Teilpension: Wer, was, wieviel

Die Teilpension wurde unter Ex-Sozialminister Rudolf Hundstorfer eingeführt. | Foto: Arnold Burghardt
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ÖSTERREICH. Seit Einführung der Teilpension Anfang dieses Jahres hat das AMS bis zum Stichtag 31. März exakt 107 Bezieher verzeichnet. Diese Ergänzung zur Altersteilzeit ist eine weitere Maßnahme, um ältere Arbeitnehmer im Job zu halten.

Weg von der Korridorpension

Sie richtet sich an Personen, die die Voraussetzungen für eine Korridorpension erfüllen, aber noch einige Zeit in reduzierter Form weiterarbeiten wollen. Die Arbeitszeit kann auf 40 bis 60 Prozent verringert werden. Bezahlt werden die tatsächlich geleistete Arbeit plus 50 Prozent des Differenzbetrages zum bisherigen Entgelt bei Normalarbeitszeit. In der Praxis heißt dies, dass die Teilpension nur von Männern ab dem 62. Lebensjahr in Anspruch genommen werden kann, vorausgesetzt der Arbeitgeber stimmt dem zu. Das Frauenpensionsalter liegt derzeit noch bei 60 Jahren. Ein weiterer Unterschied zur Altersteilzeit: Der Arbeitgeber erhält 100 Prozent seiner Mehrkosten ersetzt.

Kritik an Kosten

Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) hält die Teilpension für eine sinnvolle Maßnahme. "Es ist noch zu früh, um zu beurteilen, ob die Teilpension ein Erfolg wird", sagt die ÖGB-Pensionsexpertin Dinah Djalinous-Glatz gegenüber den Regionalmedien Austria (RMA). Kritik kommt vom Think Tank Agenda Austria. "Hier wird ein höheres faktisches Pensionsantrittsalter teuer erkauft", heißt es dort auf Anfrage der RMA. Laut AMS beliefen sich die Kosten für die Teilpension bis Ende März auf 221.155 Euro. Das entspricht 0,02 Prozent des AMS-Budgets 2016. Nicht mit einberechnet ist hier, dass die Pensionsversicherungsbeiträge für Teilpensionisten staatlich aufgestockt und ihre Pensionsbezüge somit höher ausfallen werden. Eine Prognose über die Anzahl der Bezieher konnte das AMS nicht geben.

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