Kirchen wieder geöffnet
Auseinanderrücken im Gebet

Die Kirchen im Bezirk Weiz, wie hier die Basilika am Weizberg, dürfen ab 15. Mai wieder für Gottesdienste und dergleichen öffnen. | Foto: Hofmüller
  • Die Kirchen im Bezirk Weiz, wie hier die Basilika am Weizberg, dürfen ab 15. Mai wieder für Gottesdienste und dergleichen öffnen.
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Ein Gläubiger pro zehn Quadratmeter: Die WOCHE verrät, wie viele ab 15. Mai in die Kirchen im Bezirk dürfen.

Ab dem 15. Mai darf nicht nur die Gastronomie aufatmen, auch für die Gläubigen ist es wieder möglich, die Kirche beziehungsweise den öffentlichen Gottesdienst zu besuchen. Hier wie dort gelten aber gewisse Sicherheitsmaßnahmen und Abstandsregeln. Aber es gibt eine Neuigkeit: Während noch vor Kurzem nur ein Kirchenbesucher pro 20 Quadratmeter erlaubt war, ist nun einer pro zehn vorgesehen. Wie sieht das nun für die Gottesdienstbesucher in Weiz aus? Die WOCHE hat recherchiert.

Gottesdienste und Begräbnisse

Wie auch im Supermarkt ist in der Kirche das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend, davon ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Kontaktflächen werden desinfiziert, das Weihwasser wird entfernt, und die Kommunion darf wieder stattfinden. Damit die Regeln auch eingehalten werden, soll es Einlasskontrollen geben, entweder durch einen Ordnungsdienst oder durch die Religionsgemeinschaft selbst.
Begräbnisse waren bisher nur im engsten Familienkreis möglich, nun wird es auf eine Maximalanzahl von 30 Personen angehoben. "Es ist noch nicht klar, ob diese Regelungen nur Bestattungen im Freien betreffen oder auch in der Kirche", so der Weizer Pfarrer Anton Herk-Pickl. 
Er erzählt von den ersten Plänen nach der Wiedereröffnung der Kirchen: "Am Samstag, 16. Mai werden wir wieder den ersten Gottesdienst feiern. Und am 17. Mai ist eine Sonderfeier am Weizberg geplant, zur Segnung der Papst-Franziskus-Nische", erzählt Herk-Pickl. Die Eröffnung des Pilgerweges war bereits am 3. Mai und die Segnung der Papst Franziskus Nische ist im Rahmen eines Gottesdienstes am Sonntag, 17. Mai um 10.30 Uhr geplant. Etwa 100 bis 120 Personen werden laut der neuen Regelung in der Weizberg Basilika Platz finden, zusätzlich sollen Lautsprecher aufgebaut werden, die die Messe nach außen hin übertragen sollen.

Maximale Anzahl an Gläubigen

Mit der Lockerung der Maßnahmen soll ein vernünftiger Umgang bei der Ausübung des Glaubens möglich sein. Was bedeutet das nun für die Kirchen? In der größten steirischen Kirche, der Basilika Mariazell, können aufgrund der Größe von 2.258 Quadratmetern laut der Presseabteilung der Katholischen Kirche 252 Gläubige anwesend sein.
Anders sieht es in den kleineren Kirchen im Bezirk aus: 

  • Anger 36
  • Arzberg 16
  • Birkfeld 49
  • Eggersdorf 51
  • Fischbach 24 
  • Fladnitz an der Teichalpe 32
  • Gasen 24
  • Gleisdorf Stadtpfarrkirche 55
  • Gutenberg 24
  • Hartmannsdorf 21
  • Koglhof 17
  • Kumberg 23
  • Miesenbach 16
  • Passail 43
  • Pischelsdorf 72
  • Puch bei Weiz 17
  • Ratten 30
  • Rettenegg 24
  • Sinabelkirchen 23
  • St.Kathrein am Offenegg 21
  • St.Margarethen an der Raab 23
  • St.Ruprecht an der Raab 41
  • Weiz 85

Diese Angaben sind ohne Sakristei, Nebenräume oder Emporen gerechnet und kann sich bei manchen Kirchen noch erhöhen. Diese Angaben gelten für Messfeiern und Begräbnisse, allerdings nicht für Taufen und Hochzeiten: Hier gilt zurzeit noch die 10 Quadratmeter Regel pro Person.

Rücksicht auf ältere Menschen

Dass sich auch in der Bezahlung von Gräbern nichts ändert, darauf verwies Pfarrer Anton Herk-Pickl. Laut der Familie O. (Name der Redaktion bekannt) aus Weiz, wurde kürzlich von der Friedhofsverwaltung ein Brief für die Vorrauszahlung der Grabgebühr für die nächsten zehn Jahre ausgesendet. Diesen nahm die Mindestpensionistin und Risikopatientin gerade in der schwierigen Krisenzeit mit Isolation und gesundheitlichen Ängsten als persönlichen Angriff wahr, da das Grab bisher immer nur drei bis 5 Jahre im Voraus zu bezahlen war. 
Auf Nachfrage bei der Pfarre wurde jedoch versichert, dass es sich hierbei um die normale Vorauszahlungsdauer handelt und nur in begründeten Fällen verkürzt wird.  Der Familie wurde jedoch eine Aufteilung der Zahlung gewährt.

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