Ehrenhausen
Schwalbennest entfernt, das Naturschutzgesetz verbietet es
In Ehrenhausen wurde eine Firma von einer Wohngenossenschaft beauftragt, bestehende Schwalbennester in einem überdachten Müllraum einer Wohnsiedlung zu entfernen. Laut Gesetz ist in Österreich die Entfernung von unbenutzten Schwalbennestern, aber auch allen anderen Vogelnestern, die mehrfach genutzt werden können, verboten.
EHRENHAUSEN. Die Schwalbennester am Haus werden als Boten des Glückes bezeichnet, es deutet auf Erfolg und Kindersegen hin. Schwalben schützen das Anwesen vor Feuer und das Vieh wird vor Krankheit bewahrt. Die Realität sieht allerdings anders aus. Die Probleme sind weitgehend bekannt, der Mensch nimmt den Tieren immer mehr Lebensraum und das gilt auch für die Vogelwelt, die immer mehr Brutplätze verliert, wie die Statistik belegt.
Eine besorgte Wohnungsmieterin aus Ehrenhausen hat sich in diesem Zusammenhang an MeinBezirk gewandt, nachdem in einem überdachten Müllraum in einer Wohnsiedlung in Ehrenhausen bestehende Schwalbennester kürzlich entfernt wurden. "Um zu verhindern, dass neue Nester gebaut werden, wurden zusätzlich Lochbleche angebracht", schildert die Südsteirerin und ärgert sich über die Befindlichkeiten mancher Menschen.
In der betroffenen Wohnsiedlung, die dieser Sache kein Einzelfall ist, waren die Schwalbennester schon mehrmals Thema. In Gesprächen seien Alternativen im Raum gestanden. "Warum hat man nicht Kotbrettchen montiert, sondern gleich alles vernichtet", fragt sich die Bewohnerin. "Jetzt sitzen Vögel da und suchen am Lochblech verzweifelt ein Nest." Mitte Mai werden wieder die ersten Schwalben in der Südsteiermark ankommen.
Klare Gesetzesvorgabe
"Die Entfernung von unbenutzten Schwalbennestern, aber auch allen anderen Vogelnestern, die mehrfach genutzt werden können, ist in Österreich grundsätzlich verboten", zitiert Raphael Narrath, Bezirksleiter der steirischen Berg- und Naturwacht in Leibnitz. Nachsatz: "Wenn Nester entfernt werden müssen, ist in allen Bundesländern mit Ausnahme Niederösterreichs eine behördliche Bewilligung erforderlich."
Das Gesetz regelt (Auszug):
- Steiermark: jegliche Eingriffe untersagt
- Burgenland: Abwehrmaßnahmen gestattet bei Unzumutbarkeit
- Kärnten: jegliche Eingriffe untersagt
- Niederösterreich: Zerstörung außerhalb der Brutzeit nur gestattet, wenn keine andere zufriedenstellende Lösung
- Oberösterreich: jegliche Eingriffe untersagt
- Salzburg: jegliche Eingriffe untersagt
- Tirol: jegliche Eingriffe untersagt
- Vorarlberg: jegliche Eingriffe untersagt
- Wien: jegliche Eingriffe untersagt
Raphael Narrath betont, dass es in gewissen Ausnahmefällen eine Genehmigung der Behörde bedürfe, sollte tatsächlich ein Nest entfernt werden. "Wenn das Nest entfernt wird, muss aber ein Ersatz geschaffen werden", betont Narrath.
Immer weniger Schwalben
Wenig geeignete Nistmöglichkeiten und ein immer knapper werdendes Insektenangebot führten bei der Mehlschwalbe innerhalb von 20 Jahren zu einer Bestandshalbierung.
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