"Grenzfrage" rund um den Wein
Weinbauern fordern Ausnahmesituation für Trauben auf der
slowenischen Seite.
Debatten gibt es um ca. 36 Hektar slowenische Erntefläche der historisch steirischen Weingartendoppelbesitzer, die im Gleichenberger Abkommen zwischen Österreich und Jugoslawien definiert wurden. Die Frage lautet: Darf aus Trauben aus dem Doppelbesitz, die auf slowenischer Seite wachsen, wie bislang praktiziert, steirischer Qualitätswein produziert werden?
Laut Steiermarks Weinbaudirektor Werner Luttenberger wird das wohl nicht mehr möglich sein. Die Frage um die Herkunftsbezeichnung sei seit dem EU-Beitritt Österreichs auf dem Tisch. 2001 habe es ein Übereinkommen zwischen Bund, Land, Landwirtschaftskammer und Doppelbesitzern gegeben. Man habe eine Übergangsfrist bis 2015 beschlossen. Während dieser wurde die Produktion steirischen Weins mit Trauben aus dem Doppelbesitz weiter geduldet. Aufgrund der Frostschäden gab's noch ein Jahr Aufschub.
Alternative vorhanden
Hans Markowitsch, Obmann der historisch steirischen Doppelbesitzer, will, dass alles beim Alten bleibt. Dafür müssten das Regionale Weinkomitee Steiermark, das Nationale Komitee, das Parlament und die EU zustimmen. Markowitsch bittet u.a. um Unterstützung von NAbg. Fritz Grillitsch und Bauernbund-Direktor Franz Tonner.
Auf lokaler Ebene bezieht Bezirkskammerobmann Günther Rauch, Winzer in St. Peter am Ottersbach und Mitglied des Regionalen Weinkomitees Steiermark, Stellung. Rauch sieht keine Chance für eine Ausnahme. Er verweist auf einen Vorschlag des Bundesministeriums. Dieser sehe einen eigenen Rebsortenwein ohne Angabe der Ursprungsbezeichnung "Steiermark", aber mit Angabe von Sorte, Jahrgang und Hinweis auf die Besonderheit des historischen steirisch-slowenischen Doppelbesitzes vor. Rauch legt den Betroffenen ans Herz, den Vorschlag anzunehmen. Weinbaudirektor Luttenberger ist zuversichtlich, dass sich diese Lösung heuer durchsetzen ließe.
Markowitsch sieht in der eigenen Kennzeichnung zwar für Selbstvermarkter eine Chance. Für reine Traubenverkäufer – ca. 60 Prozent der Betroffenen – aber das Ende. Er glaubt nicht, dass sich starke Partner finden lassen und pocht auf die Ausnahmeregelung.
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