Wiener Landtag
Mehr Geld durch Mietbeihilfe bei Bezug von Mindestsicherung

Bisher hatten Bezieherinnen und Bezieher der Mindestsicherung unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sowohl Mietbeihilfe von der MA40 als auch Wohnbeihilfe von der MA50 zu erhalten. | Foto: Christian Lendl/Unsplash
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  • Bisher hatten Bezieherinnen und Bezieher der Mindestsicherung unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sowohl Mietbeihilfe von der MA40 als auch Wohnbeihilfe von der MA50 zu erhalten.
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Alleinstehende sowie alleinerziehende Wienerinnen und Wiener können sich über eine Erhöhung der Mietbeihilfe freuen. Obendrein wird sie einfacher und übersichtlicher zu beantragen. Eine entsprechende Novelle wurde am Mittwoch im Landtag beschlossen.

WIEN. Das Wiener Mindestsicherungsgesetz wird erneuert und damit geht eine komplette Neugestaltung der Mietbeihilfe einher. Diese Neuerung wurde am Mittwoch, 21. Februar, im Wiener Landtag mit den Stimmen von SPÖ, Neos, ÖVP und Grünen beschlossen.

Der Bezieherkreis soll mit dem Beschluss deutlich erweitert werden. Denn jene Personen, die aufgrund ihrer Einkommenssituation bisher knapp über den Mietbeihilfenobergrenzen lagen, erhalten demnach ebenso künftig eine Unterstützung.

Erhöhung für viele

Nicht nur zukünftige, sondern auch bereits bestehende Bezieherinnen und Bezieher der Mindestsicherung, werden beim Bestreiten der gestiegenen Wohnkosten unterstützt. "Alle Wienerinnen und Wiener müssen immer in der Lage sein, ihre Wohnungen bezahlen zu können, ohne ständig von Existenzängsten belastet zu sein. Unser erklärtes Ziel ist es auch, die Kinderarmut in unserer Stadt zu bekämpfen. Mit der neuen Mietbeihilfe leisten wir einen sehr großen Beitrag dafür“, erläutert Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ).

Eine alleinerziehende Person in der Mindestsicherung mit zwei Kindern und einer monatlichen Miete von 650 Euro erhält statt 163,95 Euro pro Monat künftig bis zu 361,04 Euro Mietbeihilfe.  | Foto: pixabay
  • Eine alleinerziehende Person in der Mindestsicherung mit zwei Kindern und einer monatlichen Miete von 650 Euro erhält statt 163,95 Euro pro Monat künftig bis zu 361,04 Euro Mietbeihilfe.
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Auswirkungen hat die Gesetzesnovelle etwa für jene, welche in einem Single-Haushalt leben. Eine alleinstehende Person in der Mindestsicherung mit einer monatlichen Miete von 500 Euro hat bei der bisherigen Mietbeihilfe 143,02 Euro pro Monat erhalten. Künftig werden es bis zu 211,04 Euro sein. Das entspricht einer Steigerung von bis zu 48 Prozent.

Eine alleinerziehende Person in der Mindestsicherung mit zwei Kindern und einer monatlichen Miete von 650 Euro wiederum, erhält statt 163,95 Euro pro Monat künftig bis zu 361,04 Euro Mietbeihilfe. Das entspricht einer Steigerung von bis zu 120 Prozent. In Kraft treten soll die Regelung mit 1. März.

"Unnötiger bürokratischer Mehraufwand"

Der Landtagsabgeordnete Wolfgang Seidl (FPÖ) kündigte an, dass seine Fraktion diesem Gesetzesentwurf nicht zustimmen werde. Denn das Wiener Mindestsicherungsgesetz sei seiner Meinung nach per se seit mehr als vier Jahren nicht verfassungskonform, zu viele hätten Anspruch auf die Mindestsicherung.

Das Budget für das Gesetz betrage derzeit mehr als eine Milliarde Euro, meinte er. Als Grund nannte er die Steigerung der Zahl von Asylberichtigen. Derzeit würden 136.000 Personen unter die Mindestsicherung fallen, 62.000 davon Asylberechtigte oder subsidiär Schutzberechtigte. "Die Quote von Österreichern beträgt vermutlich 30 Prozent", mutmaßte Seidl und betonte,  dass auch Personen, die einen rechtskräftigen Abschiebebescheid hätten, in Wien Mindestsicherung beziehen würden. Dies sei nicht nur in Österreich, sondern weltweit einzigartig.

Wolfgang Seidl (FPÖ) ist mit der Novelle nicht zufrieden. Seiner Meinung nach sei eine dringende Reform der Mindestsicherung in Wien notwendig. (Archiv) | Foto: FPÖ
  • Wolfgang Seidl (FPÖ) ist mit der Novelle nicht zufrieden. Seiner Meinung nach sei eine dringende Reform der Mindestsicherung in Wien notwendig. (Archiv)
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Georg Prack von den Grünen zählte ebenso einige Kritikpunkte an dem neuen Gesetz auf. Unter anderem stellt sich die Frage, wer denn wisse, was die Unterschiede zwischen Miet- und Wohnbeihilfe seien und wer Anspruch auf Unterstützung aus den beiden unterschiedlichen Systeme hätte. Seiner Meinung nach gebe es immer noch kein einheitliches Wohngeld, sondern weiterhin einen „unnötigen bürokratischen Mehraufwand“ durch die Unterscheidung in zwei Systemen. Der gesamte Spielraum der Möglichkeiten sei bei der vorliegenden Novelle nicht ausgenutzt worden, kritisierte Prack. Bei geringeren Mieten könne laut dem Abgeordneten der Unterschied zwischen Wohn- und Mietbeihilfe nämlich mehr als 200 Euro Unterstützung pro Monat ausmachen. 

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