Aktenweitergabe
72.000 Euro Strafe für Leiter der Oberstaatsanwaltschaft

- Johann Fuchs wurde zu einer Geldstrafe von 72.000 Euro verurteilt.
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Johann Fuchs, der Leiter der Wiener Oberstaatsanwaltschaft, ist am Mittwoch zu einer Geldstrafe von 72.000 Euro verurteilt worden. Er soll Akten an Christian Pilnacek, den ehemaligen Leiter des Justizministeriums, weitergegeben haben. Im Ibiza-Untersuchungsausschuss hatte er davor ausgesagt, sich nicht an eine Weitergabe zu erinnern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
ÖSTERREICH. Johann Fuchs soll im Dezember 2020 Akten an den mittlerweile suspendierten Sektionsleiter des Justizministeriums weitergegeben haben. Inhalt dieser Akten war eine Anzeige gegen eine Redakteurin der "Presse". Sie hätte von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wegen einem von ihr verfassten, kritischen Artikel juristisch verfolgt werden sollen. Im März 2021 hatte Fuchs im Ibiza-U-Ausschuss ebenfalls ausgesagt, dass er sich nicht an eine Weitergabe an Pilnacek erinnern könne.
Pilnacek war als einziger Zeuge geladen
Pilnacek selbst hat seine Aussage am Mittwoch verweigert. Gegen ihn würde aktuell noch ein Disziplinarverfahren laufen, begründet Pilnacek. Bei der zuständigen Richterin stieß er damit auf wenig Verständnis. „Das ist kein Grund, sich zu entschlagen. Aber wir werden uns im Zweifel über das nicht hinwegsetzen“, so ihre Reaktion. Der suspendierte Sektionsleiter ist in der Causa bereits rechtskräftig freigesprochen worden. Er war übrigens als einziger Zeuge im Gerichtsverfahren gegen Johann Fuchs geladen.

- Der mittlerweile suspendierte höchste Beamte im Justizministerium, Christian Pilnacek, hat seine Aussage vor Gericht verweigert.
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Fuchs hat die Weitergabe mehrmals bestritten
Die erste Aussage hat Fuchs bereits Anfang Juli gemacht. Auch damals hat er die Weitergabe der Akten an Pilnacek bestritten. Und: Selbst wenn er es getan hätte, „hätte ich auch kein Problem hier zu sagen, dass ich ihm die Dokumente geschickt habe, weil ich der Meinung bin, dass ich das dürfen hätte“.
Suche nach Datenlöschung um vier Uhr nachts
Vier Monate zuvor, also im März 2021, soll Fuchs bereits im Ibiza-Untersuchungsausschuss falsch ausgesagt haben. Dort hat er ebenfalls gesagt, dass er sich nicht an eine Aktenweitergabe an Pilnacek erinnern könne. Nach dem Ausschuss wurde ihm das Telefon abgenommen. Darauf war zu sehen, dass sich Fuchs um vier Uhr nachts über das Thema Datenlöschung informiert hatte. Weil er ein technikaffiner Mensch sein und ihn das Thema interessiert habe - vor allem wegen der veröffentlichten Chat-Protokolle rund um den ehemaligen ÖBAG-Chef Thomas Schmid, lautete die Erklärung.
Prozess fand in Innsbruck statt
Johann Fuchs wurde am Mittwoch zur Zahlung einer Geldstrafe von 72.000 Euro verurteilt. Das Verfahren gegen den Leiter der Wiener Oberstaatsanwaltschaft hat übrigens in Innsbruck stattgefunden. Fuchs ist in seiner Funktion Vorgesetzter aller Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Osten von Österreich. Um das höchste Maß an Objektivität zu garantieren, wurde der Prozess nach Tirol verlegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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