Covid-19: Aktuelle Maßnahmen der Stadt Leoben
Leoben: Öffentliche Einrichtungen werden "hochgefahren"

Für Kindergärten und Kinderkrippen sind aufgrund der Covid-19-Schutzmaßnahmen besondere Bestimmungen zu beachten.  | Foto: Pixabay
  • Für Kindergärten und Kinderkrippen sind aufgrund der Covid-19-Schutzmaßnahmen besondere Bestimmungen zu beachten.
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Für Kindergärten und Kinderkrippen gelten aufgrund der Covid-19-Schutzmaßnahmen neue Bestimmungen, die strikt einzuhalten sind.

LEOBEN. Ab Montag, 11. Mai 2020, können in der Leobener Musik- und Kunstschule die Musikschülerinnen und Schüler wieder an Einzelunterrichten teilnehmen. Die Musikschülerinnen und Schüler sind dazu angehalten, die Musikschule nur mit MNS-Masken und fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn zu betreten und vor den Klassenzimmern zu warten, wo sie in weiterer Folge vom Lehrpersonal abgeholt werden. Eltern dürfen nur in Ausnahmefällen zur Begleitung jüngerer SchülerInnen das Gebäude betreten.
Gruppenunterrichte und musikalische Früherziehung sind voraussichtlich ab 3. Juni möglich.

Kinderkrippen und Kindergärten

In den städtischen Kinderkrippen und Kindergärten wird wie gewohnt, qualitative Kinderbildung und Betreuung geboten. Natürlich sollen Kinder, wenn es die berufliche Situation der Eltern zulässt, weiterhin zu Hause betreut werden, um das Ansteckungsrisiko so gering wie möglich zu halten.
Sollte das nicht möglich sein, sind die Eltern dazu angehalten, telefonisch mit dem jeweiligen Kindergarten Kontakt aufzunehmen und die Betreuungstage und -zeiten der jeweiligen Kindergartenleiterin bekannt zu geben.
Beim Besuch des Kindergartens werden sich für die Kleinen und  deren Eltern wegen der Covid-19-Pandemie einige gewohnte Abläufe ändern:

  • So findet die Übergabe der Kinder an das Personal bereits an der Türe des Kindergartens statt. Sollten mehrere Eltern gleichzeitig ihr Kinder bringen oder abholen, ist auf den Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter zu achten. Dafür sind vor den Eingängen Markierungen angebracht.
  • Die Kinder werden quasi als neues Begrüßungsritual gleich nach dem Ankommen zum Händewaschen geschickt. Auch abgeholt werden die Kinder an der Türe. Den Eltern ist der selbstständige Zutritt zum Kindergarten, gleich wie anderen betriebsfremden Personen, verboten. So soll das Ansteckungsrisiko für die Kinder minimiert werden.
  • Für Gespräche mit den Pädagoginnen ist telefonisch ein Termin zu vereinbaren und beim Termin im Kindergarten müssen die Eltern Masken tragen.
  • Der Besuch der Kindergärten und Kinderkrippen ist auch tageweise möglich. Die Elternbeiträge werden ab dem 18 Mai nur für tatsächlich in Anspruch genommene Betreuungstage eingehoben.

Büro Citymanagement

Das Büro am Hauptplatz ist ab Montag, 11. Mai, wieder zu den gewohnten Zeiten uneingeschränkt geöffnet. Gutscheine sind wieder ohne telefonischer Anmeldung erhältlich und können auch wieder ohne telefonische Anmeldung rückeingelöst werden. Auch der Ticket-Schalter ist wieder offen (Es gelten die Richtlinien der Veranstalter und Agenturen).

Ersatzparkflächen für Mieter der Tiefgarage Hauptplatz

Bedingt durch die Generalsanierung der Hauptplatz-Tiefgarage ist diese seit Montag, 4. Mai, geschlossen. Den Dauermietern werden für die Bauphase als Ersatz Exklusivparkflächen zur Verfügung gestellt. Mit entsprechenden Berechtigungskarten können jene Ersatzparkflächen, für die sich die Dauermieter entschieden haben, genutzt werden. Berechtigte können die Exklusivparkflächen in den Bereichen Waasen (gegenüber der Kirche), Gösser Straße (in der Nähe der Buchbinderei) und Intersport Tscherne (Einfahrt SB-Tankstelle) jederzeit nutzen, da die Kennzeichen elektronisch erfasst sind.
Jene Personen, die noch keine Berechtigungskarte erhalten haben werden gebeten, sich mit den Stadtwerken Leoben, Frau Gerlinde Hammer, unter der Telefonnummer 03842/230 24-801 in Verbindung zu setzen. Dort können auch weitere Berechtigungskarten beantragt werden.

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