Ab 1. Jänner 2024
Menschen mit Behinderung können in Pension gehen

- In Würde altern und mit Blick auf ein inklusives Leben wurde diese Novelle nun umgesetzt.
- Foto: Lebenshilfe Fürstenfeld / Broboters
- hochgeladen von Nina Schemmerl
Bislang war es nicht möglich, dass Menschen mit Behinderung, die in Tageswerkstätten arbeiten, in Pension gehen können. Das wird sich aber 2024 ändern – damit läutet die Steiermark ein neues inklusives Zeitalter ein. "Wir freuen uns sehr über ein Mehr an gelebter Chancengleichheit und Selbstbestimmung und wünschen uns, dass dieses Modell bundesweit Schule macht", sagt Dietmar Ogris, Verein Selbstbestimmt Leben Steiermark.
STEIERMARK. Eine wichtige Forderung von Menschen mit Behinderung in Tageswerkstätten wird mit Beginn des Jahres 2024 endlich umgesetzt, denn mit dem 1. Jänner können sie in Pension gehen. Ein Erfolg für ein inklusives Lebens und einer inklusiven Gleichstellung in der Steiermark. Damit müssen sie nicht mehr ab einem gewissen Alter einer Beschäftigung in einer Werkstätte nachgehen, sondern können tageweise zwischen einer Beschäftigung und dem Aufenthalt in ihrer Wohneinrichtung wählen können.
Auf Antrag von Soziallandesrätin Doris Kampus wurde diese Novelle beschlossen. Unterstützung kommt dabei von ÖVP-Klubobfrau Barbara Riener.

- Soziallandesrätin Doris Kampus, Klubobfrau Barbara Riener (l.): "Die Steiermark setzt einen inklusiven Meilenstein und macht Pension für Menschen mit Behinderung möglich."
- Foto: Philipp Seiser
- hochgeladen von Nina Schemmerl
Zwei Personengruppen
Eingeführt wird dieses Modell der "Altersteilzeit" in einem ersten Schritt für zwei Personengruppen – für Menschen mit dem höchsten Grad an Behinderung über 50 Jahre und für Menschen mit einem hohen Grad an Behinderung, die älter als 60 Jahre sind. Zusammengerechnet handelt es sich um rund 260 Menschen in der Steiermark, die die neue Leistung in Anspruch nehmen können, aber nicht müssen.
Und so funktioniert's:
- In den ersten sechs Monaten gibt es eine individuelle Übergangs- und Erprobungsphase für Menschen mit Behinderung in der Altersteilzeit – sie können aber auch in die Vollzeitbeschäftigung zurückkehren.
- Zwischen 60 und 65 Jahren können Betroffene in Altersteilzeit arbeiten oder zur Gänze in Pension gehen. Ab 65 Jahren gibt es dann keine Altersteilzeit mehr.
- Dazu werden die personellen Ressourcen aufgestockt, um eine optimale Betreuung in den Wohneinrichtungen auch tagsüber zu ermöglichen.
- Wichtig ist, dass alle finanzielle Leistungen für Menschen mit Behinderung in Altersteilzeit unverändert aufrecht bleiben. Die Leistung muss bei den Bezirkshauptmannschaften beziehungsweise dem Magistrat Graz beantragt werden.

- Mit Jahresbeginn können Menschen mit Behinderung in die wohlverdiente Pension gehen.
- Foto: stock.adobe.com/at/ Halfpoint
- hochgeladen von Nina Schemmerl
"Immer mehr Menschen mit Behinderung werden älter. Die Einführung von Altersteilzeit ist ein großer Wunsch der Betroffenen und eine logische Folge dieser erfreulichen Entwicklung", sagt die Soziallandesrätin Kampus. "Wichtig ist mir, dass Menschen mit Behinderung tageweise wählen und sich an den neuen Lebensabschnitt schrittweise gewöhnen können. Für viele Menschen mit Behinderung sind Veränderungen große Herausforderungen, dafür muss man ihnen die notwendige Zeit geben." Im Sozialbudget sind für diese Maßnahme 8,6 Millionen Euro vorgesehen.
Ein selbstbestimmtes Leben
Das Ziel der neuen Maßnahmen ist es, einen weiteren Schritt für eine inklusive Steiermark zu setzen, die Lebensqualität der Menschen mit Behinderung auch im fortgeschrittenen Alter abzusichern und ihnen ein selbstbestimmtes Leben auch in dieser Phase des Älterwerdens zu ermöglichen.
"Nun können Seniorinnen und Senioren, die im vollzeitbetreuten Wohnen leben, auch tagsüber zu Hause im gewohnten Umfeld ihr Leben gestalten. Dies ist ein enormer Gewinn an Lebensqualität. Natürlich müssen auch Anpassungen für mobil betreute Menschen mit Behinderung im Alter folgen, aber dies ist ein wirklich großer und wichtiger Schritt für Menschen mit Behinderung im Alter. Zudem ist das eine wesentliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen im vollzeitbetreuten Wohnen."
Susanne Maurer-Aldrian, Geschäftsführerin LebensGroß

- Eingeführt wird Modell der "Altersteilzeit" in einem ersten Schritt für zwei Personengruppen.
- Foto: Pixabay
- hochgeladen von Nina Schemmerl
Die Alltagsbegleitung in den Wohneinrichtungen wird sich dabei an ihrem individuellen Bedarf orientieren und soll vor allem die Beteiligung am gesellschaftlichen Leben, aber auch Ruhe- und Rückzugsmöglichkeiten sicherstellen.
Auch interessant:




Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.