentierte die Regierungsspitze die Novelle der Gewerbeordnung. (v.l.n.r. Kanzleramtsminister Thomas Drozda, Bundeskanzler Christian Kern, Vizekanzler Reinhold Mitterlehner und Staatssekretär Harald Mahrer). | Foto: BKA/Christopher Dunker
  • Am 2. November 2016 präsentierte die Regierungsspitze die Novelle der Gewerbeordnung. (v.l.n.r. Kanzleramtsminister Thomas Drozda, Bundeskanzler Christian Kern, Vizekanzler Reinhold Mitterlehner und Staatssekretär Harald Mahrer).
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ÖSTERREICH. Die im Sommer angekündigte Reform der Gewerbeordnung hat konkrete Formen angenommen. Die Novelle der aus dem Jahr 1959 stammenden Gewerbeordnung soll noch diese Woche in Begutachtung geschickt werden. Anpassungen sind danach noch möglich.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

  • Gewerbeanmeldungen werden kostenlos bzw. von Gebühren und Abgaben des Bundes befreit. Beim Gewerbeschein ändert sich, anders als ursprünglich im Gespräch, nichts. Für die 440 freien Gewerbe wird auch weiterhin eine Anmeldung nötig und somit die Kammerumlage zu bezahlen sein. Voraussetzung für die Aussübung eines reglementierten Gewerbes bleibt die Meisterprüfung oder ein anderer Befähigungsnachweis.
  • Die Teilgewerbe-Verordnung wird aufgehoben, was dazu führt, dass von den 21 Teilgewerben 19 zu freien Gewerben werden. Unklar ist noch, ob der Huf- und Klauenbeschlag zum 81. reglementierten Gewerbe wird.
  • Der Gewerbeumfang bei den Nebenrechten soll deutlich erweitert werden. Bisher durften etwa die Fliesenlegearbeiten eines Tischlers einen Umfang von maximal zehn Prozent der gesamten Arbeiten ausmachen. Dieser Anteil soll bei reglementierten Gewerben auf 15 Prozent und in freien auf 30 Prozent erhöht werden.
  • Das Betriebsanlagenrecht wird erleichtert und beschleunigt. Nach dem Motto "ein Verfahren, ein Bescheid" sollen Bau-, Naturschutz-, Wasser- und gewerberechtliche Genehmigungen aus einer Hand erfolgen. Dies soll laut Vizekanzler Reinhold Mitterlehner widersprüchliche Auflagen vermeiden und die Verfahrensdauer reduzieren. Betriebsanlagen mit geringem Gefährdungspotenzial, also etwa Gastronomiebetriebe, sollen von Bezirkshauptmannschaften schneller genehmigt werden dürfen. Außerdem sollen vorübergehende Tätigkeiten – etwa Zeltfeste – nicht mehr unter das Anlagenrecht fallen.
  • Die Entscheidungsfristen für Behörden werden gesetzlich von sechs auf vier Monate verkürzt
  • Die Zahl der einzureichenden Unterlagen wird ebenfalls reduziert. So soll die Vorlage des Nachbarverzeichnisses entfallen, was Unternehmern die Grundbuchabfrage erspart. Bestimmte Anzeigenpflichten bei Behörden fallen ebenfalls weg, etwa beim Tausch von einer alten zu einer gleichartigen neuen Maschine.
  • Die berufliche Ausbildung wird aufgewertet. Heimische Meister- und Befähigungsprüfungen werden im internationalen Vergleichsrahmen höher eingestuft, was laut Mitterlehner die Durchlässigkeit im Bildungssystem und die Höherqualifizierung erleichtert.

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