Steinbruch Galgenberg
"Land nimmt Sorgen der Anrainer sehr ernst"

Keine einfache Situation: Der Steinbruch Galgenberg in Leoben-Leitendorf grenzt direkt an ein Wohngebiet.  | Foto: RegionalMedien Steiermark/Gaube
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  • Keine einfache Situation: Der Steinbruch Galgenberg in Leoben-Leitendorf grenzt direkt an ein Wohngebiet.
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Die Situation am Steinbruch Galgenberg in Leoben-Leitendorf ist verfahren. Landesrätin Ursula Lackner zufolge bestehe sowohl der Rechtsanspruch auf den Wohnraum als auch der Rechtsanspruch auf den Abbau im Steinbruch seit vielen Jahrzehnten. Die Sorgen der Anrainerinnen und Anrainer nehme das Land jedoch sehr ernst, weshalb aktuell auch gerade zwei Verfahren geführt werden.

LEOBEN, GRAZ. Die Beantwortung einer schriftlichen Anfrage zur Causa Steinbruch Galgenberg in Leoben-Leitendorf durch Umweltlandesrätin Ursula Lackner stieß bei den Grünen rund um Kontrollsprecher Lambert Schönleitner auf Kritik. Die Situation sei jedoch komplexer und betreffe verschiedene gesetzliche Bereiche, die in der Diskussion vermischt würden, betont man nun seitens des Büros der Landesrätin. Zudem stehe man in gutem Kontakt mit der Bürgerinitiative vor Ort. 

Laufende Verfahren

Aufgrund der Beschwerden der Anrainerinnen und Anrainer laufe aktuell ein bergrechtliches Beschwerdeverfahren (nach dem Mineralrohstoffgesetz) bei der zuständigen Behörde – der Bezirkshauptmannschaft Leoben. Im Zuge dessen seien unter anderem auch Lärm- und Staubmessungen in Auftrag gegeben worden, die in Kürze starten würden. Darüber hinaus laufe bei der BH Leoben noch ein gewerberechtliches Verfahren für die geplante Betonmischanlage (wir berichteten), bei dem alle beteiligten Parteien und deren Anliegen – auch die Anrainerinnen und Anrainer – einbezogen würden. 

Die Raumordnung sei ein wieder anderes Kapitel. Sowohl der Steinbruch als auch das anliegende Wohngebiet seien vor vielen Jahrzehnten nach damals geltenden Vorschriften entstanden und hätten so bereits existiert, als 1974 das erste Raumordnungsgesetz und 1999 das Mineralrohstoffgesetz in Kraft getreten seien.

Im Umkehrschluss bedeute das, dass die bereits bestehenden Gebäude nicht von den neuen Vorgaben des Raumordnungsgesetzes betroffen gewesen seien. "Aus Raumordnungssicht ist hier daher kein rechtswidriges Verhalten zu erkennen. Das ändert aber nichts daran, dass das Land Steiermark die Anliegen der Anrainerinnen und Anrainer sehr ernst nimmt", teilt Landesrätin Lackner mit. 

Sie verstehe die Sorgen der Anrainerinnen und Anrainer sehr gut, betont Umweltlandesrätin Ursula Lackner. Da das Gebiet aber historisch gewachsen sei, bestehe sowohl der Rechtsanspruch auf den Wohnraum als auch der Rechtsanspruch auf den Abbau im Steinbruch seit vielen Jahrzehnten. | Foto: Land Steiermark/Wolfgang Spekner
  • Sie verstehe die Sorgen der Anrainerinnen und Anrainer sehr gut, betont Umweltlandesrätin Ursula Lackner. Da das Gebiet aber historisch gewachsen sei, bestehe sowohl der Rechtsanspruch auf den Wohnraum als auch der Rechtsanspruch auf den Abbau im Steinbruch seit vielen Jahrzehnten.
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"Nehmen Sorgen sehr ernst"

Bewusst unterschiedliche Verfahren und Gesetze zu vermischen sei "billiger Populismus" und bringe niemandem etwas, stellt die Umweltlandesrätin klar. 

"Ich verstehe die Sorgen der Anrainerinnen und Anrainer sehr gut, weil der Steinbruch und das Wohngebiet direkt aneinandergrenzen. Da das aber historisch gewachsen ist, bestehen sowohl der Rechtsanspruch auf den Wohnraum als auch der Rechtsanspruch auf den Abbau im Steinbruch seit vielen Jahrzehnten. Auch wenn es heute durch unsere strengeren Gesetze so nicht mehr genehmigt werden würde, können und dürfen diese historischen Ansprüche in einem Rechtsstaat nicht ignoriert werden!"
Ursula Lackner, Landesrätin für Umwelt, Klimaschutz, Energie, Regionalentwicklung und Raumordnung

Dies ändere jedoch nichts daran, dass das Land Steiermark die Sorgen der Anrainerinnen und Anrainer sehr ernst nehme, weshalb auch das erwähnte Beschwerdeverfahren geführt werde. 

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