Auswirkungen einer Gesetzesänderung
In der gesamten Steiermark sind nun statt der bislang 2.601 Spielautomaten nur mehr maximal 1.017 zugelassen.
Das bedeutet aber andererseits auch einen Einnahmenverlust für die steirischen Gemeinden aus dem Titel Lustbarkeitsabgabe, die aus dem Betrieb von Automaten in Gasthäusern und Tankstellen in der Vergangenheit mitunter beträchtliche Abgaben lukriert haben.
Gesetzesänderung mit Folgen
Gemäß dem Steiermärkisches Glücksspielautomaten- und Spielapparategesetz 2014 dürfen Glücksspielautomaten seit 1. Jänner 2016 nicht mehr in Gasthäusern oder Tankstellen, sondern nur mehr in eigenen „Automatenssalons“ betrieben werden. Dort gilt ein Alkohol- und Rauchverbot und der Höchsteinsatz beträgt 10 Euro pro Spiel.
Die Einnahmen für die Steiermark aus dem kleinen Glücksspiel sollen sich künftig jährlich auf rund 18 Millionen Euro belaufen, die es vom Bund geben wird. Davon soll sich das Land etwa 11 Millionen Euro behalten und nach einem fixen Pro-Kopf-Schlüssel sechs Millionen Euro auf alle 287 steirischen Gemeinden aufgeteilt werden. Nun kommen auch Gemeinden ein Geld, die bislang überhaupt keine Glücksspielautomaten in ihrer Gemeinde aufgestellt hatten.
200.000 Euro weniger
„Grundsätzlich ist die Neuregelung in Bezug auf Spielerschutz und Eindämmung der Spielsucht zu begrüßen. Es ist jedoch zu befürchten, dass künftig vermehrt übers Internet gezockt wird. Angebote dafür gibt es rund um die Uhr. Der Firmensitz dieser Onlineplattformen ist oftmals auf Zypern oder Malta“, meint dazu Bgm. Hubert Isker aus Gralla.
„Wir haben nach wie vor ein ausgeglichenes Budget. Durch den neuen Aufteilungsschlüssel der verbleibenden Abgaben auf Geldspielapparate fehlen uns aber Jahr für Jahr EUR 200.000,- Euro für außerordentliche Vorhaben und Projekte. Diese Mittel können jetzt nicht mehr investiert werden und fehlen der regionalen Wirtschaft, die für Arbeitsplätze und Existenzen unserer Familien sorgen“, gibt Gralla-Bgm. Hubert Isker zu bedenken.
Auch 200.000 Euro in Wagna
Bgm. Peter Stradner aus Wagna beziffert die Mindereinnahmen durch den Wegfall der Einnahmen aus der Abgabe für die Aufstellung der Automaten in Gasthäusern oder Tankstellen mit 80.000 Euro. „Hinzu kommen für die Marktgemeinde Wagna Mehrausgaben von 120.000 Euro für 2016 wegen der gestiegenen Beiträge an den Sozialhilfeverband. Das macht in Summe 200.000 Euro aus. Ich muss jedem Euro nachlaufen und mir jede Ausgabe anschauen bzw. nach Einsparungspotenzial suchen“, so Bgm. Stradner.
Kaum Auswirkungen
Bgm. Reinhold Höflechner sieht für die Marktgemeinde Straß in Steiermark wegen des Wegfalls der Glückspielabgabe nur minimale Auswirkungen auf das Gemeindebudget. Wohl auch, weil es bei ihm bisher auch schon nicht so viele Glücksspielautomaten gegeben hat wie in anderen Gemeinden.
Für die Marktgemeinde Schwarzautal ergeben sich keine Auswirkungen. „Wir haben in der gesamten Marktgemeinde mit elf Ortschaften bisher keinen einzigen Glücksspielautomaten gehabt. Das ist zwar fürs Gemeindebudget bedauerlich, aber in Hinblick auf den Jugendschutz erfreulich“, betont Bgm. Alois Trummer auf Anfrage der WOCHE.
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