"Leisten wertvolle Arbeit"
Angehörigenbonus in der Pflege wird erweitert
Die Bundesregierung weitet den Angehörigenbonus in der Pflege aus. Bisher profitierten pflegende Angehörige nur von dem Bonus, wenn sie mit dem Pflegebefürftigem im gleichen Haushalt lebten. Diese Regelung fällt nun, wovon 22.500 zusätzliche Personen profitieren sollen. Zudem wird der Betrag des Bonus laufend erhöht - mit kommendem Jahr wird er bereits auf 1.500 Euro verdoppelt.
ÖSTERREICH. "Der Angehörigenbonus ist eine wichtige Unterstützung für pflegende Angehörige. Wir haben uns beide dafür eingesetzt, dass der Empfängerkreis ausgeweitet wird, damit möglichst alle profitieren, die diese die wertvolle Arbeit leisten”, so Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) und ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger in einer gemeinsamen Aussendung am Donnerstag.
Erweiterung vor dem Auszahlungsstart
Am 1. Juli startet die erstmalige Auszahlung des Angehörigenbonus. Damit die 22.500 zusätzlichen Personen dann bereits von dem Zuschuss profitieren, wurde am Donnerstag ein entsprechender Abänderungsantrag im Ausschuss für Arbeit und Soziales eingebracht. Insgesamt erhalten künftig dann knapp 80.000 pflegende Angehörige den Bonus. Dafür stellt die Bundesregierung jährlich 33,5 Millionen Euro zur Verfügung.
Jährliche Beitragsanpassung geplant
Heuer beträgt der Angehörigenbonus 750 Euro. Bereits im kommenden Jahr soll der Betrag, den die Angehörigen erhalten, verdoppelt werden. Ab dem Jahr 2025 sieht die Bundesregierung vor, den Bonus jährlich mit der Inflationsrate zu erhöhen. Dies sei "in Zeiten hoher Inflation besonders wichtig", so Rauch.
Voraussetzungen für den Angehörigenbonus
Um den Bonus erhalten zu können, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. So ist es erforderlich, dass die zu pflegenden Personen Anspruch auf Pflegegeld der Stufe 4 oder höher haben. Den Zuschuss erhalten Angehörige, die sich aufgrund der Pflege in der Pensionsversicherung selbst- bzw. weiter versichert haben.
Zudem profitieren davon auch Angehörige, die eine zu pflegende Person seit mindestens einem Jahr überwiegend betreut haben und ein monatliches Durchschnittseinkommen besitzen, das die Grenze von 1.500 Euro netto nicht übersteigt. Sozialminister Rauch verweist darauf, dass hiervon vor allem Frauen profitieren:
"Betreuung und Pflege wird häufig von Frauen geleistet – unbezahlt zuhause. Mit dem Angehörigenbonus können wir pflegende Angehörige in ihrer wertvollen Arbeit auch finanziell unterstützen. Dass der Bonus vor allem Frauen mit geringem Einkommen zugute kommt, macht diese Maßnahme besonders treffsicher."
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