EU-Regelung zu Konfitüre
Marmelade darf nach Brexit wieder so heißen
Schon bald darf Marmelade wieder unter dem Namen Marmelade verkauft werden. Wegen einer EU-Verordnung aus dem Jahr 1979 musst alles, was weniger als 20 Prozent Zitrusfruchtanteil hat, Konfitüre oder Fruchtaufstrich genannt werden. Nach dem Brexit dürfte sich das bald ändern. ÖSTERREICH. Marmelade ist nicht gleich Marmelade, entschieden britische Marmeladen-Lobbyistinnen und -Lobbyisten und brachten eine entsprechende Regelung innerhalb der Europäischen Union durch. Damals war Österreich noch...