Frage der Haftung
Wer in der Steiermark Skitourenführungen anbieten darf
Skitourengehen boomt in der Steiermark. Doch wer darf eigentlich kommerzielle Kurse anbieten und wie verhält es sich im Falle eines Unfalls? Der Bergsportführerverband klärt auf.
STEIERMARK/GRAZ. Der Eindruck täuscht nicht: Jedes Jahr entdecken mehr Steirerinnen und Steirer die Lust am Skitourengehen. Um diesen Sport in einem sicheren Umfeld erlernen zu können, vertrauen viele Einsteigerinnen und Einsteiger den unzähligen Kursangeboten, die es in diesem Bereich mittlerweile gibt. Eine weise Entscheidung, wie die Berg- und Skiführerinnen beziehungsweise -führerinnen einstimmig betonen. "Skitourengehen ist ein fantastischer Sport – besonders wichtig ist, die richtigen Risikomanagementstrategien zu erlernen und zu üben", klärt in diesem Zusammenhang Gregor Krenn, der Obmann des steirischen Bergsportführerverbandes, auf.
Eine Frage der Haftung
Trotz sorgfältiger Planung kann es am Berg jedoch immer zu einem Unfall, sprich Schadensfall, kommen. Wird ein fahrlässiges Verhalten nachgewiesen, haftet der befugte Berg- und Skiführer beziehungsweise die Berg- und Skiführerin für die Kundinnen und Kunden, deren Schaden im Ernstfall auch entsprechend kompensiert werde. Dies sei Krenn zufolge ein wichtiger Punkt, der von angehenden Skitourengeherinnen und -gehern in die Entscheidung miteinbezogen werden sollte.
"Ein geprüfter Berg- und Skiführer verfügt über eine Haftpflichtversicherung, die im schlimmsten Fall die Forderungen der Kundinnen und Kunden abdeckt."
Gregor Krenn, Obmann des steirischen Bergsportführerverbandes
Das kommerzielle Anbieten von Kursen ohne Berufsbefugnis sei hingegen illegal, klärt Krenn weiter auf und fügt hinzu, dass hier auch die oben genannte Versicherungsleistung wegfalle. Neben einem eventuell tragischen Unfall würde den Kundinnen und Kunden damit am Ende auch noch der finanzielle Nachteil bleiben. Neben staatlich geprüften Berg- und Skiführerinnen beziehungsweise Skiführern sei es lediglich staatlich geprüften Skilehrerinnen und Skilehrern erlaubt, im Rahmen einer Skischule Skitourenführungen kommerziell anzubieten, ergänzt Willi Kraml, der Obmann des steirischen Skilehrerverbandes.
Die Ausbildung zum staatlich geprüften Berg- und Skiführer beziehungsweise der staatlich geprüften Berg- und Skiführerin dauert ebenso wie jene zum staatlich geprüften Skilehrer beziehungsweise zur staatlich geprüften Skilehrerin rund vier Jahre und durchläuft mehrere Kursteile.
Über den Bergsportführerverband:
Der Bergsportführerverband Steiermark ist die Interessensvertretung der Berufsgruppen der Berg-, Bergwander- und Canyoningführerinnen und -führer sowie der Sportkletterlehrerinnen und -lehrer. Der Verband umfasst 400 Mitglieder, bündelt Fachkompetenz in allen Bereichen des Alpintourismus und ist Ansprechpartner für Themen des alpinen Gefahrenmanagements.
Tipps für mehr Sicherheit am Berg:
Unabhängig davon, mit wem du am Berg unterwegs bist, gibt es einige Dinge, die du beachten solltest, um das Unfallrisiko zu senken. Diese Tipps hat die Bergrettung Steiermark für Wintersportfans:
Das könnte dich auch interessieren:
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.