Urteil gegen Österreich
Das „von“ im Namen bei Adeligen darf bleiben
Der Adel ist in Österreich seit Ende der Monarchie abgeschafft. Der Namenszusatz „von" darf demnach nicht mehr geführt werden. Laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg komme aber die Entfernung des lang gebrauchten Adelsprädikats durch die Behörden einer Verletzung des Rechts auf Privat- und Familienleben gleich.
ÖSTERREICH. Seit 1919 ist das Führen von Adelstiteln in Österreich verboten. Dafür gibt es sogar einen Gesetzestext, der bei Zuwiderhandlungen eine Strafe von 20.000 Kronen oder mit Arrest bis zu sechs Monaten vorsieht. Jedoch könnte sich nun das Blatt wenden. Drei Mitglieder der Familie Künsberg Sarre hatten sich beschwert, nachdem sie über etliche Jahre ihr „von“ im Namen hatten, ihnen dieser Namensteil aber 2018 von der Stadt Graz von Amts wegen wegkorrigiert wurde.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschieden, dass die Entfernung des lang gebrauchten Adelsprädikats durch die Behörden das Recht auf Privat- und Familienleben verletzt, berichtete "die Presse".
„Schlüsselfaktor der menschlichen Identität“
Argumentiert wurde von der Familie unter anderem damit, dass der Name gar kein echter Adelstitel sei, gegen die sich die „von“-Regelung richtet, sondern ihn ein Vorfahre wohl erfunden habe. Das war letztlich für die Entscheidung des EGMR nicht entscheidend, sondern, dass die Behörden über lange Zeit das „von“ gelten hatten lassen. Der Gerichtshof sah deshalb einen ungerechtfertigten Eingriff in das Recht auf Privat- und Familienleben - der Name sei schließlich ein „Schlüsselfaktor der menschlichen Identität“. Österreich kann den Fall noch vor die Große Kammer des EGMR bringen.
Das Thema kocht seit einigen Jahren in Österreich wieder hoch. Sogar Karl Habsburg, Enkel des letzten Kaisers, hatte vor Gericht um sein „von“ gekämpft – und verloren. Doch das aktuelle Urteil gibt den Unterstützern Hoffnung. „Wir wollen jetzt noch nicht zu überschwänglich sein, aber das ist ein Erfolg“, sagt Niklaus von Steiger. Der Tierarzt aus Dornbirn kämpft seit Jahren für die Aufhebung des Gesetzes.
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