Weiterbildung
In der Elternkarenz weiterbilden? So funktioniert's!
"Weiterbildung muss gefördert werden!", findet die Volkshochschule Steiermark. Da der Wiedereinstieg nach der Elternkarenz sehr schwer sein kann, wollen Arbeiterkammer und Volkshochschule Müttern und Vätern ein Sprungbrett bieten.
STEIERMARK. Wusstest du, dass man sich in der Elternkarenz 1 000 Euro auf ein Karenzbildungskonto gutschreiben lassen kann? Als AK-Mitglieder haben Mütter und Väter in Elternkarenz damit bis zum zweiten Geburtstag ihres Kindes die Möglichkeit, Kurse der Volkshochschule oder des Berufsförderungsinsituts zu belegen.
Weil der Wiedereinstieg in das Berufsleben nach der Elternkarenz nicht immer ganz einfach ist, möchte die Arbeiterkammer Steiermark frisch gebackenen Eltern daher unter die Arme greifen. "Mit dem Karenzbildungskonto bietet die Arbeiterkammer Müttern und Vätern, die ihre Berufslaufbahn unterbrochen haben, um ein Kind zu betreuen, ein Sprungbrett um diese Hürde leichter meistern zu können", so AK-Frauenreferentin Bernadette Pöcheim.
Wie es funktioniert
Für die geförderte Weiterbildung in der Elternkarenz können sich beide Elternteile bei der nächstgelegenen Arbeiterkammer ein namentlich gekennzeichnetes Sparbuch abholen. Mitzubringen sind dazu die AK-Mitgliedskarte sowie eine Bestätigung der Sozialversicherung über den Kinderbetreuungsgeld-Bezug.
Wer bereits vor der Elternkarenz AK-Mitglied war und jetzt Kinderbetreuungsgeld bezieht, bekommt dann 1 000 Euro auf das Karenzbildungskonto gutgeschrieben. Sämtliche Lehrgänge müssen inhaltlich mit dem Berufswiedereinstieg zu tun haben: darunter fallen Sprachkurse, EDV-Kurse, persönlichkeitsbildende Seminare sowie Veranstaltungsreihen im Bereich Gesundheit und Bewegung.
Die Anmeldungen für Bildungskurse zu verschiedenen Themenschwerpunkten erfolgen online oder persönlich bei der VHS Steiermark und bfi Steiermark (Verlinkungen am Ende des Artikels).
Pro Kurs dürfen maximal 500 Euro vom Karenzbildungskonto abgebucht werden, die Anzahl der Kurse pro Semester ist nicht limitiert, sodass pro Semester auch mehrere Kurse besucht werden können. Auch wichtig: Das Büchlein sollte auf keinen Fall verloren gehen, denn sonst geht auch das Guthaben verloren.
Sollte zum Ende der arbeitsrechtlichen Elternkarenz noch Guthaben verbleiben, so erlischt dieses. Teilen sich die Elternteile die Karenzzeit vor dem zweiten Geburtstag des Kindes, so können beide jeweils ein eigenes AK-Bildungskarenzkonto beantragen. Nachweise sind in dem Fall natürlich auch von beiden Elternteilen zu erbringen.
Kinderbetreuung während der Weiterbildung
Wer in Graz einen VHS-Kurs besucht, kann auch heuer wieder die Kinderwelt der AK in Anspruch nehmen. Kinder bis 14 Jahre werden dort von Betreuerinnen und Betreuern beaufsichtigt und beschäftigt.
Für sämtliche Fragen rund um den Wiedereinstieg in die Arbeitswelt nach der Elternzeit, zu Kinderbetreuungsgeld und Co. gibt es das "Infofrühstück Beruf und Familie" der Arbeiterkammer, des AMS und der Kinderdrehscheibe. Der nächste Termin findet am 14. September um 9.30 Uhr in Bruck an der Mur statt. Um Anmeldung wird gebeten.
Mehr Infos und Kontakte:
- Hier geht's zu den Kursen der VHS: vhsstmk.at
Tel.: 05 7799-5000 - Zum Programm des bfi: bfi-stmk.at
Tel.: 05 7270 - Kinderbetreuung in der Volkshochschule Graz: zur Website
Tel.: 05-7799–5025
Köflacher Gasse 7, 8020 Graz - Zum "Infofrühstück Beruf und Familie": stmk.arbeiterkammer.at
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