Unterschätze Gefahr
Jeder fünfte Unfall am Schulweg mit Rad & Roller

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Jeder fünfte Unfall am Schulweg passiert in Österreich mit dem Rad oder Roller. Die meisten Schulwegunfälle mit dem Rad ereigneten sich in Niederösterreich. 

ÖSTERREICH. In den vergangenen fünf Jahren waren österreichweit 513 Kinder als Fahrrad-, E-Bike- oder E-Scooter-Fahrer an einem Unfall auf ihrem Schulweg beteiligt. Laut Statistik Austria ereigneten sich im Zeitraum 2016 bis 2020 die meisten Schulwegunfälle mit dem Rad in Niederösterreich und Oberösterreich, die wenigsten in Wien und im Burgenland.  Mehrheitlich waren es 10- bis 14-Jährige, die mit dem Rad zur Schule fuhren und verunfallten. 

Wo ist das Fahren mit Rad & Roller erlaubt?

Kinder unter zwölf Jahren dürfen grundsätzlich nur unter Aufsicht einer mindestens 16-jährigen Begleitperson auf öffentlichen Straßen Rad oder E-Scooter fahren. Nach erfolgreich abgelegter Radfahrprüfung dürfen sie bereits ab zehn Jahren (bzw. ab neun Jahren, wenn die 4. Schulstufe besucht wird) allein fahren. Möchten Kinder mit einem rein durch Muskelkraft betriebenen Tretroller zur Schule fahren, ist das ab acht Jahren allein möglich.

Gibt es keinen Radweg, so müssen Kinder grundsätzlich mit einem Fahrrad oder E-Scooter auf der Fahrbahn fahren. Denn am Gehsteig sind nur Kinderräder mit einem äußeren Felgendurchmesser von 30 cm erlaubt (ca. 14 Zoll). Mini-Tretroller dürfen auf Gehsteigen, in Fußgängerzonen, in Wohn-oder Spielstraßen nur verwendet werden, wenn andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden – Fahren auf der Fahrbahn, am Radweg und auf Radfahrstreifen ist verboten.

Die oftmals abrupt einsetzende Beschleunigung erzeugt bei E-Scootern Gefahrenmomente.  | Foto: ÖAMTC / APA-Fotoservice / Martin HörmandingerIn die Schule mit dem Fahrrad  © ÖAMTC / APA-Fotoservice / Martin Hörmandinger
  • Die oftmals abrupt einsetzende Beschleunigung erzeugt bei E-Scootern Gefahrenmomente.
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"Wer mehr Routine hat, ist sicherer unterwegs: Üben, auch mit gepackter Schultasche, lautet also die Devise", erklärt Ellen Dehnert, Leiterin der ÖAMTC-Mobilitätsprogramme. "Um im Straßenverkehr unterwegs zu sein, bildet die sichere Beherrschung des Fahrzeugs die Basis. Erst dann werden das Einschätzen und Bewältigen komplexer Situationen überhaupt möglich", so Dehnert.

Viel Geschick benötigt das Lenken eines E-Scooters. Diese Fahrzeuge seien für Kinder im Straßenverkehr nur eingeschränkt empfehlenswert, erklärt die ÖAMTC-Expertin. "Den E-Scooter abzubremsen kann tückisch sein – wegen der flotten Geschwindigkeit und der nötigen Kontrolle über die klein dimensionierten Räder". Die oftmals abrupt einsetzende Beschleunigung erzeuge Gefahrenmomente. Besonders kritisch ist die Stabilität beim Abbiegen – der ÖAMTC empfiehlt, das Handzeichen besser noch während der Geradeausfahrt geben oder ein Modell mit Blinker zu wählen.

Schultasche sicher befestigen

Die Schultasche sollte am Gepäckträger oder vergurtet am Rückengetragen werden, empfiehlt der ÖAMTC. Viele Schüler tragen ihre Tasche beim Radfahren aber auf dem Rücken. "Die meisten Schultaschen sind jedoch nicht optimal für die Mitnahme am Rücken gestaltet", weiß die Expertin. "Beim Radfahren ist es daher besser, die Schultasche hinten auf dem Gepäckträger zu befestigen".  Für einen guten Halt sorgen Spanngurte. Fahren Kinder täglich mit dem Rad, lohnt sich eine speziell für den Gepäckträger geeignete Tasche bzw. ein Fahrradkorb. Auf keinen Fall dürfen Riemen oder Gurte in die Speichen geraten.

Unterwegs mit Tretroller oder E-Scooter sollte die Schultasche am Rücken über beide Schultern getragen werden. Verfügt die Schultasche über einen Beckengurt bzw. Brustgurt, kann sie nicht rutschen und auch größeres Gewicht bleibt beherrschbar. Am Lenker sollte während der Fahrt nichts, auch kein Turnsackerl, hängen.

Helm richtig einstellen 

Ein richtig eingestellter Helm sitzt waagrecht am Kopf und umschließt den Schädel von der Stirn über die Schläfen bis zum Hinterkopf. "Der Kopfumfang bestimmt die richtige Helmgröße. Mit offenem Gurt den Kopf schütteln – der Helm darf dabei nicht verrutschen. Dann das Gurtsystem anpassen und festziehen", erklärt Dehnert. Der ÖAMTC empfiehlt jedem, der im Straßenverkehr auf zwei Rädern unterwegs ist (einschließlich Mini-Tretroller), seinen Kopf mit einem Helm zu schützen, auch wenn die Tragepflicht für Kinder auf Rad und E-Scooter in Österreich nur bis 12 Jahre gilt.

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