Schulsuspendierung
Eltern sollen künftig stärker involviert werden

Die Zahl der Schulsuspendierungen ist zuletzt explosionsartig gestiegen: Betrugen sie im Schuljahr 2022/23 bereits 105, so liegen wir Ende Jänner 2024 abermals bei knapp 50 Suspendierungen. | Foto: theshots.contributor/panthermedia.net
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  • Die Zahl der Schulsuspendierungen ist zuletzt explosionsartig gestiegen: Betrugen sie im Schuljahr 2022/23 bereits 105, so liegen wir Ende Jänner 2024 abermals bei knapp 50 Suspendierungen.
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Ausgehend von der steigenden Tendenz an Radikalisierung und Gewaltbereitschaft an steirischen Schulen wurde kürzlich ein Handlungsleitfaden für Schulen präsentiert, der in derartigen Fällen greifen soll. Besonders die zunehmende Zahl an Schulsuspendierungen ist alarmierend. MeinBezirk.at hat hierzu die Hintergründe beleuchtet.

STEIERMARK. Ein Schulausschluss kann immer nur der letzte Ausweg sein, um auffälligen und gewaltbereiten Jugendliche zu begegnen. Der Weg dorthin ist manchmal abrupt, oft jedoch schleichend. Tatsächlich macht sich an den steirischen – auch wenn dies bei Weitem kein Steiermark-Phänomen ist – Schulen ein steter Zuwachs an Radikalisierungstendenzen bemerkbar. Um hier gegenzusteuern wurde vergangene Woche ein eigener "Leitfaden zum Umgang mit Gewalt und Radikalisierung" präsentiert. Dieser wurde in Kooperation zwischen Fachleuten von Land Steiermark und der Bildungsdirektion erarbeitet. Eine der darin vorgesehenen Maßnahmen zielt auf eine bedarfsorientiertere Abwicklung von Schulsuspendierungen ab. Aktuell werden hier Eltern wenig bis gar nicht involviert. Das soll sich ändern. 

Zentralraum suspendiert am häufigsten

Laut Statistik der Bildungsdirektion Steiermark wurden im Schuljahr 2022/23 insgesamt 105 Mal Suspendierungen verhängt. Im laufenden Schuljahr waren es bis Ende Jänner 48. Diese verteilten sich wie folgt nach den Bildungsregionen:

Verteilung der Suspendierungen nach steirischen Bildungsregionen.  | Foto: Bildungsdirektion Steiermark
  • Verteilung der Suspendierungen nach steirischen Bildungsregionen.
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Ausgehend vom nun vorgestellten Maßnahmenpaket ist auch die Einführung eine eigene Koordinationsstelle für Gewalt- und Extremismusprävention vorgesehen. Diese kommt künftig etwa dann ins Spiel, wenn ein – ebenfalls neues – mobiles Suspendierungsbegleitungsteam (SBT) anzufordern ist. 

Aufgaben des Suspendierungsbegleitungsteams

Sobald das mobile Suspendierungsbegleitungsteam vor Ort ist, sollen die Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten kontaktiert und die weiteren Schritte festgelegt werden.  Dabei wird Eltern/Erziehungsberechtigten die Inanspruchnahme der Suspendierungsbeleitung dringend empfohlen. Nach Einverständnis der Eltern wird auch die Schulsozialarbeit involviert.
Ziel der Suspendierungsbegleitung ist es, mit Schülerinnen und Schülern während der Suspendierungsphase, die meist zwei bis vier Wochen beträgt, sozial und emotional derart zu arbeiten, dass sie ihre Identität als Schülerin oder Schüler durch Verhaltensstabilisation wieder zurückerlangen und so wieder problemlos am schulischen Alltag teilhaben können. 
Während der Suspendierungsbegleitung wird das schädigende Verhalten durch Gespräche, Pläne und Trainings erhoben und analysiert.

Vonseiten der Schulen wäre eine stärkere Einbindung der Eltern im Falle einer Schulsuspendierung wünschenswert. Dies soll nun mit der Suspendierungsbegleitung geschehen. | Foto: Martin Wurglits
  • Vonseiten der Schulen wäre eine stärkere Einbindung der Eltern im Falle einer Schulsuspendierung wünschenswert. Dies soll nun mit der Suspendierungsbegleitung geschehen.
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Auch dem Austausch mit den Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten wird ein Platz eingeräumt: Hier soll es eine Beratung in Erziehungsfragen und Weitervermittlung an außerschulische Helfersystem geben. Während der Suspendierung sind mindestens drei Gespräche zwischen Eltern/Erziehungsberechtigten und Schulsozialarbeit vorgesehen.

Was steckt hinter Suspendierungen?

Dazu hat MeinBezirk.at mit Martin Kremser von der Bildungsdirektion gesprochen.

Was sind die häufigsten Gründe für Suspendierungen?

Martin Kremser: Die Bildungsdirektion führt keine Statistik über die Gründe für Suspendierungen, aber es sind immer Gefährdungssituationen der körperlichen Sicherheit oder des Eigentums von an der Schule befindlichen Personen.

Schulen sollen im Umgang mit Gewalt und Radikalisierung unterstützt, Eltern stärker involviert werden. | Foto: panthermedia/VH-studio
  • Schulen sollen im Umgang mit Gewalt und Radikalisierung unterstützt, Eltern stärker involviert werden.
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Gibt es "Wiederholungstäterinnen und -täter" und wird mit ihnen irgendwie anders verfahren?

Ja, es gibt Kinder, die auch mehrfach suspendiert werden müssen. Dabei ist zu beachten, dass eine Suspendierung nach Gesetzesdefinition keine Bestrafungs-, sondern eine Präventionsmaßnahme bei Gefahr im Verzug ist. Das Verfahren per se ist gleich wie bei einem Ernstfall, allerdings wird man im Wiederholungsfall eher vom Vorliegen von Gefahr im Verzug ausgehen können, letztlich ist es aber immer eine Einzelfallprüfung. Im Wiederholungsfall oder als ultima ratio kann ein Schulausschluss erfolgen.

Inwiefern werden die Eltern im Zuge einer Suspendierung involviert?

Derzeit gibt es keine Involvierung, die Schule stellt den Antrag, die Behörde prüft und entscheidet. Eine Einbindung der Eltern wäre jedoch wünschenswert und könnte zielführend wirken. Wie unlängst vonseiten der politischen Entscheidungsträger angekündigt, wird aber künftig eine freiwillige Suspendierungsbegleitung eingerichtet.

Weiterführende Informationen:
Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark
Bildungsdirektion Steiermark
Schulsozialarbeit

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