Zurück in Richtung Normalität: neue Regeln für Spitalsbesuche

Auch bei Krankenbesuchen in Spitälern gibt es ab sofort einige Lockerungen. | Foto: MEV
  • Auch bei Krankenbesuchen in Spitälern gibt es ab sofort einige Lockerungen.
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Nach den strikten Einschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie, gibt es bei den Regeln für Besuche in den Krankenhäusern und Landespflegezentren nun Anpassungen, die einerseits die verständlichen Wünsche von Patienten und Angehörigen berücksichtigen, andererseits darauf weiter darauf abzielen, das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten. 

Die vorgesehenen Lockerungen orientieren sich ausschließlich an Empfehlungen des Gesundheitsministeriums und beruhen auf der Expertise von Ärzten, Infektiologen und Virologen. Patientenwohl und psychologische Aspekte sind Teil der Überlegungen und werden stetig anhand einer individuellen und institutionellen Nutzen-/Risikoabwägung evaluiert.

-> Folgende Hygienevorschriften sind durchgehend aufrecht: 

• Empfohlener Abstand 2 Meter / kein Körperkontakt
• Mund-/Nasenschutz (über Mund und Nase) ist während des gesamten Aufenthalts Pflicht
• Händedesinfektion beim Betreten des Spitals und beim jedem Betreten und Verlassen des Patientenzimmers
Keinesfalls aufgesucht werden dürfen Einrichtungen der KAGes von Besuchern, die Symptome wie grippale Infekte, Fieber, Husten, Halsentzündungen oder Atemprobleme aufweisen.

-> Für Patientenbesuche gelten folgende adaptierten Regelungen:

• An- und Abmeldung bei der Stationsschwester (verpflichtende Führung einer Liste)
• Vor Eintritt in die Station kontaktlos Fiebermessen und klinisch anamnestischer Ausschluss von Verdachtspersonen
• 1 Besucher pro Patient pro Tag für maximal 15 Minuten
• 1 Besucher pro Patientenzimmer gleichzeitig - unabhängig von der Zimmergröße
• Besuchszeit täglich zwischen 15 bis 17 Uhr
Besuche auf Intensivstationen und Stationen für Neonatologie sind weiterhin untersagt.

-> Besuchsregelungen in REM-Stationen im Krankenhaus und in Landespflegezentren:

Besuche auf Remobilisations-Stationen (REM) können stundenplanmäßig für jeden Patienten wochenweise eingeteilt und vorgegeben werden. Dieselbe Regelung gilt auch in den Landespflegezentren der KAGes.

-> Besuchsregelungen in der Geburtshilfe:

Geburtsbegleitend ist auch weiterhin der werdende, gesunde Kindsvater oder eine andere Begleitperson (ausgestattet mit FFP1 bzw. OP-Maske) zur Unterstützung der werdenden Mutter zugelassen. Für Besuche vor und nach der Geburt gelten die oben angeführten Regeln für Patientenbesuche, insbesondere die 15-Minuten-Slots und die Vorgabe, dass sich jeweils nur ein Besucher im Patientenzimmer aufhalten darf. Für das Neugeborenen-Kinderzimmer gilt striktes Besuchsverbot.

„Unsere Verantwortung ist der Schutz der uns anvertrauten Patienten, die von uns erwarten dürfen, dass wir das Richtige tun. Angesichts der Öffnung von Schulen, Geschäften, Lokalen und Grenzen sind die Maßnahmen alternativlos, um das Sars-CoV-2-Virus aus unseren Krankenhäusern und Landespflegezentren fernzuhalten“, geben die KAGes-Vorstände Karlheinz Tscheliessnigg und Ernst Fartek zu bedenken und fügen hinzu: „Corona ist nicht verschwunden, sondern nur - dank der großen Disziplin der Österreicher – in die Schranken gewiesen.“
Ausnahmen von den derzeit geltenden Besuchs-Regelungen gelten in kritischen beziehungsweise lebensbedrohlichen Situationen, auf Palliativstationen, bei Geburten und bei Kindern, sofern die Situation das erfordert und zulässt und wenn die Hinzuziehung einer dritten Person behandlungsnotwendig ist.

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