Strafen bis zu 15.000 Euro
Zoll griff 2023 118 Hunde und Katzen auf

92 Hunde und 26 Katzen wurden 2023 vom Zoll beim Schmuggelversuch aus dem Verkehr gezogen. | Foto: BMF/Zoll
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  • 92 Hunde und 26 Katzen wurden 2023 vom Zoll beim Schmuggelversuch aus dem Verkehr gezogen.
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92 Hunde und 26 Katzen wurden 2023 bei Schmuggelversuchen vom österreichischen Zoll aus dem Verkehr gezogen. Der Großteil wurde bei mobilen Kontrollen entdeckt und aus dem Verkehr gezogen. Nicht selten handelte es sich bei den Tieren um viel zu junge Welpen und Kätzchen, die noch gar nicht von der Mutter getrennt sein dürften.

ÖSTERREICH. Im letzten Jahr wurden mehr Hunde und Katzen als im Jahr davor aufgegriffen. 2022 wurden 90 geschmuggelte Hunde und 19 Katzen vom Zoll entdeckt. Beim Schmuggelweg zeichnet sich ebenfalls ein Trend ab. So entfielen 102 Aufgriffe 2022 und 114 im Jahr 2023 auf den Straßenverkehr. Geschmuggelt wird sowohl in PKWs als auch in LKWs. Im Flugverkehr wird die Zahl der Fälle dafür weniger: Fünf Fälle 2022 und drei Fälle 2023.

Immer häufiger sind die Motive der Schmuggelnden der kommerzielle Nutzen der Tiere.  Das war im Vorjahr 110 Mal der Fall. Um einen hohen Preis zu bekommen und leichtes Spiel bei der Einreise zu haben, werden gefälschte Dokumente oder ein falscher Impfstatus vorgelegt. So sollen nicht nur Behörden, sondern auch Käuferinnen und Käufer getäuscht werden. Das schadet den Tieren und begünstigt die Ausbreitung von Krankheiten. Für den "privaten Gebrauch" wurden nur zwölf Schmuggel-Fälle 2022 und acht im Jahr 2023 gezählt.

Abschiebung, Abnahme oder Quarantäne

Der Großteil der geschmuggelten Jungtiere kommt aus dem südosteuropäischen Raum. Kommt ein Tier aus Drittländern, muss der grenztierärztliche Dienst hinzugezogen werden, wenn die erforderlichen Veterinärdokumente nicht vorliegen oder das Tier nicht mit einem Mikrochip gekennzeichnet ist. So soll gewährleistet werden, dass die Tiere gesund sind und erforderliche Schutzimpfungen, insbesondere gegen Tollwut, erhalten haben.

Der Grenztierarzt oder die Amtstierärztin legt dann die weiteren Schritte fest. Das kann eine Zurückweisung in den Einfuhrstaat, Quarantäne oder die Abnahme des Tiers sein. Wird ein Tier abgenommen, wird es in die nächste Tierschutzeinrichtung gebracht. Dort werden sie erstmal versorgt, untersucht oder aber auch geimpft und gechipt. 

Strafen bis zu 15.000 Euro

Die Strafen können bis zu 15.000 Euro hoch sein. Wird ein Tier aus einem Drittland geschmuggelt, werden Eingangsabgaben fällig. Handelt es sich dabei um einen Schmuggel nach dem Finanzstrafgesetz, wird der Betrag bis zum Doppelten des auf die Ware entfallenden Abgabenbetrages geahndet. Kommt ein Verstoß gegen das Tierseuchengesetz oder die veterinärbehördliche Einfuhrverordnung hinzu, kann der Strafrahmen bis zu 4.360 Euro betragen.

Bei Verstößen gegen das Tiertransportgesetz kann das zwischen 400 und 5.000 Euro kosten. Im Wiederholungsfall sogar bis zu 7.500 Euro. Verstöße gegen das Tierschutzgesetz sind von der Behörde mit einer Geldstrafe bis zu 7.500 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 15.000 Euro zu ahnden.

"Immenses Tierleid in Kauf zu nehmen, um daraus Profit zu schlagen, zeugt von einer besonderen Verantwortungslosigkeit gegenüber schutzlosen Lebewesen. Diese Fälle beweisen auf erschreckende Art, wie wichtig die Arbeit der heimischen Zollbeamtinnen und -beamten nicht nur zum Schutz von uns Menschen, sondern auch für Tiere ist. Ich bin stolz, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kampf gegen Tierschmuggel so wichtige Arbeit leisten, um Tierleid zu verhindern", betonte Finanzminister Magnus Brunner in einer Aussendung.

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