NAbg. Josef Muchitsch legt die wichtigsten Fakten des Arbeitsprogrammes offen

Pensionen

Das tatsächliche Pensionsantrittsalter bei
den ASVG-Versicherten (Arbeiter, Angstellte),
Bauern und Selbstständigen soll bis 2018 von
58,4 auf 60,1 Jahre angehoben werden. Die
Wirtschaft ist dabei gefordert, dies umzusetzen.
Ein Bonus-Malus-System für Firmen ab 25
Mitarbeitern wird dazu ab 2017 eingeführt. Einnahmen
bei Firmen durch Malus/Strafgelder 40
Millionen Euro.

Unverändert bleiben die bestehenden Regelungen
bei Invaliditäts-, Schwerarbeitspension,
Hacklerregelung und Frauenpensionsantrittsalter.
Eine Teilpension ab 62 für ältere Arbeitnehmer,
die bei reduzierter Arbeitszeit länger arbeiten
wollen, soll eingeführt werden.
Pensionsbonus für Arbeitnehmer bei längerem
Arbeiten – über das gesetzliche Pensionsantrittsalter
(Männer 65, Frauen 60).
Arbeitsrecht
Die Arbeitszeiten sollen per Gesetz neu geregelt
werden. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit
bleibt dabei unverändert. Ziel ist es,
eine 4-Tage-Woche zu ermöglichen, um somit
längere Freizeitblöcke zu erreichen.
Die Konkurrenzklausel soll von 2.000 auf
3.020 Euro erhöht werden. Arbeitnehmer unter
diesem Richtsatz müssen somit keine Verpflichtungen
gegenüber dem alten Dienstgeber bei
Firmenwechsel eingehen.
Der Zugang zu Mehrurlaub soll ermöglicht
werden. Jährlich wechseln bereits 1,3 Millionen
Arbeitnehmer ihren Dienstgeber und das Erreichen
der 6. Urlaubswoche wird dadurch immer
schwieriger. Ein Kündigungsschutz von 4 Wochen
bei Fehlgeburten wird eingeführt.

Ausbildung

Jeder Jugendliche bis 18 soll einen gesetzlichen
Anspruch auf eine Ausbildung erhalten.
Anreizmodelle zur Teilnahme an Ausbildungen
sollen erweitert und attraktiver werden.
Die Studiengebühren bleiben aufrecht. Zahlen
müssen nur Langzeit- und Nicht-EU-Studenten.
An den Fachhochschulen sollen 10.000
zusätzliche Studienplätze geschaffen werden.
Bis 2020 sollen 2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts
in Unis und FHs gesteckt werden.
Für Investitionen in Forschung soll es steuerliche
Anreize geben.

Frauen und Familie

Der Ausbau von Kinderbetreuung und die Betreuung
von Wiedereinsteigerinnen während
der Karenz wird verbessert.
Ein zweites kostenfreies Kindergartenjahr
für 4- bis 5-jährige mit Sprachdefiziten und die
Erhöhung der Familienbeihilfe kommen. Geplant
sind 180 Euro für unter 10-jährige (bisher
105,40 bis 3 Jahre und 112,70 bis 10 Jahre),
bis 18 Jahre 200 Euro (bisher 130,90) und darüber
220 Euro (bisher 152,70) im Monat. Umsetzung
ab Sommer 2014 - Mehrkosten 220
Mio. Euro.
Mehr Standorte mit Ganztagsschulen werden
mit 160 Mio. Euro gefördert. Die Zustimmung
der Lehrer ist nicht mehr nötig. Voraussetzung
ist die Zustimmung von mindestens 15 Schülern
bzw. Eltern.

Gesundheit und Pflege

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten
für Zahnspangen und Mundhygiene für Kinder
und Jugendliche bis 18 Jahre.
In Spitälern entfällt der Kostenbeitrag/
Selbstbehalt für Kinder. Die Mindestsicherung
bleibt aufrecht.
Beim Pflegeregress wird österreichweit eine
Regelung angestrebt.
Barrierefreies Sanieren wird ab 2014 ein Förderschwerpunkt.
Die Pflege und Betreuung zuhause, durch
einen flächendeckenden Ausbau durch mobile
Dienste, wird verbessert. Die 24-Stunden-Betreuung
wird verlängert und weiterentwickelt
und in den Pflegefonds integriert.

Gerechte Steuern und Abgaben

Alkohol- und Tabaksteuer werden erhöht und
eine Sektsteuer eingeführt. Bringt 140 Mio. Euro
bereits im ersten Jahr. Bei Zigaretten 0,20 Euro
pro Packung im ersten Jahr der Einführung und
weitere 0,20 im zweiten und dritten Jahr, bringt
80 Mio. Euro im ersten Jahr, 190 Mio. im zweiten
und 300 Mio. jedes weitere Jahr. Beim
hochprozentigen Alkohol wird die Steuer um 20
Prozent erhöht, bedeutet 25 Mio. Euro. Pro Flasche
Schaumwein/Sekt/Champagner werden
0,75 Euro eingehoben, ergibt 35 Mio. Euro.
Verschiedene Steuerschlupflöcher bei „Golden
Handshakes” und Managergagen ab
500.000 Euro/Jahr werden geschlossen. Bringt
60 Mio. Euro zusätzlich.
Höhere Steuern gibt es auch bei Luxuspensionen
mit Plus 5 - 25 Prozent. Bringt 20 Mio. Euro.
Die Solidarabgabe, also die Sondersteuer für
hohe Einkommen ab 185.920 Euro Brutto/Jahr,
wird unbefristet verlängert. Ergibt Mehreinnahmen
in der Höhe von 70 Mio. Euro ab 2017.
Bankenabgabe wird fortgesetzt! Unter Beibehaltung
des derzeitigen Aufkommens auf die
Bilanzsumme als Bemessungsgrundlage umgestellt.
Wurde somit um 90 Mio. Euro erhöht.

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