Covid-19-Impfstoff
So läuft die Corona-Impfung in Österreich ab

Über einen genauen Impfplan wird bestimmt, welche Bevölkerungsgruppen wann geimpft werden sollen. Die Impfung soll in Österreich auf freiwilliger Basis erfolgen. | Foto: Pixabay
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  • Über einen genauen Impfplan wird bestimmt, welche Bevölkerungsgruppen wann geimpft werden sollen. Die Impfung soll in Österreich auf freiwilliger Basis erfolgen.
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Mehrere internationale Firmen haben ein Impfpatent gegen das Corona-Virus angemeldet, die Zulassungen sind für die nächsten Wochen geplant. Nachdem schon die ersten Länder mit Impfungen begonnen haben, rückt der Zeitpunkt des Starts der COVID-19-Impfung in Österreich ebenfalls näher. Impfpflicht soll es bei uns keine geben. Welche Bevölkerungsgruppen wann geimpft werden sollen, wurde genau definiert.

ÖSTERREICH. Die ersten Marktzulassungen könnten um den Jahreswechsel erfolgen, heißt es auf der Seite des Gesundheitsministeriums. Die gemeinsame Impfstoffbeschaffung aller EU-Staaten garantiere jedenfalls, dass auch in Österreich ein breites und gemeinsames Portfolio von Impfstoffen angeboten werden könne. Der Bund hat dazu einen Finanzrahmen für den Ankauf der Impfstoffe von 200 Millionen Euro bereitgestellt, in einer "gerechten und zeitgleichen Verteilung innerhalb der EU-Mitgliedstaaten" werden die Impfstoffe dann "nach einem "definierten Bevölkerungsschlüssel" verteilt. Die Impfung ist für die Bevölkerung kostenlos.

Hohe Durchimpfungsrate angepeilt, keine Impfpflicht

Das erklärte Ziel der Bundesregierung ist eine möglichst hohe Durchimpfungsrate in den Personengruppen zu erreichen, für die die Impfung empfohlen ist. Denn: Je höher die Durchimpfungsrate, umso mehr schwere Verlaufsformen und Todesfälle können vermieden werden. Dabei zähle jede und jeder, die/der sich impfen lässt. Es wird aber keine allgemeine Impfpflicht geben.Die Regierung setzt vielmehr auf Freiwilligkeit und Aufklärung. Jede Person, die sich impfen lassen möchte, wird sich in Abhängigkeit von der zum jeweiligen Zeitpunkt vorgegebenen Impfgruppe (gemäß der Priorität und Verfügbarkeit der Impfstoffe) impfen lassen können.

Die Impfungen sollen (vorbehaltlich des Erlangens der Marktzulassung) – für bestimmte Zielgruppen – im Jänner beginnen und gestaffelt nach weiteren Zielgruppen ausgerollt werden. Bei der Priorisierung sei das wichtigste Ziel die "Vermeidung von schweren Krankheitsverläufen und Tod durch COVID-19". Nach einer medizinisch-fachliche Empfehlung des Nationalen Impfgremiums zur Priorisierung und logistischer Gegebenheiten sieht der Plan folgendermaßen aus:

Phase 1: Jänner/Februar 2021

In dieser Phase werde noch wenig Impfstoff verfügbar sein, man rechnet mit komplexen Liefer- und
Lagerbedingungen.

  • Bewohnerinnen und Bewohner sowie das gesamte Personal in Alten- und Pflegeheimen
  • Personal im Gesundheitsbereich mit hohem Expositionsrisiko 
  • Hochrisikogruppen mit definierten Vorerkrankungen

Phase 2: Februar bis April 2021

Gerechnet wird in dieser Phase mit mehr verfügbarem Impfstoff, jedoch einem möglichen Ressourcenengpass bei den Impfstellen.

Geimpft werden sollen in dieser Phase zusätzlich zu Personen in Phase 1:

  • Personen höheren Alters
  • Personen in ausgewählten Settings, unter anderem etwa in der kritischen Infrastruktur

Phase 3: Ab dem 2. Quartal 2021

In dieser Phase werde der Impfstoff großflächig verfügbar sein. Zusätzlich zu Personen in Phase 1 und 2: 

  • Allgemeine Bevölkerung in Reihenfolge gemäß der Empfehlung zur Priorisierung des nationalen Impfgremiums

Geplante Impfstellen, je nach Bevölkerungsgruppe

Um hohe Durchimpfungsraten zu erreichen, sollen Impfungen niederschwellig angeboten werden ("Impfung zu den Menschen bringen, nicht die Menschen zu den Impfungen"), also dort, wo die Menschen leben, arbeiten, wohnen oder sich aufhalten:

  • In Alten- und Pflegeheimen durch betreuende Ärzte und ausgebildetes Pflegepersonal
  • In Krankenanstalten und Ambulanzen für eigenes Personal und Hochrisikogruppen
  • Durch niedergelassene Ärzte und Krankenkassen-Ambulatorien
  • Mobile Impfteams 
  • Erste öffentlich Impfstellen
  • Diensstellen in kritischer Infrastruktur durch Arbeitsmediziner
  • Öffentliche Impfstellen in Gemeinden
  • Spitalsambulanzen
  • Krankenkassen-Ambulatorien
  • Niedergelassenen Ärzte
  • Impfinstitute
  • Größere Einrichtungen und Betriebe mit eigenen Betriebs- oder Schulärzten

Dabei sollen operative Impf-Beauftragte in Alten- und Pflegeheimen, (öffentlichen) Einrichtungen, Dienststellen und (größeren) Betrieben etabliert werden, die gemeinsam mit Landeskoordinatoren und dem Österreichischen Bundesheer die Umsetzung der Impfungen sicherstellen.  

Insgesamt habe man mit bereits sechs Impfstoffherstellern fixe Vorkaufverträge auf EU-Ebene abgeschlossen, mit weiteren Herstellern ist man im Gespräch. Österreich habe grundsätzlich Anspruch auf ca. zwei Prozent des Gesamtvolumens der folgenden Hersteller:

• AstraZeneca (Vektor-Impfstoff)
• Sanofi-GSK (Protein-Subunit-Impfstoff)
• Janssen Pharmaceutica NV (Vektor-Impfstoff)
• BioNTech-Pfizer (mRNA-Impfstoff)
• CureVac (mRNA-Impfstoff)
• Moderna (mRNA-Impfstoff)

Mehr Informationen vom Gesundheitsministerium hier

Der Impfplan des Gesundheitsministeriums | Foto: BM für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
  • Der Impfplan des Gesundheitsministeriums
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