Das gilt ab heute
Schärfere Corona-Regeln in ganz Österreich

Mehr als zehn Personen sind dann erlaubt, wenn es zugewiesene Sitzplätze gibt: Also Veranstaltungen wie Theater-, Konzert- oder Kinovorstellungen sind mit einem Covid-Sicherheitskonzept erlaubt. | Foto: Bundesheer/ABC-Abwehrzentrum
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  • Mehr als zehn Personen sind dann erlaubt, wenn es zugewiesene Sitzplätze gibt: Also Veranstaltungen wie Theater-, Konzert- oder Kinovorstellungen sind mit einem Covid-Sicherheitskonzept erlaubt.
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  • hochgeladen von Sandra Schütz

Heute gelten die neuen, schärferen Corona-Regeln, die die neue Covid-Verordnung mit sich bringt. Doch welche genau sind das? Konkret handelt es sich um Einschränkungen bei privaten Feiern wie etwa Hochzeiten, aber auch in der Gastronomie und für Hobbysportler sowie bei Veranstaltungen gibt's einschneidende Änderungen. Eindeutig sind dabei allerdings nicht alle Vorgaben. Etwa bei den Fitnessstudios.

Mund-Nasen-Schutz

Der Mund-Nasen-Schutzes (MNS) ist in ganz Österreich Pflicht. Konkret in:

  • in öffentlichen Verkehrsmitteln,
  • in Taxis,
  • in Geschäften,
  • im Gesundheitsbereich und
  • bei Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, verpflichtend. In Einkaufszentren muss die Maske nicht nur in den einzelnen Geschäften, sondern auch zwischen den Geschäften getragen werden.

Maske auch im Freien auf Märkten und Messen

Was viele nicht wissen: Auch im Freien muss ein MNS getragen werden, etwa auf Märkten oder bei Fach- und Publikumsmessen.

MNS in Gastro

Die Maskenpflicht betrifft in der Gastronomie jetzt auch die Gäste betrifft: Sie müssen in Lokalen einen Mund-Nasen-Schutz tragen, außer sie sitzen auf ihrem Platz.

Kein MNS in Kirche

Weiterhin keine Pflicht aber eine klare Empfehlung gibt es zum MNS in  der Kirche: Man sollte ihn während einer Messe tragen, muss aber nicht.

Maximal zehn Personen

Bei privaten Feiern sind ab sofort nur noch zehn Personen in geschlossenen Räumen erlaubt. Gemeint sind laut Gesundheitsministerium "Zusammenkünfte

  • zur Unterhaltung,
  • Belustigung,
  • körperlichen und
  • geistigen Ertüchtigung und Erbauung.

Mehr als zehn Pax bei Sitzplatz

Mehr als zehn Personen (Pax) sind dann erlaubt, wenn es zugewiesene Sitzplätze gibt: Also  etwa bei Veranstaltungen wie Theater-, Konzert- oder Kinovorstellungen. Sie sind mit einem Covid-Sicherheitskonzept erlaubt.

Max 10 Pax bei Stehplätzen, etwa bei Hochzeiten

Kleinere Kulturevents, Sport- und Freizeitveranstaltungen, aber auch Hochzeiten, die nur Stehplätze und kein Sicherheitskonzept haben, sind dagegen auf zehn Personen beschränkt.

500 Pax bei Todesfällen

Nur Beerdigungen sind ausgenommen, dort dürfen 500 Personen anwesend sein. Ebenso ausgenommen sind Bauarbeiter und Schulklassen.

Max zehn Gäste pro Tisch

Ab heute dürfen nur mehr maximal zehn Personen in einem Lokal pro Tisch sitzen, plus ihre minderjährigen Kinder. Ausgenommen von dieser Regelung sind Personen, die in einem Haushalt leben. Speisen und Getränke dürfen im Barbereich bzw. im Stehen nicht eingenommen werden, dort muss man eine Maske tragen.

Sperrstunde ist um 1 Uhr

Die Sperrstunde mit 1 Uhr Früh gilt jetzt ohne Ausnahmen in ganz Österreich. Bisher konnten Lokale für geschlossene Gesellschaften auch nach 1 Uhr Früh geöffnet haben. Gerade die Sperrstunde werde streng kontrolliert. Mehr dazu: Dutzende Verstöße bei Corona-Kontrollen in Wiener Club-Szene

Yogakurse nur mehr mit max. 10 Pax

Die Zehn-Personen-Regel betrifft auch Hobbysportler und Freizeitaktivitäten, wie Yoga-Kurse, Aerobic-Stunden oder Spieleabende. In einer Sportstätte, etwa einem Sportplatz, dürfen allerdings mehrere Gruppen mit je zehn Personen dann parallel trainieren, wenn es keine Durchmischung der Gruppen gibt. Fraglich ist, wie die Regel in Fitnesscentern umgesetzt werden muss.

Bei Fußball gilt Zehn-Pax-Regel nicht

Achtung: Im Fußball, aber auch im Basketball oder Eishockey, gilt die Zehn-Personen-Regel nicht, sondern es sind so viele Spieler erlaubt, wie für die jeweilige Sportart benötigt werden. Die Personenbegrenzungen gelten übrigens auch nicht für den Profi-Sport.

Max 100 Pax im Freien

Für Messen, Märkte und Veranstaltungen gilt: Im Freien gibt es eine Höchstgrenze von 100 Personen. Bei professionellen Veranstaltungen mit einem Sicherheitskonzept und fixen Sitzplätzen sind 3000 Personen im Freien erlaubt. In Innenräumen  sind dann 1500 erlaubt.
Alle Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen und auch sämtliche Fach- und Publikumsmessen müssen ab heute behördlich genehmigt werden: Denn sie brauchen einen

  • Covid-19-Beauftragten, müssen ein
  • Präventionskonzept vorlegen sowie
  • speziell geschultes Personal.

MNS bei allen Messen

Egal, ob etwa eine Messe im Freien oder in einem geschlossenen Raum stattfindet, es muss immer ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Auch dann, wenn der Ein-Meter-Abstand eingehalten werden kann. 

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Mehr als zehn Personen sind dann erlaubt, wenn es zugewiesene Sitzplätze gibt: Also Veranstaltungen wie Theater-, Konzert- oder Kinovorstellungen sind mit einem Covid-Sicherheitskonzept erlaubt. | Foto: Bundesheer/ABC-Abwehrzentrum
Was viele nicht wissen: Auch im Freien muss ein MNS getragen werden, etwa auf Märkten oder bei Fach- und Publikumsmessen.  | Foto: Pixabay

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