Stadt Wien
Kein Reisepass für verurteilten Neonazi Gottfried Küssel
Der bekannte und mehrfach verurteilte Neonazi Gottfried Küssel hatte Mitte August dieses Jahres einen Reisepass bei der Stadt Wien beantragt – der wurde ihm verweigert. Küssel will diese Entscheidung bekämpfen.
WIEN. Die Stadt Wien verweigerte dem Neonazi Gottfried Küssel die Ausstellung eines Passes. Diese stützt sich in ihrer Entscheidung dabei auf eine bestimmte Stelle im Passgesetz. Denn die besagt, dass eine Passausstellung verweigert werden kann, wenn durch einen Aufenthalt im Ausland die innere oder äußerer Sicherheit Österreichs gefährdet werden würde. Michael Dohr, Küssels Rechtsvertreter, ist empört darüber und will gegen die Entscheidung vorgehen.
Anführer der Neonazi-Szene
Gottfried Küssel gilt aus Schlüsselfigur der deutschsprachigen Neonazi-Szene. Er wurde wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung insgesamt dreimal verurteilt. Bei seiner letzten Verurteilung 2016 wurden ihm Pass und Personalausweis entzogen. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) bestätigte später diese Entscheidung. Seit dem 5. Jänner 2019, ist er nach einer Haftstraße von sieben Jahren und neun Monaten wieder auf freiem Fuß. Seit dem gibt es für ihn keine Möglichkeit, legal ins Ausland zu reisen.
Nachdem er in den 1970er-Jahren bei der neonazistischen Studentenbewegung „Aktion Neue Rechte“ aktiv war und 1980 für die FPÖ in Reichenau an der Rax kandidierte, wurde er 1983 das erste Mal wegen Wiederbetätigung verurteilt.
Nach Haft wieder aktiv
Für die Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) ist es unumstritten, dass der Neonazi weiter Teil eines rechten Netzwerkes ist und Kontakt mit Personen aus dieser Szene pflege. Nach seiner Haftentlassung soll Küssel bei Covid-19-Protesten gesichtet worden sein. In Eisenstadt sei er sogar Anmelder und Verantwortlicher der Demonstration gewesen. „Bei diesen Kundgebungen wurden unter anderem verschwörungstheoretische und antisemitische Erzählungen propagiert", heißt es vonseiten der DSN.
Bei den Protesten soll Küssel gemeinsam mit anderen Organisationen „gewaltsame Aktionen angedacht bzw. propagiert“ haben. Auch im Internet und sozialen Plattformen sei der verurteilte Neonazi aktiv.
Anwalt will Entscheidung nicht hinnehmen
Für die MA 62, Stelle für Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten, sind die vergangenen Haftstrafen sowie die Aktivitäten Küssels nach seiner Haftstrafe alles Gründe, den Passantrag abzulehnen. Diese Entscheidung will Küssels Anwalt, Michael Dohr, nicht hinnehmen.
Laut seiner Aussage habe Gottfried Küssel „einen intensiven Lebenswandel erlebt und ist nunmehr seit Jahren ein rechtstreuer österreichischer Staatsbürger.“ Weiters habe er zu keinem Zeitpunkt gewaltsame Aktionen propagiert, so die Argumentation von Dohr. Er werde sich weiter um einen Pass für Küssel einsetzen.
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