Unter Kopfpolster und Co.
Waffen in Österreich teils mangelhaft verwahrt

Die Anzahl der registrierungspflichtigen Waffen ist in Österreichs Haushalten in den letzten Jahren sukzessive angewachsen: Aktuell sind im Zentralen Waffenregister 1,43 Millionen Stück registriert. Wie aus einer aktuellen Umfrage des Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) hervorgeht, werden die Waffen aber zum Teil sehr unsicher und nicht gesetzeskonform – etwa unter dem Kopfpolster oder im Kleiderschrank – verwahrt. | Foto: Shutterstock / Photo Spirit
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  • Die Anzahl der registrierungspflichtigen Waffen ist in Österreichs Haushalten in den letzten Jahren sukzessive angewachsen: Aktuell sind im Zentralen Waffenregister 1,43 Millionen Stück registriert. Wie aus einer aktuellen Umfrage des Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) hervorgeht, werden die Waffen aber zum Teil sehr unsicher und nicht gesetzeskonform – etwa unter dem Kopfpolster oder im Kleiderschrank – verwahrt.
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Die Anzahl der registrierungspflichtigen Waffen ist in Österreichs Haushalten in den letzten Jahren sukzessive angewachsen: Aktuell sind im Zentralen Waffenregister 1,43 Millionen Stück registriert. Wie aus einer aktuellen Umfrage des Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) hervorgeht, werden die Waffen aber zum Teil sehr unsicher und nicht gesetzeskonform – etwa unter dem Kopfpolster oder im Kleiderschrank – verwahrt. Das KFV und der Verband der Sicherheitsunternehmen Österreichs (VSÖ) fordern nun ein schärferes Waffengesetz. 

ÖSTERREICH. Die Studie der KFV zeigte mehrere Gründe auf, warum sich die Österreicherinnen und Österreicher Waffen im Haushalt aufbewahren. Als Hauptmotiv wird jedoch der "Schutz der Familie und des Zuhauses" genannt – 26 Prozent der 1.600 Befragten stimmten dieser Aussage "sehr" und 32 Prozent "eher schon" zu. Weitverbreitete Gründe sind auch Selbstverteidigungszwecke bzw. "wenn man nachts unterwegs ist" sowie die Freude an der Jagd bzw. dem Schießsport. 

Im Bild v.l.n.r.: Dr. Armin Kaltenegger (Leiter Rechtsabteilung KFV); Mag. Christian Schimanofsky, KFV-Geschäftsführer; Robert Grabovszki, BSc MBA, Generalsekretär vom Verband der Sicherheitsunternehmen Österreichs (VSÖ); Ing. Wolfgang Bruna, VSÖ, allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger | Foto: Kuratorium für Verkehrssicherheit/APA-Fotoservice/Juhasz
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"Einbrecher können Waffe als Beute nehmen"

Betrachtet man im Zusammenhang mit dem Schutz des Zuhauses die Kriminalstatistik, zeigt sich, dass nach einem coronabedingten Rückgang die Anzeigen wegen Einbruchs in Wohnräumen im Jahr 2022 im Vergleich zu 2021 wieder um 32 Prozent auf mehr als 6.000 Anzeigen gestiegen ist. Dennoch warnte KFV-Geschäftsführer Christian Schimanofsky bei einer Pressekonferenz am Dienstag vor falscher Sicherheit:

"Jeder, der sein Zuhause mit Waffengewalt vor Einbrechern schützen möchte, sollte bedenken, dass Einbrecher erfahrungsgemäß dann zur Tat schreiten, wenn niemand zu Hause ist. Zugleich bedeutet das aber auch, dass die Waffen selbst zur Beute werden können. Eine sichere Verwahrung von Waffen in den Wohnräumen schützt daher vor jeglichem unbefugten Zugriff, insbesondere auch durch Kinder und andere Familienmitglieder, die keine Berechtigung zum Besitz von Waffen haben."

Als Hauptgrund für den Waffenbesitz wird in einer Umfrage der Schutz der Familie und des Zuhauses genannt.  | Foto: stock.adobe.com/js-photo (Symbolfoto)
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Waffen unter Kopfpolstern oder im Schreibtisch 

Wie die KFV festhielt, zeige die durchgeführte Studie einigen Aufklärungsbedarf bezüglich der sicheren Verwahrung von privaten Schusswaffen. Demnach nutzen mittlerweile bereits 57 Prozent aller Befragten Waffentresore bzw. Waffenschränke – insgesamt 49 Prozent haben die Angabe gemacht, dass sie generell einen Tresor benutzen, wobei hier festgehalten werden muss, dass Mehrfachantworten möglich waren. 

Ein beachtlicher Teil der Waffenbesitzerinnen und -besitzer setzten jedoch auch auf sehr unsichere Aufbewahrungsorte. So gaben vier Prozent der Befragten an, dass sie ihre Waffen beispielsweise im Nachtkästchen oder im Schreibtisch aufbewahren. Acht Prozent lagern die Schusswaffe unter dem Kopfpolster oder dem Bett, weitere elf Prozent verwahren Gewehre, Flinten, Pistolen und Co. sogar offen in Gewehrhaltern an der Wand und 13 Prozent lassen ihre Waffe durch eine andere Person verwahren bzw. lagern diese in einem anderen Haushalt. 20 Prozent vertrauen bei der Aufbewahrung auf herkömmliche Schränke, wie etwa Kleiderschränke oder verglaste Waffenschränke, die jedoch meist relativ einfach zu überwinden sind. 

Wo bewahrst du deine Schusswaffe auf?

Forderung nach strikterem Waffengesetz

Nach Ansicht des VSÖ und KFV lasse das Waffengesetz aktuell zu viel Interpretationsspielraum zu, da dies grundsätzlich nur besage, dass Waffen in zumutbarer Weise vor unberechtigtem Zugriff geschützt werden müssen. Demnach dürften Schusswaffen theoretisch auch in einer versperrten Schreibtischschublade aufbewahrt werden, wenn darauf nur der Waffenbesitzer Zugriff hat. 

Neue Richtlinie zur sicheren Verwahrung von Waffen

"Aufgrund der schwammigen Vorgaben darf man sich nicht wundern, wenn jemand auch eine simple Blechkasse für eine ausreichende Schutzmaßnahme vor fremden Zugriff hält", so Robert Grabovszki, Generalsekretär des VSÖ. Aus diesem Grund hat der VSÖ in Abstimmung mit dem KFV eine neue Richtlinie zu sicheren und gesetzeskonformen Verwahrung von Waffen erarbeitet: "In der neuen Richtlinie ist beispielsweise festgehalten, dass Behältnisse zur Aufbewahrung bestimmter Schusswaffen ein entsprechendes Mindest-Eigengewicht haben sollten bzw. über eine bestimmte Verankerung verfügen sollten", erklärte Grabovszki.

Waffen sollten sicher aufbewahrt werden. | Foto: Shutterstock / M-Production
  • Waffen sollten sicher aufbewahrt werden.
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Tipps zur sicheren Verwahrung von Waffen:

  • Waffen und Munition müssen getrennt aufbewahrt werden.
  • Waffen dürfen daher auch nicht geladen im Waffenschrank liegen.
  • Unbefugte dürfen keinen Zugang zu den Waffen bekommen.
  • Wer nur über eine Waffenbesitzkarte und nicht über einen Waffenpass verfügt, darf seine Waffe nicht unterwegs bei sich tragen.
  • Wer eine Waffe der Kategorie B (Revolver, Pistole etc.) im Nachlass einer verstorbenen Person findet, muss unverzüglich die Waffenbehörde verständigen. Will man die Waffe behalten, sollte ein Antrag auf Ausstellung einer Waffenbesitzkarte gestellt werden. Waffen der Kategorie C (Flinten und Büchsen) müssen in einer Waffenhandlung registriert werden.
  • Erlaubnispflichtige Waffen sollten laut der neuen VSÖ-Richtlinie in einem Behältnis aufbewahrt werden, das einer normierten Sicherheitsklasse entspricht – und somit ein entsprechendes Eigengewicht und/oder Verankerung aufweist.
  • Zudem sollten die Behältnisse eine Zertifizierung aufweisen (ÖNORM EN 14450 oder ÖNORM EN 1143-1) bzw. über ein VSÖ-Prüfzeichen verfügen.

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