AK Tirol
Kein Stromzähler? Keine Förderung möglich?

Fallen Menschen ohne eigenen Stromzähler um die Förderung um? Das befürchtet zumindest die Arbeiterkammer Tirol.  | Foto: Pixabay/geralt (Symbolbild)
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Können Menschen ohne eigenen Stromzähler keine Förderungen erhalten? Diese Frage treibt gerade Arbeiterkammer Tirol um. Man fordert Klarheit und Nachbesserung von der Bundesregierung. 

TIROL. In einem Initiativantrag für ein Bundesgesetz wurde über die befristete Einführung eines Stromkostenzuschusses für HaushaltskundInnen im Nationalrat diskutiert. 

„Leider sind die Bestimmungen umständlich und missverständlich formuliert“,

fordert AK Präsident Zangerl klare Erläuterungen, um Probleme wie beim Energiegutschein von vornherein zu verhindern.

Bleibt das Licht in manchen Wohnung aus, da die Strompreise in die Höhe steigen und man keine Unterstützung einfordern kann? Das befürchtet zumindest die Arbeiterkammer Tirol.  | Foto: Pixabay/Couleur (Symbolbild)
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Unterstützung in Höhe von 10 Cent je kWh

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass österreichische HaushaltskundInnen in der derzeitigen Energiekrise eine gedeckelte Unterstützung in Höhe von 10 Cent je kWh bis einem zum Jahresverbrauch von 2.900 kWh für eine leistbare Stromversorgung erhalten. Über dieser Grenze von 2.900 kWh gelten die mit dem jeweiligen Stromlieferanten vereinbarten Preise.

Für einkommensschwache Haushalte soll zusätzlich eine weitere Unterstützung bis zu einer maximalen Höhe von 200 Euro in Form eines Netzkostenzuschusses erfolgen.

"Umständlich und missverständlich formuliert"

Grundsätzlich wäre es gut und wichtig, dass eine Strombremse eingeführt wird, so AK Präsident Zangerl. Doch ärgert sich der AK Präsident auch darüber, dass die gesetzlichen Bestimmungen umständlich und missverständlich formuliert sind. So sieht beispielsweise § 4 vor, dass der Zuschuss „natürlichen Personen gewährt wird, die aus einem Stromlieferungsvertrag für einen Zählpunkt mit Entnahme zahlungspflichtig sind“.
Doch was bedeutet das? 

„Kommen, wie beim 150-Euro-Energiegutschein, also wiederum nur jene Personen in den Genuss der Strompreisbremse, die im jeweiligen Stromliefervertrag als Zahlungsverpflichtete aufscheinen? Was passiert mit all jenen Familien, die selbst über keinen Stromvertrag verfügen, sondern ihre Energiekosten über die Betriebskostenabrechnung des Vermieters begleichen? Fallen Menschen ohne eigenen Stromzähler um die Förderung um?“ 

Im Gesetz werden auch sogenannte Zusatzkontingente für Haushalte für mehr als 3 Personen angekündigt, jedoch finden sich dazu keine näheren Ausführungen, wie Mehrpersonenhaushalte in einem solchen Fall unterstützt werden sollen.
Es brauch jetzt schnelle, treffsichere und unkomplizierte Unterstützungsmaßnahmen, fordert AK Präsident Zangerl abschließend. 

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