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Das solltest du bei einer Firmenweihnachtsfeier beachten

Die Zeit der Firmenweihnachtsfeiern beginnt. Hier sind ein paar Tipps und Verhaltensregeln.  | Foto: Pixabay
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Die einen lieben sie, die anderen hassen sie: Firmenweihnachtsfeier. Egal, zu welchem Lager man gehört, folgende Tipps und Regeln rund um dieses Thema sollte man unbedingt kennen. Die Arbeiterkammer Steiermark hat dazu die wichtigsten Fragen zusammengefasst.

STEIERMARK. Es ist bereits November und einige Unternehmen starten bereits jetzt schon mit den Firmenweihnachtsfeiern. Rund um dieses Thema werden immer wieder Fragen aufgeworfen. Muss man an der Weihnachtsfeier teilnehmen? Gehört die Weihnachtsfeier zur Arbeitszeit? Kann ein unangemessenes Verhalten bei der Feier zur Kündigung führen? Die Arbeiterkammer Steiermark klärt auf.

Die Regeln bei der Firmenweihnachtsfeier

Generell gilt: Es gibt keine Anwesenheitspflicht bei Weihnachtsfeiern. Auch wenn die Weihnachtsfeier während der Arbeitszeit stattfindet, kann die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer die Teilnahme an der Veranstaltung absagen. In diesem Fall muss jedoch gearbeitet werden, während die Kolleginnen und Kollegen feiern - oder man nimmt sich frei. Die Weihnachtsfeier gehört nur dann zur Arbeitszeit, wenn sie während der Arbeitszeit stattfindet. Wird jedoch nach Ende der Arbeitszeit weitergefeiert, entstehen bei der Teilnahme keine Überstunden.

Nimmst du dieses Jahr an einer Firmenweihnachtsfeier teil?

Ein Tipp für den Tag danach: Wenn betrieblich nicht anders vereinbart, müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Tag nach der Weihnachtsfeier, wenn es sich um einen normalen Arbeitstag handelt, auch pünktlich zur Arbeit erscheinen. Passiert dies nicht, hat man mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.

Stellt unangemessenes Verhalten bei der Weihnachtsfeier einen Entlassungsgrund dar?

Generell sollte man mit dem Alkohol sparen, denn dadurch kann die Hemmschwelle schon einmal sinken. Auf dem Tisch zu tanzen, sorgt zwar für jede Menge Gesprächsstoff und Büroklatsch, bei den Chefs und Chefinnen kommt es meistens nicht gut an. Entlassungsgrund ist es allerdings keiner. Findet die Weihnachtsfeier während der Arbeitszeit statt, kann sogar ein Alkoholverbot verhängt werden. 

Viel Alkohol führt zu unangemessenen Verhalten, daher sollte man nicht zu viel alkoholische Getränke konsumieren. | Foto: Pixabay
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Selbst wenn die Weihnachtsfeier in der Freizeit stattfindet, handelt es sich um eine Veranstaltung mit Nahebeziehung zum Arbeitsverhältnis, daher müssen Beschäftigte bei grobem Fehlverhalten, wie beispielsweise im Falle sexueller Belästigungen oder Beschimpfungen, mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Apropos unangemessenes Verhalten: Bei der Weihnachtsfeier sollte man nicht unbedingt mit einem freizügigen Outfit erscheinen. In manchen Firmen gibt es einen Dresscode, an den sollte man sich auch halten. Aber auch wenn es keinen offiziellen Dresscode gibt, sollte die Kleidung nicht zu leger, aufdringlich oder freizügig sein. Als Richtwert gilt immer der Dresscode, der auch im Büro gilt. So kann man einige Probleme vermeiden.

Ist ein Unfall, der sich bei der bzw. am Nachhauseweg von der Weihnachtsfeier ereignet, ein Arbeitsunfall?

Bei einem Unfall während einer betrieblichen Weihnachtsfeier ist die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Voraussetzung ist aber, dass es sich um eine von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber veranstaltete Feier für alle Beschäftigten handelt. Nach dem offiziellen Ende der Weihnachtsfeier entfällt der Versicherungsschutz. Dies ist meist dann der Fall, wenn ein großer Teil der Kolleginnen und Kollegen die Weihnachtsfeier verlassen hat. Wenn einige Kolleginnen und Kollegen den Abend noch weiter gemeinsam fortsetzen, sind sie nicht mehr durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.

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