Studien belegen
Visiere weniger wirksam wie Mund-Nasen-Schutz

Weniger wirksam: Gesichtsschutz-Visier | Foto: Regine Haunschmidt
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  • Weniger wirksam: Gesichtsschutz-Visier
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Viele Menschen bevorzugen statt des Mund-Nasenschutz ein Visier. Dieses ist weniger beeinträchtigend und auch bequemer zu tragen, im Kampf gegen die Verbreitung des Coronavirus ist es aber wenig effizient, wie mehrere Studien belegen. Aerosole, also kleinste Tröpfchen, die das Virus transportieren können, werden durch ein Plastikvisier kaum aufgehalten.

ÖSTERREICH. Das Gesundheitsministerium reagierte auf die Erkenntnisse und aktualisierte seine Empfehlungen zum Tragen eines Schutzes. Auf der Seite des Ministeriums heißt es: "Ein MNS muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Vorbeiströmen von Luft an den Seiten zu minimieren.. Durch das Tragen eines MNS kann die Geschwindigkeit des Atemstroms oder des Speichel-/Schleim-Tröpfchenauswurfs reduziert werden. Visiere dagegen könnten i.d.R. maximal die direkt auf die Scheibe auftretenden Tröpfchen auffangen. Aktuelle Studien weisen darauf hin, dass die Rückhaltewirkung von Visieren auf ausgestoßene respiratorische Flüssigkeitspartikel deutlich schlechter ist. Daher ist die Verwendung von Visieren und Kinnschutz nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand der Wissenschaft nicht gleich gut wie ein normaler MNS aus Stoff, der eng anliegt."

Aber: Der Mund-Nasenschutz müsse immer wieder ausgetauscht werden: "Bei Durchfeuchtung des MNS muss er durch ein sauberes und trockenes Exemplar ersetzt werden. Je nach körperlicher Aktivität kann das früher oder später der Fall sein (maximal etwa 3 bis 4 Stunden)."

Verboten sind Visiere trotzdem nicht, wie das Ministerium betont, es empfiehlt aber trotzdem Mund-Nasen-Schutz: "Laut Covid-19-Maßnahmenverordnung ist jede Schutzvorrichtung erlaubt, die den Mund- und Nasenbereich abdeckt. Basierend auf neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen empfehlen wir allerdings, einen eng anliegenden Mund-Nasen-Schutz statt eines Visiers oder eines Kinnschutzes zu tragen."

Ministerium empfiehlt Kombination

Der Einsatz von Visieren als Teil der persönlichen Schutzausrüstung in Verbindung mit Atemschutzmasken, insbesondere bei aerosolproduzierenden Tätigkeiten, in Einrichtungen des Gesundheitswesens ist unumstritten.

Regelungen zur MNS-Pflicht

- In der Gastronomie (indoor) für Personal bei KundInnenkontakt und für KundInnen, wenn diese sich nicht an ihrem Sitzplatz befinden
- Auf Märkten (sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien)
- In Einkaufszentren
- Auf Fach- und Publikumsmessen (sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien)
- Im Handel und bei Dienstleistungen

Weniger wirksam: Gesichtsschutz-Visier | Foto: Regine Haunschmidt
Die Corona-Pandemie-Masken bieten am meisten Schutz. | Foto: BEV

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