Verspätete/gestrichene Flüge
Arbeiterkammer hält Tipps für Reisende bereit

Viele Steirerinnen und Steirer freuen sich bereits auf ihre bevorstehende Flugreise. Personalengpässe bei Airlines und Bodenpersonal sorgen im Moment aber vielfach für Probleme am Flughafen. | Foto: Pixabay
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  • Viele Steirerinnen und Steirer freuen sich bereits auf ihre bevorstehende Flugreise. Personalengpässe bei Airlines und Bodenpersonal sorgen im Moment aber vielfach für Probleme am Flughafen.
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Sommerzeit ist Reisezeit: Die Personalnot der Airlines und beim Bodenpersonal am Flughafen führt derzeit jedoch zu einer Vielzahl an Verspätungen und Absagen von Flügen. Um sich gegen Flugärger zu wappnen, rät die Arbeiterkammer Steiermark dazu, selbst aktiv zu werden.

STEIERMARK. Die großen Kündigungswelle während Corona hat auf vielen Flughäfen eine Personalnot beim Bodenpersonal bewirkt: Bei der Sicherheitsüberprüfung und am Check-in-Schalter gibt es deshalb aktuell oftmals lange Wartezeiten.

„Beachten Sie unbedingt die von der Airline oder dem Flughafen empfohlenen Eintreffzeiten und seien Sie, wenn möglich, noch früher am Flughafen. Wir raten zudem, vorab den Check-in online durchzuführen", erklärt AK-Expertin Birgit Auner angesichts zahlreicher Anfragen zu den Fluggastrechten und Ausgleichszahlungen, mit denen sich der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer gerade konfrontiert sieht. Bei der Ankunft am Flughafen sollte man zudem zu Beweisgründen ein Selfie machen, auf dem auch eine öffentliche Uhr im Hintergrund zu sehen ist.

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, frühzeitig Richtung Flughafen zu starten.  | Foto: Pixabay
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Bis zu 600 Euro Entschädigung

Sofern es sich um keine außergewöhnlichen Umstände handelt, haben Passagiere bei einer Flugverspätung, die mehr als drei Stunden am Endziel beträgt, einen Anspruch auf eine Entschädigung je nach gebuchter Flugstrecke zwischen 250 und 600 Euro. Ab Verspätungen von zwei Stunden haben Fluggäste zusätzlich Anspruch auf eine Betreuung am Flughafen mit Getränken, Mahlzeiten, kostenlosen Telefonaten und – falls notwendig – einer Hotelunterbringung. Bei Flugausfällen gibt es weiterreichende Ansprüche.

„Bei Verspätungen oder Absagen selbst gebuchter Flüge melden Sie ihre Ansprüche bitte selbst auf der Homepage der Fluglinie an", betont Auner. Sollte die Airline nicht reagieren oder eine Absage erteilen hilft der AK-Konsumentenschutz gerne bei der Durchsetzung der Forderungen.

Mehr zu deinen Rechten bei Flugverspätungen und/oder -absagen: Arbeiterkammer: Probleme beim Flug

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