Der Countdown läuft fürs "Freilandei"

Die Dauer der Stallpflicht  wird entscheiden, unter welcher Bezeichnung Anton Dunkl künftig seine Eier verkauft.
  • Die Dauer der Stallpflicht wird entscheiden, unter welcher Bezeichnung Anton Dunkl künftig seine Eier verkauft.
  • hochgeladen von Markus Kopcsandi

Die 7.200 Freilandhühner von Anton Dunkl sind am Areal in der Gemeinde St. Peter am Ottersbach 5,8 Hektar an Auslauf gewohnt. Zurzeit sind die Luken, die vom Wintergarten nach außen führen, dicht. Grund dafür ist der Vogelgrippevirus.
Seit 10. Jänner bindet eine vom Bundesministerium für Gesundheit ausgerufene Verordnung alle Geflügelhalter – in der Steiermark sind es inklusive Hobbyhalter ca. 14.000 – an die Stallpflicht. Jene soll verhindern, dass die Tiere mit infizierten Wildvögeln bzw. deren Kot in Berührung kommen. Albin Klauber, Amtstierarzt an der Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark, betont, dass die Vogelgrippe, die für das Geflügel tödlich enden kann, für Menschen ungefährlich ist. Er nennt auch Details zur Stallpflicht: "Fütterung und Tränkung dürfen nicht im Freien erfolgen. Bei der Stallung ist darauf zu achten, dass das Dach komplett dicht ist und seitlich kein Wildvogel durchdringen kann."

Kein positiver Fall

Die Bezirksverwaltungsbehörde bzw. die Amtsärzte zeichnen für die Stallkontrollen verantwortlich. Mit der Disziplin der Geflügelhalter ist Klauber "sehr zufrieden". Bislang ist man mit Verwarnungen ausgekommen – von einer Strafe von bis zu 4.360 Euro konnte man absehen. Hohes Verantwortungsbewusstsein zeigen die Bürger auch beim Melden toter Wildvögel, die auf eine vorhergehende Erkrankung untersucht werden. "Bei den eingeschickten Proben gab es in der Südoststeiermark keine positiven Fälle", gibt Klauber in puncto Wildvögel und auch beim Geflügel Entwarnung.

Frage der Frist

Über die Dauer der Stallpflicht kann Klauber keine Auskunft geben. Nicht ohne Bedeutung ist diese für Landwirte wie Anton Dunkl. Ob er seine Eier weiterhin als Freilandeier verkaufen kann, hängt von einer Frist ab, wie Anton Koller, Geflügelexperte der Landwirtschaftskammer, erklärt: "Wenn die Stallpflicht nach zwölf Wochen nicht aufgehoben wird, bedeutet dass, dass Freilandeier nur mehr als Bodenhaltungseier verkauft werden dürfen." Tritt dieser Fall ein, rechnet Anton Dunkl mit Einbußen von rund zwei Cent pro Ei. Neben dem finanziellen Rückschlag müssen die Geflügelbauern auch mit einem erhöhten bürokratischen und logistischen Mehraufwand rechnen. Der Countdown läuft übrigens auch fürs Bioei – dessen Status wackelt allerdings erst nach 150 Tagen Stallpflicht.
Balsam für die Seele der Geflügelbauern ist das "Zeugnis" von Geflügelexperten Koller: "Die Steiermark ist in puncto Geflügel bundesweit die Nummer eins. Die Betriebe sind innovativ und stehen für Topstandards."

Fachinformation
Ansprechpartner:
Landwirtschaftskammer, Tierzuchtabteilung, Fachberater Anton Koller, anton.koller@lk-stmk.at

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