Begutachtung läuft
Neue Riedenwein-Verordnung kurz vor Beschlussfassung
Nach dem zweiten Gesetzesentwurf steht die Beschlussfassung für die neue Riedenwein-Verordnung in der Steiermark kurz bevor. Ziel ist es, dass das neue Gesetz, welches die Kennzeichnungspflicht für steirische Qualitätsweine (DAC) regelt, bis zum 1. Februar 2023 in Kraft tritt.
STEIERMARK. Am 13. Jänner 2023 endete die Begutachtungsfrist für die neue Riedenwein-Verordnung, die den Betrauten bisher bereits viel Kraft abverlangte, nachdem das Fass der Einwände fast überging.
Nach der Einarbeitung von Einwänden wurde der Entwurf wiederholt überarbeitet. Derzeit werden die eingelangten Stellungnahmen nochmals begutachtet, um den Gesetzesentwurf in der zweiten Auflage auf Schiene zu bringen. Und das dürfte demnächst passieren.
"Wir sind guter Dinge, dass der Gesetzesentwurf in der nächsten Regierungssitzung beschlossen wird", zeigt sich Weinbauberater Martin Palz optimistisch und verweist in diesem Zusammenhang auch auf eine gewisse Dringlichkeit: "Wichtig ist, dass die Verordnung bis zum 1. Februar 2023 in Kraft tritt."
Der Grund liegt auf der Hand: "Laut Gesetz dürfen die Schilcherbäuerinnen und Schilcherbauern die Riedenweine aus dem Jahrgang 2022, sprich den Schilcher, als erste ab Februar 2022 abfüllen und zur Erlangung der staatlichen Prüfnummer einreichen", erläutert Palz.
Das sieht das neue Gesetz vor
Grundlage der neuen Riedenwein-Verordnung ist, dass am Etikett als Riedenweinbezeichung nur diese Begriffe verwendet werden dürfen, die im Gesetz verankert wurden. Damit kommt man dem Wunsch des Gesetzgebers nach, dass die kleinste geografische Einheit - die sogenannt Riede - klar abgegrenzt ist. In naher Zukunft wird auch im GIS Steiermark einsehbar sein, wo die Riede beginnt und wo sie endet.
Es ist davon auszugehen, dass der Gesetzesentwurf in der nächsten Regierungssitzung beschlossen wird, und das wäre nächste Woche.
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