Unwetter
Juli-Hochwasser richtete 30,6 Millionen Euro Schaden an
Wohnhäuser, Firmen, Landwirtschaftsbetriebe und ländliche Infrastruktur sind von Schäden des Unwetters im Juli betroffen. Drei Viertel der Schäden sind begutachtet. Experten des Landes sowie die Gemeinden berechnen aktuell die Entschädigungssummen.
SALZBURG. Das Unwetter vom 17. und 18. Juli und seine Folgen hat in Salzburg einen Schaden von rund 30,6 Millionen Euro angerichtet. Drei Viertel der Schäden wurden bereits begutachtet.
Experten bewerten Salzach-Zubringer
„Ich bin selber nicht überrascht von diesem enormen Ausmaß. Der Katastrophenfonds des Landes soll den Geschädigten unbürokratisch und schnell helfen“, sagt Landesrat Josef Schwaiger. „Genau ansehen werden wir uns, wo wir den Hochwasserschutz noch verbessern können. Ich meine hier den gesamten Oberpinzgau, wo seit 2005 rund 80 Millionen Euro in die Sicherheit der gesamten Region investiert wurden. An der Salzach selber werden wir technisch nicht mehr viel machen können, aber wir sehen uns die Zubringer mit den Experten unter Einbindung der Gemeinden genau an."
Die Schäden im Bundesland im Überblick:
388 Wohngebäude sind beschädigt, alleine davon 300 in Hallein.
Außerdem am stärksten betroffen:
- Hallein
- Neukirchen
- Bramberg
- Stuhlfelden
- Uttendorf
- Niedernsill
- Kuchl
Gesamtschaden: Rund 12 Millionen Euro. Zweitwohnsitze werden nicht berücksichtigt.
73 Firmen hat es getroffen, zum Teils sehr schwer, dies vor allem in:
- Mittersill
- Bramberg
- Niedernsill
- Zell am See (Flughafen)
- Hallein
Gesamtschaden: Rund 11 Millionen Euro.
2.200 Hektar an landwirtschaftlichen Flächen haben an diesem Unwetter Schaden genommen. Gesamt: Rund 5,6 Millionen Euro. Durch die massive Überflutung von landwirtschaftlichen Flächen ist es aber gelungen, den Gesamtschaden insbesondere in Siedlungsgebieten maßgeblich zu verringern.
Die ländliche Infrastruktur wie Güter- und Forstwege, Brücken und Zufahrten haben ebenfalls gelitten.
Gesamtschaden: Rund 2 Millionen Euro.
Nicht enthalten sind die Schäden an der Infrastruktur der Gemeinden, des Landes und des Bundes (zum Beispiel Pinzgauer Lokalbahn sowie Gemeinde- und Landesstraßen, kommunale Gebäude und sonstige Einrichtungen). Diese werden separat durch die jeweilige Gebietskörperschaft erhoben und mit dem Finanzministerium abgewickelt.
Vorschuss in Härtefällen möglich
„Die Aufgabe unserer Experten in Zusammenarbeit mit den Gemeinden nach der Schadensaufnahme ist nun die Berechnung der Entschädigungen, hier werden die Versicherungsleistungen sowie die Einkommenssituation sowie andere Faktoren wie Sorgepflichten und sonstige Umstände berücksichtigt. In Härtefällen wird bei Bedarf besonders schnell mittels Vorschuss geholfen“, fasst Schwaiger zusammen.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.