Lehrlinge
Welche Verträge dürfen unter 18 Jahren abgeschlossen werden?

Trotz eigenen Einkommens schützt das Gesetz Lehrlinge bei hohen Transaktionen, die den Lebensunterhalt gefährden. | Foto: Pixabay/flyerwerk
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  • Trotz eigenen Einkommens schützt das Gesetz Lehrlinge bei hohen Transaktionen, die den Lebensunterhalt gefährden.
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Lehrlinge oder Schülerinnen und Schüler dürfen bis zur Volljährigkeit nur Verträge abschließen, die den Lebensunterhalt nicht gefährden.

STEIERMARK. Wer kennt das nicht? Das erste selbstverdiente Geld ist am Konto eingelangt, endlich kann das gekauft werden, was man schon immer wollte. Aber ganz so einfach ist das nicht – vor allem wenn man als Lehrling oder Schülerin beziehungsweise Schüler noch nicht 18 Jahre alt ist. Denn über das ihnen zur Verfügung gestellte Geld (Verdienst oder Taschengeld) können sie zwar frei verfügen, aber nur solange sie damit nicht ihren Lebensunterhalt gefährden.

Ist als Konsumentenschützer für die Arbeiterkammer tätig: Guido Zeilinger | Foto: Schneeberger
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Konsumentenschützer Guido Zeilinger erklärt: "Bei Dauerschuldverhältnissen, das sind Verträge, die über einen längeren Zeitraum laufen (zum Beispiel Miete, Handy oder Fitnessstudio), benötige ich grundsätzlich die Zustimmung der Eltern, wenn die Kosten nicht locker vom eigenen Einkommen gedeckt werden können."
Beispiel: Ein Lehrling schließt einen Mietvertrag für eine Wohnung für 500 Euro Miete pro Monat ab, bei gleichzeitiger Lehrlingsentschädigung von 700 Euro.

Recht des "Stärkeren"?

Bei Schülerinnen und Schülern, die über gar kein Einkommen verfügen, verhält es sich ähnlich. Zeilinger, der bei der Arbeiterkammer (AK) beschäftigt ist, berichtet von Fällen, wo vor allem Fitnessstudios mit Aktionen für eine Mitgliedschaft werben. "Solchen Betreibern muss klar sein, dass im Ernstfall jemand anderes die Muskeln spielen lässt – nämlich die Eltern der betreffenden Minderjährigen, die zurecht erklären, dass der vermeintliche Vertrag nichtig ist."

Fitnessstudios werben oft mit günstigen Mitgliedschaften für Lehrlinge oder Schülerinnen und Schüler: Doch im Ernstfall müssen die Eltern dem Vertrag zustimmen. | Foto: Pixabay/AberroCreative
  • Fitnessstudios werben oft mit günstigen Mitgliedschaften für Lehrlinge oder Schülerinnen und Schüler: Doch im Ernstfall müssen die Eltern dem Vertrag zustimmen.
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Von den Jugendlichen wird es oft als Einschränkung aufgefasst, dass sie die Zustimmung der Erziehungsberechtigen benötigen. Doch tatsächlich sind die Bestimmungen zur Geschäftsfähigkeit zum Schutz der Minderjährigen da. "Ab dem 18. Geburtstag muss ich auch für jede unbedachte, übereilte oder leichtfertige Entscheidung den Kopf hinhalten und die finanziellen, mitunter weitreichenden, Konsequenzen tragen", informiert Konsumentenschützer Guido Zeilinger abschließend.

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