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So wird Gesundheitsversorgung für Ukraine-Geflüchtete garantiert

Chronisch kranke Menschen, die dringend Medikamente benötigen, schwangere Frauen, Kinder - und das während einer Pandemie mit ständig steigenden Infektionszahlen. | Foto:  BENEDIKT LOEBELL / APA / picturedesk.com
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  • Chronisch kranke Menschen, die dringend Medikamente benötigen, schwangere Frauen, Kinder - und das während einer Pandemie mit ständig steigenden Infektionszahlen.
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Für die vielen Menschen, die derzeit aus der Ukraine flüchten, wird eine medizinische Betreuung sichergestellt. Die Bundesregierung richtet bundesweit Registrierungsstellen für Geflüchtete ein. Dort wird eine Aufenthaltskarte ausgestellt und eine Versicherungsnummer vergeben. Geflüchtete sind von Rezeptgebühren befreit.

ÖSTERREICH. Chronisch kranke Menschen, die dringend Medikamente benötigen, schwangere Frauen, Kinder - und das während einer Pandemie mit ständig steigenden Infektionszahlen. Infos zur Krankenversicherung für Geflüchtete aus der Ukraine.

Behandlung sichergestellt

Geflüchtete erhalten einen Krankenversicherungsbeleg über die Grundversorgung oder alternativ einen e-card-Ersatzbeleg in den ÖGK-Kundenservicestellen. Damit können sämtliche medizinische Leistungen in Anspruch genommen werden.

Solange noch keine Versicherungsnummer vorhanden ist, können sich Staatsbürgerinnen und Staatsbürger der Ukraine mit ihrem Reisepass bei denVertragspartnerinnen bzw. Vertragspartnern der ÖGK ausweisen, oder – bei anderer Staatsbürgerschaft – den Flüchtlingsstatus aus der Ukraine in anderer nachvollziehbarer Weise darlegen.

Die Vertragspartnerinnen und Vertragspartner werden eine Kopie des Reisepasses anfertigen und die Daten der zu behandelnden Person aufnehmen (Name, Geburtsdatum, Staatsbürgerschaft). Danach können sie medizinisch versorgt werden.

Rezeptgebührenbefreiung für Geflüchtete

Anerkannte Flüchtlinge bekommen die gleichen medizinischen Leistungen, wie alle anderen ÖGK-Versicherten. Das heißt, sie können zu niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie allen anderen Vertragspartnern gehen, haben Anspruch auf Heilmittel, Heilbehelfe und Hilfsmittel, therapeutische Behandlung, klinisch-psychologische Diagnostik, Kranken- und Rettungstransporte sowie auf Anstaltspflege und medizinische Hauskrankenpflege.

Es besteht jedoch kein Anspruch auf Geldleistungen wie Krankengeld, Rehabilitationsgeld, Wiedereingliederungsgeld oder Wochengeld. Zudem sind Geflüchtete aus der Ukraine aufgrund von sozialer Schutzbedürftigkeit von der Bezahlung der Rezeptgebühren sowie der Bezahlung von Selbstbehalten für Heilbehelfe oder Hilfsmittel befreit.

Werdende Mütter: Welche Ansprüche haben sie?

Werdende Mütter haben Anspruch auf ärztlichen Beistand, Beistand durch Hebammen und diplomierte Kinderkranken- und Säuglingsschwestern, sowie Heilmittel (Medikamente), Heilbehelfe und Pflege in einem Krankenhaus 

Was gilt als e-card Ersatzbeleg?

Als e-card-Ersatzbeleg gilt sowohl der „Krankenversicherungsbeleg für grundversorgte Personen“, der im Zuge der Registrierung ausgestellt wird, als auch der „e-card-Ersatzbeleg“, der in der Folge bei Bedarf und bei Vorliegen der Versicherungsnummer in den Kundenservicestellen der ÖGK ausgestellt wird.

Beide Dokumente gelten als e-card-Ersatzbelege und dienen den Flüchtlingen aus der Ukraine gleichermaßen zum Nachweis des Leistungsanspruchs (gemeinsam mit der Aufenthaltskarte). 

Mehr Informationen von der ÖGK hier 

Chronisch kranke Menschen, die dringend Medikamente benötigen, schwangere Frauen, Kinder - und das während einer Pandemie mit ständig steigenden Infektionszahlen. | Foto:  BENEDIKT LOEBELL / APA / picturedesk.com
Anerkannte Flüchtlinge bekommen die gleichen medizinischen Leistungen, wie alle anderen ÖGK-Versicherten.  | Foto: VHS/Irene Wölfl

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