Bedarfsorientiert
Reform der Schulassistenz in der Steiermark

Breiter aufgestellt und einfacher zu beantragen soll die Schulassistenz in der Steiermark in Zukunft werden. | Foto: Monkey Business Images/Shutterstock.com
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  • Breiter aufgestellt und einfacher zu beantragen soll die Schulassistenz in der Steiermark in Zukunft werden.
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Soziallandesrätin Doris Kampus und Bildungslandesrat Werner Amon haben sich Anfang des Jahres darauf geeinigt, die Schulassistenz neu aufzustellen. Am kommenden Donnerstag wird die Landesregierung nun das entsprechende Gesetz beschließen. Startpunkt für die praktische Umsetzung soll das Schuljahr 2024/2025 sein.

STEIERMARK. Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und attestierten, chronischen Erkrankungen sollen künftig Unterstützungsleistungen bekommen, die stärker in das Bildungssystem eingebettet sind. Das hat auch Auswirkungen auf die Zuständigkeit: Diese wandert künftig schrittweise vom Sozialressort zum Bildungsressort. Die Qualifikation der Schulassistenz soll an den jeweiligen Bedarf der Schülerinnen und Schüler anknüpfen.

„Mit der Reform der Schulassistenz steigern wir die Qualität der integrativen Betreuung, beseitigen Doppelgleisigkeiten und können die Schulassistentinnen und Schulassistenten je nach konkretem Bedarf effizient einsetzen. Wir lassen kein Kind zurück, deshalb bleiben bestehende Bescheide gültig und wir schaffen Übergangsbestimmungen, um für alle einen nahtlosen Wechsel in das neue System sicherzustellen“, erklären Landesrat Werner Amon und Landesrätin Doris Kampus am Dienstag.

Soziallandesrätin Doris Kampus und Bildungslandesrat Werner Amon: "Wir lassen kein Kind zurück." | Foto: Land Steiermark/Robert Binder
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Umsetzung ab Schuljahr 2024/2025

Neben den bisher abgedeckten Bereichen - unterstützende pflegerische Basisversorgung für Kinder mit körperlichen Beeinträchtigungen und Hilfe für Kinder mit einer Sinnes- oder Körperbehinderung - sollen durch die Neuregelung auch chronische Erkrankungen in die Schulassistenz miteinbezogen werden.

Die neue Regelung soll erstmals im Schuljahr 2024/2025 umgesetzt werden. Anträge nach dem neuen Schulassistenzgesetz können aber bereits ab 1. Jänner 2024 in den Direktionen der jeweiligen Schulen gestellt werden. Für Anträge im Herbst 2023, die für das Sommersemester 2024 gestellt werden, sei noch Unterstützung nach den derzeitigen Bestimmungen sichergestellt, heißt es.

Auch Kinder und Jugendliche mit chronischen Erkrankungen sollen zukünftig Anspruch auf eine Schulassistenz haben. | Foto:  Indypendenz/Shutterstock.com
  • Auch Kinder und Jugendliche mit chronischen Erkrankungen sollen zukünftig Anspruch auf eine Schulassistenz haben.
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Die Änderungen der Schulassistenz im Detail:

  • Vereinfachung der Antragstellung: Die Zuerkennung einer Schulassistentin bzw. eines Schulassistenten wird ihren Ausgangspunkt bei den Schulleitungen finden, d.h. die Antragstellung erfolgt durch die Eltern bzw. die volljährige Schülerin oder den volljährigen Schüler, die/der den Antrag bei den Direktorinnen und Direktoren einbringt.
  • Die Entscheidung über die Zuerkennung einer Assistenz wird in der Abteilung 6 der Steiermärkischen Landesregierung mittels Bescheides getroffen.
  • Breiteres Angebot der Schulassistenz: Neben den bisher abgedeckten Bereichen sollen durch die Neuregelung auch chronische Erkrankungen, wie beispielsweise Diabetes, miteinbezogen werden.
  • Der Anspruch der Assistenzleistung orientiert sich am konkreten Bedarf des Kindes oder Jugendlichen.

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