Pflegereform
Zum Ende der Begutachtungsfrist sind noch Fragen offen

Kritik übten Hilfsorganisationen vor allem an der Ausgrenzung von Sozialbetreuungsberufen. | Foto: MEV
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Die von Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) vorgelegten ersten vier Gesetzesnovellen zur Pflegereform können noch bis Dienstag begutachtet werden. Viele Organisationen haben das bereits getan und stimmen weitestgehend überein: Die Reform sei an sich positiv zu bewerten, dennoch gäbe es noch einige Lücken zu schließen beziehungsweise offene Fragen zu klären. Die Hauptkritik richtet sich gegen den Ausschluss von Sozialbetreuungsberufen.

ÖSTERREICH. Am Dienstag endet die Begutachtungsfrist der geplanten Gesetzesänderungen zur Pflegereform. "Endlich, nach vielen Jahren der Diskussion, hat ein Minister beherzt gehandelt", stellte Volkshilfe-Direktor Erich Fenninger nach Begutachtung bereits am Montag fest. Von einem "Meilenstein" sprach Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser und betonte zugleich: "Wer wandern geht, weiß: Wenn man einen Meilenstein erreicht, ist ein gutes Stück des Weges geschafft, es liegt aber noch einiges vor einem." Auch Rotkreuz-Generalsekretär Michael Opriesnig zeigte sich erfreut. Man habe aber "noch einige wichtige Konkretisierungsvorschläge und Ergänzungen zu allen vier Gesetzen eingereicht", so Opriesnig. 

Die Maßnahmen kommen nicht allen zugute. Während die Pflegberufe komplett umfasst sind, bleiben die Sozialbetreuungsberufe außen vor, kritisieren die Organisationen. | Foto: pixabay
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Gleichstellung von Pflege und Sozialbetreuung

Das Rote Kreuz sieht bei den Vorgaben zur Harmonisierung von Gehältern für gleiche Tätigkeiten noch Klärungsbedarf und verweist auf administrative Schwierigkeiten. Bezüglich Gehaltsbonus kritisiert Opriesnig vor allem, dass die Berufsgruppen der Sozialbetreuungsberufe, "die für die pflegerische Basisversorgung unerlässlich sind", explizit ausgeschlossen seien. Es dürfe keine Rolle spielen, ob sich jemand um Betagte, Kranke, Obdachlose oder Menschen mit Behinderung kümmere, so der Rotkreuz-Generalsekretär.

Als großen Kritikpunkt nennt auch die Diakonie, dass die genannten Maßnahmen nicht allen zugute kommen. Während die Pflegeassistenzberufe und die diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege komplett umfasst sind, bleiben die Sozialbetreuungsberufe großteils außen vor, so die Kritik der Organisation. Die Heimhilfe sei sogar gänzlich von Verbesserungen ausgeschlossen.

Für Volkshilfe-Präsident Ewald Sacher ist das nicht nachvollziehbar, seien doch Heimhelferinnen und Heimhelfer für die flächendeckende Betreuung der Menschen in Österreich ganz wesentlich. Die Einbeziehung sei daher unbedingt notwendig, so Sacher. Ungerecht sei auch, dass nicht alle pflegende Angehörige einen Angehörigenbonus bekommen, betonte Volkshilfe-Direktor Fenninger.

Zweites Paket gefordert

Darüber hinaus ist laut Sacher noch unklar, wie die Entlastungswoche ab dem 43. Lebensjahr in Anspruch genommen werden kann. "Wir haben jetzt schon Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche nicht ihren regulären Urlaub in Anspruch nehmen können, da es an Personal fehlt", berichtete der Volkshilfe-Präsident.

Volkshilfe-Direktor Fenninger erklärte außerdem: Die dringend nötige Überarbeitung und Weiterentwicklung des Pflegegeldes fehle in dem Entwurf ebenso wie die lang geforderte Pflegegeldbegutachtung durch den gehobenen Gesundheits- und Krankenpflegedienst, erklärte. Darüber hinaus seien weitere Schritte bei der Ausbildungsreform nötig.

Aus Sicht der Diakonie muss auf das erste Reformpaket ehestmöglich ein weiteres folgen. Dringend nötige Adaptionen von Personalschlüsseln und Normverrechnungssätze, um von der Stoppuhr-Pflege wegzukommen, stünden noch aus. "Pflege ist Beziehungsarbeit, und Beziehung braucht Zeit. Zeit gibt es im aktuellen System zu wenig", erklärt die Diakonie-Direktorin. Hier seien Bund und Länder gemeinsam in der Pflicht, so Direktorin Moser.

Langfristige Finanzierung

Fragezeichen werfe das aktuelle Reformpaket auch noch in Sachen Finanzierung auf. Die Finanzierung des Großteils der Maßnahmen sei auf zwei oder drei Jahre befristet. Zudem werde die Pflege derzeit aus einer Vielzahl von verschiedenen Töpfen finanziert, jedes Bundesland habe eine eigene Regelung. "Es ist hoch an der Zeit, dieses Chaos zu sortieren und die Finanzströme zu bündeln. Für eine gute Versorgung müssen Bund und Länder jetzt eng zusammenarbeiten. Um die größtmögliche Wirkung für die Praxis zu erzielen, braucht es aber auch die Einbindung der Sozialorganisationen und der Zivilgesellschaft", betonte Moser.

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