Arbeitsplatz
Mückstein lockert PCR-Testpflicht für manche Berufe

Die PCR-Testpflicht wird etwas gelockert, weil die Labore in einzelnen Bezirken und Regionen völlig überlastet sind. | Foto: Manfred Fesl/Archiv
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  • Die PCR-Testpflicht wird etwas gelockert, weil die Labore in einzelnen Bezirken und Regionen völlig überlastet sind.
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In der Novelle der 5. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung wird auf die aktuellen Engpässe bei der flächendeckenden Versorgung mit PCR-Tests eingegangen.

ÖSTERREICH. Aufgrund der starken Nachfrage nach PCR-Tests kommt es in einigen Bundesländern immer noch zu längeren Wartezeiten auf die Testergebnisse - in den meisten Fällen drohen Wartezeiten von mehr als 24 Stunden. Seitens der österreichischen Apothekerkammer hieß es, es könne zu Verzögerungen kommen, "weil die Labors in einzelnen Bezirken und Regionen völlig überlastet sind". Mehr Infos Hier.

Grund für den Ansturm ist die flächendeckende 3G-Regel am Arbeitsplatz- (geimpft, genesen, getestet - wobei hier ein Antigentest ausreicht). Für bestimmte Berufsgruppen gilt aber eine 2,5G-Regel. Ungeimpfte und auch nicht genesene Mitarbeiter können aber alternativ einen PCR-Test mitbringen und müssen dann eine FFP2-Maske tragen. Jetzt reagiert Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) aber auf die aktuellen Engpässe bei der flächendeckenden Versorgung mit PCR-Tests.

Derzeit stoßen alle Labore in Österreich an ihre Grenzen | Foto: stock.adobe.com/tilialucida
  • Derzeit stoßen alle Labore in Österreich an ihre Grenzen
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Lockerungen

In der Novelle steht seit Montagabend: "Kann glaubhaft gemacht werden, dass ein nach dieser Verordnung vorgeschriebener Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2 aus Gründen der mangelnden Verfügbarkeit oder einer nicht zeitgerechten Auswertung nicht vorgewiesen werden kann, darf der Betreiber Mitarbeiter ausnahmsweise auch dann einlassen, wenn diese einen 3G-Nachweis vorlegen. Dies gilt sinngemäß auch für den Betreiber."

Das heißt, dass die von der strengeren Testpflicht betroffenen Personen (in Krankenhäusern, Pflege- und Altenheimen sowie in der Nachtgastronomie Tätigen) bei Uneinbringbarkeit eines PCR-Tests auch einen Antigentest (3G-Regel) vorlegen können.

Mückstein will Mittwoch neu bewerten

Die Debatte um eine nächtliche Ausgangssperren für Geimpfte flacht unterdessen nicht ab. Mückstein werde die Corona-Situation am Mittwoch mit Experten neu bewerten. Der Minister habe schon im Vorfeld mehrmals gesagt, dass man zehn Tage nach Inkrafttreten einer Maßnahme (2G-Regel) ihre Wirksamkeit prüfen werde, sagte eine Sprecherin am Dienstag auf APA-Anfrage. Von einem Gipfel habe er nie gesprochen. Kanzler Alexander Schallenberg (ÖVP) bekräftigte in der ZIB "Spezial" am Montagabend seine Ablehnung der von Mückstein vorgeschlagenen nächtlichen Ausgangssperre für alle.

Update: Statement zu Beratungen am Mittwoch ergänzt

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Die PCR-Testpflicht wird etwas gelockert, weil die Labore in einzelnen Bezirken und Regionen völlig überlastet sind. | Foto: Manfred Fesl/Archiv
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