Gegen Wirtschaftskriminalität
Neos wollen steirische Whistleblower-Plattform

Fordert die Einrichtung einer eigenen steirischen Whistlerblower-Plattform: Neos-Chef Niko Swatek | Foto: Neos
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Spätestens seit Edward Snowden hat Whistleblowing, also die Aufdeckung von Missständen innerhalb von Unternehmen, Behörden, Ländern und Institutionen ein prominentes Gesicht. Zum Schutz von Whistleblower:innen besteht seit 2019 eine eigene EU-Richtlinie, bei deren Umsetzung sich Österreich jedoch säumig zeigt. Die steirischen Neos fordern daher nun für die Steiermark eine eigene Whistleblower-Plattform nach Wiener Vorbild.

STEIERMARK. Dass Korruption, dubiose Geldflüsse, Compliance-Verstöße und andere Wirtschaftsdelikte innerhalb von Behörden und öffentlichen Verwaltungen aufgedeckt werden, ist vielfach Whistleblower:innen, sogenannten anonymen Hinweisgeber:innen, zu verdanken. Um Whistleblower:innen besseren Schutz vor Repressalien zu gewährleisten, hat die EU bereits im Oktober eine entsprechende Richtlinie beschlossen. 

Die sogenannte EU-Whistleblowing-Richtline hätte per 17. Dezember 2021 von den EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden müssen. 
In Österreich warten wir aktuell noch auf die Veröffentlichung eines Entwurfs zur Umsetzung dieser Richtlinie. Nun hat die EU-Kommission gehandelt und Ende Jänner 2022 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet. 

Angstfreier anonymer Raum nach Wiener Vorbild 

Da der Bund in dieser Sache offenbar weiter auf der Bremse steht, möchten die Neos in der Steiermark eine eigene Whistleblower-Plattform einrichten: Eine Stelle, die es Menschen erlaubt, anonym Hinweise über Fehlverhalten von Personen im öffentlichen Dienst abzugeben. 

Wie wichtig die Einführung eines solchen Meldesystems ist, zeigt laut steirischem Neos-Chef Niko Swatek die Wiener Koalition unter Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr: Seit über einem Jahr ist die Wiener Whistleblower-Plattform online. Erreichbar unter bkms-system.net/stadtwien können städtische Mitarbeitende sowie Privatpersonen anonym Hinweise zu Korruption, Wirtschaftsdelikten, Bestechlichkeit, Steuerverschwendung und Compliance-Verstößen geben.

"In Wien wird die Whistleblower-Plattform sehr gut angenommen und die Steiermark muss diesem Vorbild folgen. Auch die Steirer und Steirerinnen sollen ohne Angst Missstände in der steirischen Verwaltung melden können. Es geht darum Schaden abzuwenden, und jene Personen zu schützen die einen Schaden melden."
Niko Swatek, Neos-Kluobmann

Knapp 200 Meldungen in einem Jahr

Bis zum 31. Jänner 2022 gingen dort seit Bestehen 197 Meldungen ein, einige davon führten nach Bearbeitung zu internen Prozessverbesserungen und zogen dienstrechtliche Maßnahmen nach sich. Das System dahinter ist von unabhängigen Stellen zertifiziert und stellt daher den Datenschutz und die Informationssicherheit sicher. Zusammen mit hohen technischen Standards stärkt dies das Vertrauen potentieller Hinweisgeber:innen.

"In Wien wird die Whistleblower-Plattform sehr gut angenommen und die Steiermark muss diesem Vorbild folgen. Auch die Steirer und Steirerinnen sollen ohne Angst Missstände in der steirischen Verwaltung melden können. Es geht darum Schaden abzuwenden, und jene Personen zu schützen die einen Schaden melden. Politik, die im Dienste der Menschen steht, muss alles daran setzen, Korruption abzustellen und vorzubeugen", erklärt Neos-Klubobmann Niko Swatek. 

Fordert die Einrichtung einer eigenen steirischen Whistlerblower-Plattform: Neos-Chef Niko Swatek | Foto: Neos
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Land wartet auf den Bund

Bereits im Mai des Vorjahres hatten die Neos auf die zeitgerechte Umsetzung der oben genannten EU-Richtlinie gedrängt und eine entsprechende Anfrage im Landtag eingebracht – mit folgender Antwort seitens der Regierung: Es gibt einen Rohentwurf. "Der weitere Zeitplan ist von den Abstimmungsgesprächen zwischen dem Bund und den Ländern abhängig. Klares Ziel ist es, eine rechtzeitige Umsetzung der Richtlinie zu gewährleisten."

Da dieses Ziel nun verfehlt wurde, setzen sich die Neos für die Einrichtung einer steirischen Plattform für Whistlerblower:innen ein. Das Vertrauen in die öffentliche Verwaltung stehe und falle mit der Integrität jener Menschen, die in diesem Bereichen arbeiten. "Die steirische Landesregierung pflegt und hegt ein undurchsichtiges System, indem Transparenz und Kontrolle offenbar als Erzfeinde wahrgenommen werden", vermutet Swatek hinsichtlich der Säumigkeit in der Umsetzung.

Zum Hintergrund:
Die EU-Richtlinie 2019/1937, "zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden" wurde am 23. Oktober 2019 vom Europäischen Parlament und dem Rat beschlossen. Demnach sollen Hinweisgeber:innen vor Repressalien geschützt werden und mittels eines organisierten, mehrstufigen Meldesystems Verstöße im beruflichen Kontext melden können.
Die Richtlinie hätte per 17.12.2021 von den EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden müssen. 


In Österreich wartet man aktuell noch auf die Veröffentlichung eines Entwurfs zur Umsetzung dieser Richtlinie. Nun hat die EU-Kommission gehandelt und ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet. Geschehen ist das am 27. Jänner 2022. Ausnahme: Für Unternehmen mit 50 bis 249 Arbeitnehmer:innen erstreckt sich die Umsetzungsfrist für die Einrichtung von internen Meldekanälen um weitere zwei Jahre, sie endet daher am 17. Dezember 2023.

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