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Was ist eine „Marke“ und wie schütze ich sie?

Eine Markenanmeldung will jedoch gut vorbereitet sein, weiß Rechtsanwalt Dr. Guido Donath.  | Foto: av media productions gmbh
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Marken begegnen uns überall und spielen eine wichtige Rolle in der werblichen Kommunikation. Sie sind außerdem in wirtschaftlicher Hinsicht für Unternehmen mitunter von enormer Bedeutung.

Ob bewusst oder unbewusst, treffen wir unsere Kaufentscheidungen oft auf Basis von Erfahrungen, die wir mit einem bestimmten Produkt oder einer Dienstleistung gemacht haben. Marken helfen uns, diese Entscheidung zu treffen, indem sie die Herkunft der Ware / Dienstleistung kommunizieren und es damit erleichtern, diese von anderen zu unterscheiden.

Durch die Anmeldung und Registrierung eines solchen Kennzeichens als Marke wird ein Ausschließlichkeitsrecht, also in gewisser Weise ein Monopol begründet – ohne die Zustimmung des Inhabers darf im geschäftlichen Verkehr niemand ein gleiches oder ähnliches Zeichen verwenden, da es ansonsten zu Verwechslungen kommen und die Marke ihrer Funktion nicht mehr nachkommen kann.

Aber wie kann ich diesen Markenschutz erlangen?

Grundsätzlich kann der Markenschutz für eine Vielzahl von Zeichen begründet werden: neben reinen Wortmarken können auch Bildmarken (z.B. Logos), Wortbildmarken und sogar relativ außergewöhnliche Formen, wie etwa Klangmarken (z.B. Werbejingles), dreidimensionale Marken, Farbmarken oder Multimediamarken geschützt werden.

Erkennen Sie den Hersteller anhand dieser dreidimensionalen Marke?
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Eine Markenanmeldung will jedoch gut vorbereitet sein. Zunächst sollte überlegt und festgelegt werden, für welche Waren und/oder Dienstleistungen die Marke tatsächlich eingesetzt werden soll – eine zu weit gefasste Registrierung läuft Gefahr, wegen „Nichtbenutzung“ wieder (teilweise) gelöscht zu werden.

Eine wichtige Entscheidung betrifft auch den gewünschten geografischen Schutzbereich, also die Frage: „Wo benötige ich den Markenschutz überhaupt?“. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, etwa einer rein nationalen Anmeldung (die Marke ist dann nur in dem Land der Eintragung geschützt, also z.B. in Österreich), einer Unionsmarkenanmeldung (mit Schutz in sämtlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union) oder einer internationalen Anmeldung (mit der der Schutz auf andere Staaten – auch außerhalb der EU – ausgedehnt werden kann). Welche der Varianten die beste ist, kann nicht pauschal gesagt werden, sondern ist stets von der konkreten Situation abhängig.

Schließlich sollte auch beachtet werden, dass die eigene Marke nicht mit anderen, bereits eingetragenen Marken oder sonstigen Kennzeichen kollidiert, also diesen zu ähnlich ist. Im Markenrecht gilt nämlich der Grundsatz der Priorität: das ältere Recht ist stärker als das jüngere und der Inhaber einer älteren Marke kann die Nichteintragung oder Löschung der jüngeren Marke beantragen. Durch eine „Verfügbarkeitsrecherche“ kann das Risiko deutlich verringert werden.

Für diese „Verfügbarkeitsrecherche“ und die generelle Strategie für eine Markenanmeldung wenden Sie sich am besten an einen Rechtsanwalt.

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