Corona-Maßnahmen verlängert
Vorerst keine allgemeine Maskenpflicht

Die allgemeine Maskenpflicht kehrt vorerst nicht zurück – in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Arztpraxen bleibt sie bestehen. | Foto: Pixabay
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Via Aussendung teilte das Gesundheitsministerium am Mittwoch mit, dass die bisherigen Corona-Schutzmaßnahmen verlängert werden. Das bedeutet auch, dass die allgemeine Maskenpflicht vorerst nicht zurückkehrt – Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) rät dennoch zu einer FFP2-Maske in Innenräumen. 

ÖSTERREICH. In den vergangenen Wochen wurde von Fachleuten mehrfach eine Rückkehr der allgemeinen Maskenpflicht gefordert. Zwischenzeitlich deuteten die Zeichen auch tatsächlich auf ein Masken-Comeback hin. Die Herbstwelle nahm Fahrt auf und die Corona-Fallzahlen stiegen rapide. Zuletzt gingen die täglichen Neuinfektionen aber wieder zurück – ebenso sei die Viruslast im Abwasser-Monitoring rückläufig. Nach Ansicht von Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) gebe es daher vorerst keine Notwendigkeit für zusätzliche Maßnahmen, hieß es am Mittwoch vonseiten des Gesundheitsministeriums.

Stattdessen werden die bisherigen Corona-Schutzmaßnahmen verlängert. Das heißt, die Maskenpflicht gilt bundesweit weiterhin in sogenannten "vulnerablen Settings", das sind vor allem Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie Arztpraxen. Rauch betonte aber zugleich: "Selbstverständlich werden wir reagieren, sollte sich die Situation in den kommenden Wochen ändern."

Verordnung soll für drei Monate verlängert werden

Die bestehende COVID-19-Basismaßnahmenverordnung würde am 23. Oktober auslaufen, im Wesentlichen soll sie aber für drei Monate verlängert werden, so das Gesundheitsministerium. Die Corona-Kommission werde noch am Mittwoch mit einem entsprechenden Entwurf befasst – eingearbeitet werden soll eine Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs zu den Regeln für Religionsgemeinschaften.

Auch wenn die allgemeine Maskenpflicht vorerst nicht kommen wird, erneuerte Johannes Rauch seinen Appell, in Innenräumen eine FFP2-Maske zu tragen.  | Foto: BKA/Florian Schrötter
  • Auch wenn die allgemeine Maskenpflicht vorerst nicht kommen wird, erneuerte Johannes Rauch seinen Appell, in Innenräumen eine FFP2-Maske zu tragen.
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"Situation entspannt sich"

Nach Einschätzung der Expertinnen und Experten sei derzeit keine Überlastung des Gesundheitssystems zu erwarten, heißt es in der Aussendung. Die zuletzt diskutierte bundesweite Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und im Lebensmitteleinzelhandel sei nach Ansicht des Gesundheitsministeriums aufgrund der aktuellen Entwicklung nicht notwendig.

"Nach den starken Anstiegen der vergangenen Wochen haben wir die Entwicklung sehr engmaschig beobachtet und eine genaue Einschätzung der epidemiologischen Entwicklungen vorgenommen. Seit einigen Tagen entspannt sich nun die Situation, deshalb ist vorerst eine Verlängerung der bestehenden Regeln sinnvoll", so der Gesundheitsminister.

Trotzdem Maske tragen

Auch wenn die allgemeine Maskenpflicht vorerst nicht zurückkehren wird, erneuerte Rauch seinen Appell, in Innenräumen eine FFP2-Maske zu tragen. Diese sei das effektivstes Mittel, um sich selbst und seine Mitmenschen zu schützen, betonte der Minister. Zusätzlich solle bei Symptomen das Testangebot genützt werden. Auch Corona-Medikamente stünden bei Infektionen zur Verfügung.

Zudem verweist der Gesundheitsminister auf die Impfung. Gerade jetzt sei der Abschluss der Grundimmunisierung bzw. eine Auffrischungsimpfung wichtig, ist er überzeugt: "Damit ist jeder und jede Einzelne gut für die kommenden Wochen geschützt", so Rauch abschließend.

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