Diskussion ums Feuerwerk
Zu Silvester muss es nicht immer knallen

Die Silvesterknallerei sorgt jedes Jahr aufs neue für Diskussionen – auch in unserer Region. Die Stadt Leoben verzichtet auch heuer auf ein großes Feuerwerk und setzt auf eine kinderfreundliche Pyroshow zum Jahreswechsel.

LEOBEN. Immer wenn Silvester und der damit bevorstehende Jahreswechsel näher kommen, stellt sich Jahr für Jahr die Frage „Feuerwerk – ja oder nein?“. Für viele gehört das Feuerwerk zu Silvester wie der Christbaum zu Weihnachten, und schön anzusehen ist es ja auch. Jedoch gehen zahlreiche negative Faktoren mit der Silvesterknallerei einher: Neben den hohen Kosten für Feuerwerkskörper sprechen auch die schwere Belastung der Umwelt, die verängstigten Tiere sowie die vielzähligen Unfälle gegen das Feuerwerk.

Kein großes Feuerwerk in Leoben

Die Stadt Leoben verzichtet auch heuer auf ein großes Feuerwerk – mitunter aus Kostengründen. „Ein Feuerwerk kostet ein Vermögen und es hätte um die 80 Prozent unseres Budgets in Anspruch genommen“, teilt Citymanger Edgar Schnedl mit. Doch man möchte trotzdem am Hauptplatz in das neue Jahr hineinfeiern: „Wir denken ganzheitlich und wollen Familien ins Boot holen. Aus diesem Grund haben wir uns für eine kinderfreundliche Show und eine Schlagerparty zu Silvester entschieden. Es wird auch eine kleine Pyroshow in Form eines Kinderfeuerwerks ohne Knall geben“, so Schnedl. 

Die Stadt Leoben verzichtet auch heuer auf ein großes Feuerwerk zu Silvester. | Foto: Klaus Pressberger
  • Die Stadt Leoben verzichtet auch heuer auf ein großes Feuerwerk zu Silvester.
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Solch ein „Kinderfeuerwerk“, das speziell für Kinder konzipiert wurde, ist in der Regel kleiner, weniger laut und ungefährlicher als ein herkömmliches Feuerwerk. Es explodiert nämlich nicht, sondern sprüht Funken, knistert oder leuchtet. Typische Beispiele für ein Kinderfeuerwerk sind Wunderkerzen, Knallerbsen, Bienen und Knatterbälle. Diese Feuerwerksartikel dürfen auch von Kindern unter Aufsicht von Erwachsenen verwendet werden. 

Wie wichtig ist dir ein Feuerwerk zum Jahreswechsel?

„Wir werden den Himmel auch dieses Jahr den Leobenerinnen und Leobenern überlassen“, lässt der Citymanager wissen. Also diejenigen, die nicht auf die Silvesterknallerei verzichten wollen, müssen selbst zu den Feuerwerkskörpern greifen. Um hier sicher und ohne rechtliche Konsequenzen durch die Silvesternacht zu kommen, müssen mehrere Faktoren beachtet werden. 

Im Ortsgebiet verboten

Je nach Gefährlichkeit von Feuerwerkskörpern gibt es unterschiedliche Altersbeschränkungen und sonstige Voraussetzungen, die für ihren Besitz und ihre Verwendung erfüllt sein müssen. Feuerwerkskörper werden in den vier Kategorien „F1, F2, F3 und F4“ unterteilt, für die jeweils festgelegt ist, wie alt die Verwenderinnen beziehungsweise Verwender sein müssen, und ob sie zusätzlich über Sachkunde oder Fachkenntnis verfügen müssen (ab F3).

Wunderkerzen zählen zum Kinderfeuerwerk. | Foto: Pixabay
  • Wunderkerzen zählen zum Kinderfeuerwerk.
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Während zur Kategorie F1 unter anderem das besagte Kinderfeuerwerk zählt, fallen Schweizer Kracher und Batteriefeuerwerke unter die Kategorie F2 und sind erst erst ab 16 Jahren erlaubt. Die Verwendung von Feuerwerksraketen und Co., die in die Kategorie F2 fallen, ist im Ortsgebiet grundsätzlich ganzjährig verboten. Der Bürgermeisterin beziehungsweise dem Bürgermeister steht es allerdings frei, teilweise eine Ausnahme zu erlauben.

Innerhalb und in unmittelbarer Nähe zu Krankenanstalten, Kirchen, oder Tierheimen ist die Verwendung von Feuerwerkskörpern grundsätzlich immer verboten, auch außerhalb des Ortsgebietes. Ebenfalls grundsätzlich verboten ist die Verwendung von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 innerhalb oder in unmittelbarer Nähe zu größeren Menschenansammlungen. Bei Zuwiderhandeln droht in Österreich eine Geldstrafe in der Höhe von bis zu 3.600 Euro.

Die Diskussion um das Feuerwerk flammt jedes Jahr aufs Neue auf.  | Foto: Unsplash/Kew Li Wen
  • Die Diskussion um das Feuerwerk flammt jedes Jahr aufs Neue auf.
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Diese Hinweise gilt es beim Abfeuern von Raketen zu beachten:

  • Feuerwerkskörper dürfen nicht in die Hände der Kinder gelangen.
  • Alkoholisierte Menschen sollten sich von allen pyrotechnischen Gegenständen fernhalten.
  • Keine Feuerwerkskörper selber herstellen.
  • Witterungs- und Umgebungsbedingungen beachten.
  • Gebrauchsanweisung lesen.
  • Feuerwerk ab der Kategorie F2 nur im Freien zünden.
  • Abschuss nur aus fest verankerten Röhren und niemals aus der Hand.

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