Pilzragout ohne „giftigen“ Geschmack
Das Recht auf den freien Zugang in Wälder und die Interessen der Waldbesitzer sorgen für Aufregung im Bezirk Fürstenfeld.
Wir treten für eine klare gesetzliche Regelung ein, die es den Bürgern ermöglicht, die Wälder frei zu betreten sowie Früchte des Waldes für den Eigenbedarf zu sammeln“, argumentiert der Fürstenfelder SPÖ-Landtagsabgeordnete Klaus Konrad den Antrag seiner Fraktion im Steiermärkischen Landtag, eine entsprechende Regierungsvorlage zu unterbreiten. Es habe in jüngster Zeit in der Region Probleme für Wanderer oder bei der Schwammerlsuche gegeben, da Grundbesitzer Wege abgesperrt oder Geld für die gesammelten Pilze verlangt hätten. Unterstützt wird Konrad vom Landesvorsitzenden der Naturfreunde Steiermark, LAbg. Gerhard Rupp. Der Landespolitiker verlangt auch in Bezug auf Wegemarkierungen Gesetzesänderungen.
Im Forstgesetz geregelt
„Bereits 1975 wurde mit dem bis heute gültigen Forstgesetz geregelt, dass das Betreten der Wälder für Erholungszwecke erlaubt ist. Darin steht auch, dass pro Tag und Person das Sammeln von zwei Kilogramm Pilzen oder anderen Waldfrüchten für den Eigenbedarf erlaubt ist“, erklärt dazu Kurt Tausch-mann, Bezirksobmann der Landwirtschaftskammer Fürstenfeld. Vorkommnisse mit den Waldbesitzern im Bezirk Fürstenfeld gebe es nicht, die Wälder seien ohnehin frei zugänglich, so der ÖVP-Landtagsabgeordnete Franz Majcen.
Bei Unfällen könne es jedoch sehr wohl zu Schwierigkeiten für die Forstwirte kommen, da sie laut Gesetz haftbar gemacht werden können. Größter Waldbesitzer des Bezirkes Fürstenfeld mit 250 Hektar ist der Ilzer Forstwirt Thomas Hamker. In seinen Wäldern werde das Forstgesetz eingehalten beziehungsweise man zeige sich großzügig bei Schwammerlsuchern und Früchtesammlern. Häufig komme es aber vor, dass Einfahrten verparkt und Fahrverbote missachtet werden.
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