Radlobby Steiermark
Nur die Hälfte hält Abstand von 1,5 Metern ein

Ab 1. Oktober gilt auch in Graz: Mindestens 1,5 Meter Überholabstand zwischen Auto und Fahrrad. | Foto: Pixabay
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  • Ab 1. Oktober gilt auch in Graz: Mindestens 1,5 Meter Überholabstand zwischen Auto und Fahrrad.
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Messungen zum Abstand zwischen überholenden Autos und Fahrrädern zeigen: Mehr als die Hälfte der rund 2.000 aufgezeichneten Überholvorgänge weisen einen Überholabstand von unter 1,50 Metern auf.

STEIERMARK/GRAZ. In etwa einem Monat tritt eine neue Straßenverkehrsordnung in Kraft, die den Abstand zwischen überholenden Autos und einem Fahrrad gesetzlich regelt. Das Institut für Energie-, Verkehrs- und Umweltmanagement der FH Joanneum und die Radlobby Argus Steiermark zeigen, dass dies zumindest bis jetzt noch nicht ganz auf den Straßen angekommen ist. Gemeinsam hat man nämlich Messungen zum Überholabstand zwischen Kfz und Fahrrad durchgeführt. Die Ergebnisse der etwa 2.000 Messungen, die von November 2021 bis Dezember 2021 in der Steiermark von 53 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aufgezeichnet wurden, liegen seit heute vor.

Für viele Radfahrerinnnen und Radfahrer ist der enge Abstand beim Überholen einer der größten Störfaktoren. | Foto: Pixabay
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Hälfte der gemessenen Abstände in Graz unter 1,50 Meter

Demnach war mehr als die Hälfte (55,4 Prozent) der aufgezeichneten Überholabstände Kfz–Fahrrad unter 1,50 Metern. Bei 13,2 Prozent wurde sogar ein Abstand von weniger als einem Meter gemessen. Zum Einsatz kam dabei das Abstandsmessgerät OpenBikeSensor.
Der Verkehrs- und Raumplanungsexperte Martijn Kiers von der FH Joanneum begleitete das Projekt wissenschaftlich. "Unser Team hat für die Steiermark eine Datengrundlage zum Überholabstand von Kfz zu Rädern geschaffen", sagt Kiers. "Wir freuen uns, dass wir den Fokus auf diesen Abstand legen konnten."

Martijn Kiers ist Verkehrs- und Raumplanungsexperte der FH Joanneum Kapfenberg und arbeitet am Institut „Energie-, Verkehrs- und Umweltmanagement“. | Foto: Privat
  • Martijn Kiers ist Verkehrs- und Raumplanungsexperte der FH Joanneum Kapfenberg und arbeitet am Institut „Energie-, Verkehrs- und Umweltmanagement“.
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Die zwei Studierenden Kathrin Lenes und Florian Gorfer analysierten mit der Unterstützung von Kiers in ihren Bachelorarbeiten die Ergebnisse des Projekts. "Es war interessant zu sehen, dass die Infrastruktur keine direkten Auswirkungen auf den Überholabstand hatte", so die Studenten.

Die Radlobby Österreich fordert seit Jahren einen Mindestabstand beim Überholen und erhofft sich durch die neue Verordnung mehr Radverkehr. | Foto: Pixabay
  • Die Radlobby Österreich fordert seit Jahren einen Mindestabstand beim Überholen und erhofft sich durch die neue Verordnung mehr Radverkehr.
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Straßenverkehrsordnung regelt den Mindestabstand

Auch das subjektive Empfinden der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zeigt: 83,3 Prozent sehen zu enges Überholen als größten Störfaktor. Das ergab eine Befragung von 42 routinierten Radfahrerinnen und Radfahren. Die Radlobby Österreich fordert seit Jahren einen gesetzlichen Mindestüberholabstand von Autos zu Fahrrädern. Die Straßenverkehrsordnung wird dem nun gerecht: Mit 1. Oktober 2022 gilt im Ortsgebiet ein Mindestüberholabstand von 1,50 Metern, im Freiland von 2 Metern.

Simone Feigl von der Radlobby Argus Steiermark wünscht sich auch einen Mindestüberholabstand bei Geschwindigkeiten von unter 30 km/h. | Foto: Tobias Kleinlercher
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Bewusstsein bei Verkehrsteilnehmern bilden

Seitens der Radlobby fordert man nun bewusstseinsbildende Maßnahmen, um sicherzustellen, dass der Mindestabstand auch eingehalten wird. "Viele vergessen immer noch, dass es ja keinen Überholzwang gibt", sagt Simone Feigl von der Radlobby Argus Steiermark. "Es gibt nämlich Situationen, wo ein sicheres Überholen gar nicht möglich ist." Der verpflichtende Mindestabstand sei ein Schritt in die richtige Richtung. "Wenn die Mobilitätswende aber gelingen soll, muss allen Sicherheit gegeben werden, die sich derzeit nicht trauen, mit dem Rad am Straßenverkehr teilnzunehmen."

Die 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft. Sie regelt die Interessen von Füßgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern neu. Die StVO in ihrer bisherigen Form stammt aus den 1960er Jahren.

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