Warnung
Test- und Impf-Betrügern drohen hohe Strafen

Ein Impfpass mit Corona-Impfung gilt als Eintrittskarte in die Gastronomie. | Foto: Bohmann/PID
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Einige Personen haben zwar Lust auf die nun wieder offene Gastronomie, wollen sich aber vor Corona-Tests oder gar der Impfung drücken. Solche Versuche können teuer werden.

ÖSTERREICH. Seit dem 19. Mai hat die Gastronomie in Österreich wieder geöffnet. Dabei gilt die 3-G-Regel: Rein darf nur, wer getestet, geimpft oder genesen ist. So soll die Sicherheit gewährleistet werden, wenn mehrere Personen ohne Masken in einem Raum sitzen. Sollte man sich den Eintritt ins Lokal erschwindeln wollen, könnte das durchaus teuer werden.

Wer ein gefälschtes Testergebnis oder einen Fake-Impfpass vorzeigt, begeht kein Kavaliersdelikt. Ganz im Gegenteil: Es kann richtig teuer werden. Dabei handelt es sich um eine Urkundenfälschung nach § 223 des Strafgesetzbuchs. Darauf stehen bis zu einem Jahr Haft oder eine Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen.

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Auch Wirten drohen Strafen

Ähnlich problematisch ist das Vorzeigen eines Nachweises, der zwar echt ist, aber von einer anderen Person stammt. Gastronomen müssen im Zweifel eine Ausweiskontrolle durchführen. Das ist nicht ungewöhnlich. Auch bei der Ausschank alkoholischer Getränke muss nach den Jugendschutzbestimmungen eine Kontrolle durchgeführt werden, wenn nicht klar ist, ob der Gast alt genug dafür ist. Verweigert der Gast die Kontrolle, muss der Wirt ihm den Zutritt verwehren. Andernfalls droht dem Gastronomen eine Strafe von bis zu 3.600 Euro.

Gastgronomen müssen im Zweifelsfall eine Ausweiskontrolle durchführen. | Foto: Pixabay
  • Gastgronomen müssen im Zweifelsfall eine Ausweiskontrolle durchführen.
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Eine andere Masche wurde vereinzelt zuletzt in Impfzentren beobachtet: Einige Personen holten sich den Stempel für den Impfpass, wollten sich aber an den Injektionskabinen vorbei zum Ausgang schummeln. Die erwischten Personen hätten sich etwa im Austria Center Vienna doch noch die Impfung verabreichen lassen, heißt es seitens des Samariterbunds. Nun werden zusätzliche Stempel eingesetzt, die beim Ausgang kontrolliert werden.

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Ein Impfpass mit Corona-Impfung gilt als Eintrittskarte in die Gastronomie. | Foto: Bohmann/PID
Gastgronomen müssen im Zweifelsfall eine Ausweiskontrolle durchführen. | Foto: Pixabay

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