Rückzahlungspflicht
Fake Law: Polizei strafte wegen Corona ohne Rechtsgrundlage

Menschen können zwischen politischen Empfehlungen und juristischen Verboten nicht mehr unterscheiden und lassen sich aus Angst vor Strafdrohungen in ihren Grundrechten viel stärker einschränken: Österreich bewegt sich in Richtung Mediendemokratier. | Foto: pixabay
  • Menschen können zwischen politischen Empfehlungen und juristischen Verboten nicht mehr unterscheiden und lassen sich aus Angst vor Strafdrohungen in ihren Grundrechten viel stärker einschränken: Österreich bewegt sich in Richtung Mediendemokratier.
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Was tun, wenn der Kanzler und die Regierungsmitglieder in diversen Pressekonferenzen berichten, was ab sofort gelte, deren Worte aber nicht von einem Gesetz bzw. einer der zahlreichen Corona-Verordnungen gedeckt sind? "Fake-Law" nennt man jenes Phänomen, das jüngst im Lockdown zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Österreich geschah. Politische Empfehlungen wurden nicht mehr von juristischen Gesetzen unterschieden, und die Exekutive vollzog nur die Kommunikation der Regierung, die sie für geltendes Recht hielt. Dabei gab es für den Vollzug der Polizei gar keine Rechtsgrundlage. Denn das in Pressekonferenzen von Politikern Gesagte ist kein Gesetz, daraus vollzogenen Strafen ex lege rechtswidrig.

ÖSTERREICH. Im Zuge der Corona-Krise wurden Menschen bestraft, die eigentlich gar nicht gegen das Gesetz verstoßen haben. Die SPÖ hatte daher im Nationalrat einen Antrag eingebracht, dass diese Strafen erlassen werden sollen. „Diese Generalamnestie soll auch für all jene gelten, die kein Rechtsmittel gegen ihre Strafe ergriffen haben“, erklärt SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim dazu. Auch die FPÖ verlangten im gestrigen Nationalrat eine Generalamnestie bei Corona-Strafen.  Hintergrund für die Initiative war eine Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich. Es hat Mitte Mai eine Strafe für ein Ehepaar aufgehoben, das ein anderes Paar besucht hatte und dafür 660 Euro zahlen sollte. Der angefochtene Bescheid wurde vom Gericht als rechtswidrig beurteilt und daher ersatzlos aufgehoben.

"Fake-Law" täuschte Bürger über ihre Rechte

„Das Urteil hat klargemacht, dass öffentliche Orte immer betreten und Freunde immer besucht werden durften. Vielen Menschen ist es ähnlich ergangen, weil die Bundesregierung mit den Corona-Verordnungen für so viel Verwirrung gesorgt hat, dass niemand mehr genau gewusst hat, was erlaubt und was verboten ist. Weder die BürgerInnen, noch die vollziehenden Behörden. Diese Verwirrung darf nicht auf dem Rücken der BürgerInnen ausgetragen werden. Umso mehr, als viele Menschen in Österreich ohnehin schon durch die Corona-Krise unter einer angespannten wirtschaftlichen Situation zu leiden haben. Die Fehler der Regierung dürfen nicht die Menschen ausbaden müssen“, stellt Yildirim klar.  Beide Anträge fanden allerdings keine Mehrheit,  ÖVP und Grüne folgten wohl dem  Klubzwang.

Strafen zurückzahlen wird Landessache

Nachdem sich die Regierungsparteien gegen eine Aufhebung ausgesprochen haben, bleibt es den Ländersache, ob sie die Corona-Strafen zurückzahlen. Tirol will aber etwa nur nach einer einheitlichen Weisung des Bundes die Amnestie aussprechen. Aus dem Gesundheitsministerium heißt es aber, dass es diese Weisung nicht geben wird, berichtet ZackZack. Niederösterreich sei bereit, die Strafen zurückzuerstatten und die noch offenen Forderungen aufzuheben.

Österreicher bewusst getäuscht

Fakt ist: Herr und Frau Österreicher durften auch während des Lockdowns  immer rausgehen, man musste nur einen Meter Abstand  zu anderen halten die nicht im gleichen Haushalt lebten. "Fake Law", das ist ein Gesetz, das es garnicht gibt, das aber verkündet wurde", sagt Florian Klenk vom Falter im Interview mit Rudi Fussi: "Der vierte Grund war, dass du jederzeit rausgehen darfst, wenn du einen Meter Abstand hältst. Der vierte Grund hebelt alle drei anderen Gründe des Rausgehens, also zum Arzt, zur Arbeit oder in den Supermarkt, aus. Die Regierung hat so getan, als ob es ein Gesetz gäbe, das es garnicht gab, aber alle glaubten es. Die Polizei hat diese "Fake Laws" sogar vollzogen, und Leute bestraft, die am Bankerl saßen oder alleine am Motorrad fuhren." (Anmerkung der Redaktion: In Wahrheit fordert die Betretungsverordnung (in § 2 Z 5) keinerlei Gründe für das Verlassen der Wohnung.)

Leben in einer Mediendemokratie

Auch laut Kommunikationswissenschafter Matthias Karmasin beweise die Coronakrise, "dass wir nun endgültig in der Mediendemokratie angekommen sind". Doch was bedeutet das für die Verwaltung, für die Gewaltenteilung und für die Zukunft der Demokratie? Gemeinsam mit  Rechtswissenschafter Nikolaus Forgó suchte er nach Antworten. Denn: Es gilt noch immer das Gesetz und nicht die Pressekonferenz. Doch wie ist es möglich, bei inzwischen 18 COVID-Gesetzen und zahllosen untergesetzlichen Normen den Überblick darüber zu behalten, was geltendes Recht ist, was dessen Auslegung und was „Spin“? Ein Rechtsanwalt in Wien legt auf Twitter offen, wie verworren und missverständlich die Verordnungen mittlerweile sind:

Poltische Empfehlung oder juristisches Verbot?

"Das hat zur Folge, dass die Menschen die politischen Empfehlungen nicht mehr von juristischen Verboten unterscheiden können und sich aus Angst vor Strafdrohungen in ihren Grundrechten viel stärker einschränken lassen, als dies verfassungsrechtlich möglich wäre, schreiben  die Juristen Medlitz und Negwer in einem Gastkommentar in der Presse.: "Problematischerweise wirkt dies aber auch intern auf die polizeilichen Vollzugsorgane, welche die Kommunikation der Regierung für geltendes Recht halten und so rechtswidrige Vollzugsakte setzen."

"Ich musste mit Maske gebären und dufte mein Baby nicht berühren"

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