"Wohnen wird insgesamt teurer"
Starke Kritik an Bebauungsdichte-Verordnung

Zusätzlich zu den Einschränkungen bei der Wohnkreditvergabe sorgt auch die Novelle der steirischen Bebauungsdichte-Verordnung für Unruhe in der heimischen Bau- und Immobilienwirtschaft. | Foto: Unsplash/Heye Jensen
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  • Zusätzlich zu den Einschränkungen bei der Wohnkreditvergabe sorgt auch die Novelle der steirischen Bebauungsdichte-Verordnung für Unruhe in der heimischen Bau- und Immobilienwirtschaft.
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Nicht nur die Einschränkungen bei der Wohnkreditvergabe, sondern auch die Novelle der steirischen Bebauungsdichte-Verordnung sorgen derzeit in der heimischen Bau- und Immobilienwirtschaft für Unruhe. Bauen werde dadurch unterm Strich teurer, warnen am Donnerstag Vertreter der Wirtschaft im Rahmen einer Pressekonferenz. Gefordert wird eine Anpassung der Novelle. 

STEIERMARK. Lieferengpässe, Teuerungen, restriktive Vorgaben bei der Kreditvergabe, dazu ein hohes Zinsniveau und die schwierige Personalsuche – der Druck auf die heimische Bau- und Immobilienbranche ist aktuell sehr hoch. Was darüber hinaus für eine Verschlechterung der Situation sorgt, ist die Novelle der Bebauungsdichte-Verordnung, gegen die sich bereits innerhalb der Wirtschaftskammer breiter Widerstand formiert hat. 

Kern der Diskussion ist die Bruttogeschoßfläche und die damit verbundene Bebauungsdichte. Mit der Novelle werden alle vertikalen und horizontalen Erschließungsflächen (unabhängig von der Gebäudeeigenschaft) dichterelevant. Das bedeutet, dass nunmehr auch Treppenanlagen, Gänge, Laubengänge, Brücken oder Aufzüge Auswirkungen sich auf die Bebauungsdichte auswirken. Laut Alexander Pongratz von der Sparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer Steiermark sei dies "absolut kontrakproduktiv" und führe dazu, dass der ohnehin begrenzte Wohnraum vor allem im urbanen Bereich nicht optimal und effizient genutzt werden könne. "Bauen und Wohnen werden dadurch insgesamt teurer, und das geht letzten Endes zu Lasten der Mieter und Eigentümer", so Pongratz weiter. 

"Dieser Entwurf entspricht nicht dem Grundsatz der Ökologie, und er entspricht auch nicht den Erwartungen der Menschen beim Thema Wohnen, weil er komplett am Markt vorbeigeht. Und leistbarer Wohnraum wird damit sicher nicht geschaffen."
Gerald Gollenz, Obmann der Immobilien- und Vermögenstreuhänder in der WKO Steiermark

Gerald Gollenz, Obmann der Immobilien- und Vermögenstreuhänder, Alexander Pongratz von der Sparte Gewerbe und Handwerk sowie Rechtsanwalt Mario Walcher (v.r.) kritisieren die geplante Babauungsdichte-Verordnung heftig, diese könne zum Teuerungs-Bumerang im Wohnbau werden.  | Foto: Fischer
  • Gerald Gollenz, Obmann der Immobilien- und Vermögenstreuhänder, Alexander Pongratz von der Sparte Gewerbe und Handwerk sowie Rechtsanwalt Mario Walcher (v.r.) kritisieren die geplante Babauungsdichte-Verordnung heftig, diese könne zum Teuerungs-Bumerang im Wohnbau werden.
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Anpassung der Novelle gefordert

Bei den Branchenvertretern sorgt die neue Regelung für Kopfschütteln. Zum einen sei sie "überschießend", zum anderen "fehlt in den Erläuterungen dazu auch eine entsprechende fachliche Begründung", meinen Gollenz und Pongratz. Diesbezüglich fordern sie nun vom Verordnungsgeber eine Klarstellung sowie eine Verbesserung bei den Übergangsfristen und -bestimmungen. Hier brauche es Rechtssicherheit für die Planenden und die Bauträger. 

"Die Novelle zur Bebauungsdichteverordnung sollte dazu dienen, für Rechtssicherheit zu sorgen. Dazu gehören klare Regelungen, die in der Praxis einfach handhabbar und für jene Personen, die sie täglich anzuwenden haben, gut anwendbar sind. Insbesondere hat der Verordnungsgeber – bei den Übergangsregelungen – auch auf jene baulichen Anlagen Rücksicht zu nehmen, die bereits genehmigt sind und in der Bauausführung eine Abänderung erfahren. Auch dafür bedarf es einer klaren Handhabe im Sinne der bisher jahrelang geübten Praxis."
Mario Walcher, Partner der Hohenberg Rechtsanwälte

Spätestens seit Corona wisse man, wie groß der Wunsch der Menschen nach Freiräumen ist, so Gerald Gollenz von der Wirtschaftskammer Steiermark. | Foto: Unsplash
  • Spätestens seit Corona wisse man, wie groß der Wunsch der Menschen nach Freiräumen ist, so Gerald Gollenz von der Wirtschaftskammer Steiermark.
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Besonders umstritten sind die neuen Regelungen bei den Balkonen und bei den Wandstärken: Hier wünschen sich die Wirtschaftsvertreter zum einen, dass die Ausnahmeregelung von Balkonen erweitert wird (von 1,80 Meter auf 2,00 Meter) und zum anderen, dass die Stärke der Außenwandflächen bei der Bebauungsdichte generell unberücksichtigt bleibt. Anders gesagt: Die innere Wandfläche soll als Begrenzung für die Bruttogeschoßfläche hergenommen werden und nicht die äußere Wandfläche. Auf diese Weise könne sichergestellt werden, dass die Umsetzung ökologisch sinnvoller Maßnahmen wie etwa die Anbringung eines Wärmedämmsystems nicht bestraft werde. Insgesamt würde dies zumindest für eine teilweise Kompensation in anderen Bereichen der Dichteberechnung sorgen.

Boden ist kostbar: Die Wirtschaftsvertreter fürchten, dass durch die Novelle der Druck auf den Flächenverbrauch weiter steigen könnte. | Foto: Pixabay
  • Boden ist kostbar: Die Wirtschaftsvertreter fürchten, dass durch die Novelle der Druck auf den Flächenverbrauch weiter steigen könnte.
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Ressource Boden ist "endlich"

"Es ist auch ökologisch nicht nachhaltig, wenn Grund und Boden, der ja nicht vermehrbar ist, nicht ordentlich beplant werden kann", bringt Pongratz einen weiteren Kritikpunkt hinsichtlich des Umgangs mit der begrenzten Ressource Boden ins Spiel. Die EU-Bodenstrategie sowie die Ziele der Bundesregierung sehen vor, den Bodenverbrauch so gering wie möglich zu halten. Die Verschärfung der Dichteberechnung könnte jedoch genau das Gegenteil bewirken. Es sei zu befürchten, dass diese den Druck auf den Flächenverbrauch weiter steigen lassen könnte und damit auch die Bodenversiegelung weiter ankurbelt, insbesondere in den Grazer Umlandgemeinden.

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