NAbg. Josef Muchitsch
Corona-Krise und die Auswirkungen auf unsere Gemeinden

Nabg. Josef Muchitsch will die Gemeinden in Zeiten der Corona-Krise mehr unterstützen.  | Foto: TT&K
  • Nabg. Josef Muchitsch will die Gemeinden in Zeiten der Corona-Krise mehr unterstützen.
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Auch in der Steiermark gibt es aufgrund der Corona- Krise und deren Folgen zunehmend große wirtschaftliche Probleme für die insgesamt 287 Gemeinden.

Durch die Rekordarbeitslosigkeit sinken die Ertragsanteile und die Einnahmen aus den Kommunalsteuern. Ein Ende ist nicht in Sicht. Die Folgen: Geplante Projekte und Investitionen müssen gestoppt werden, darunter leiden regionale Betriebe.

Die österreichischen Unternehmen werden im internationalen Vergleich von der Bundesregierung nicht großzügig unterstützt. Es fehlt auch an Unterstützung für die größten regionalen Auftraggeber, die Gemeinden. Die Gemeinden brauchen effektive finanzielle Unterstützung seitens der Politik. Diese muss dringend Maßnahmen setzen, um die regionale Konjunktur anzukurbeln.

Abg. z. NR Josef Muchtisch, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft Bau-Holz: „Der Konjunkturmotor Gemeinde braucht gerade jetzt mehr Sprit. Ansonsten steigt mittelfristig die Arbeitslosigkeit weiter an und die Gemeinden verfügen über noch weniger Mittel. Diese Spirale nach unten muss gestoppt werden.“

Bundesinvestitionspaket wird begrüßt, geht aber am Problem vorbei

Die drei Bürgermeister Josef Wallner (Deutschlandsberg), Helmut Leitenberger (Leibnitz) und Bernd Osprian (Voitsberg) begrüßen zwar Aktionen der Bundesregierung, jedoch müssen diese auch tatsächlich in allen Gemeinden ankommen. Das von der Bundesregierung geplante Gemeindeinvestitionspaket von insgesamt einer Milliarde Euro klingt gut, aber kann nicht von allen Gemeinden genutzt werden.

Wichtige kommunale Projekte, die dadurch ausgelöst werden sollten, müssen zu 100 Prozent von der Gemeinde vorfinanziert und danach gibt es maximal bis zu 50 Prozent Zuschuss vom Bund. Gerade den finanzschwachen Gemeinden hilft das aber nicht. Diese können aufgrund ihrer mangelnden Liquidität durch die Krise diese Bundesförderungen nicht abholen.

Bei der Umsetzung bei Projekten müssen mehr direkte Vergaben an regionale Firmen schnell und einfach an regionale Firmen durch die Anhebung der Schwellenwerte von 100.000 auf 300.000 Euro per Verordnung erhöht werden.

Das Aufrechterhalten der Liquidität größte Herausforderung für Gemeinde

Die Erhöhung des Kreditrahmes für Gemeinde hilft kurzfristig, aber dieser muss zurückbezahlt werden. Eine Möglichkeit, die Liquidität zu verbessern, wäre den Gemeinden die Umsatzsteuer für Investitionen in wichtige kommunale Infrastrukturen wie beim Bau von Schulen, Kindergärten oder Investitionen zurück zu erstatten. Das muss auch bei Investitionen in die Sicherheit wie beim Feuerwehrwesen gelten. Diese Maßnahme würde die Liquidität der Gemeinde stärken.

Verschärfend für die Gemeinden kommt hinzu, dass ab 2021 eine Steuerreform in Kraft treten soll. Das Volumen dieser Reform soll 1,5 Milliarden Euro betragen. Davon sind aber die Gemeinden wieder negativ betroffen, da dies zu einer Kürzung der Ertragsanteile führt.

Direkte Förderung für Gemeinden

Die Bürgermeister fordern daher, die Gemeinden über einen Bewohner-Schlüssel direkt zu fördern, um die wichtigsten kommunalen Aufgaben erfüllen zu können. Die Regierung muss hier nochmals umdenken und nicht einfach „Nein“ sagen, nur weil dieser Vorschlag von Seiten der SPÖ kommt.

Als Beispiel: In Deutschland übernimmt der Bund den gesamten Ausfall der Kommunalsteuer für die Gemeinden. Das deutsche Rettungspaket für Gemeinden hat ein Volumen von 130 Milliarden Euro. Auf Österreich heruntergebrochen heißt das rund 13 Milliarden Euro an direkter Förderung für unsere Gemeinden. Geplant ist von der Bundesregierung jedoch lediglich ein Milliarde Euro, welche noch dazu nicht in allen Gemeinden ankommt.

Die Forderungen zusammengefasst:

  • Die Gemeinden brauchen – anlog zum Beispiel aus Deutschland – direkte Bundesgelder zum Gemeindehaushalt
  • Die Gemeinden brauchen bei Investitionen in kommunale Infrastruktur und Sicherheit eine Rückvergütung der Umsatzsteuer vom Bund
  • Keine Kürzung der Ertragsanteile aufgrund der Corona-Krise und der bevorstehenden Steuerreform
  • Schnelle und direkte Vergaben an regionale Betriebe müssen per Verordnung befristet ermöglicht werden
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