Thomas Schmid im U-Ausschuss
800 Euro Strafe für verweigerte Aussagen

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat nun eine Strafe in Höhe von 800 Euro gegen Schmid verhängt. | Foto: LEONHARD FOEGER / REUTERS / picturedesk.com
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  • Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat nun eine Strafe in Höhe von 800 Euro gegen Schmid verhängt.
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Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid war Anfang November als Auskunftsperson im ÖVP-Untersuchungsausschuss geladen. Viele Fragen hat er dort unbeantwortet gelassen. Nun muss Schmid dafür 800 Euro Strafe zahlen. 

ÖSTERREICH. Bei seiner Befragung hat Schmid mit Antworten eher gegeizt. 27 Fragen wurden vom ehemaligen Kurz-Vertrauten im Untersuchungsausschuss unbeantwortet gelassen. Begründet hat Schmid sein Handeln damit, dass er sich selbst nicht belasten wolle. Denn: Gegen ihn wird noch ein anderes Strafverfahren geführt. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat nun eine Strafe in Höhe von 800 Euro gegen Schmid verhängt.

13 von 27 Fragen hätte Schmid beantworten müssen

Aus der Entscheidung des Gerichts geht hervor, dass Schmid 13 der 27 gelisteten Fragen hätte sehr wohl beantworten müssen. Dabei geht es etwa um Fragen wie, ob er denn Mitglied der ÖVP sei oder ob er von Sidelettern gewusst habe. Auch bei Fragen zu seiner Einvernahme bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hätte er nicht schweigen dürfen, urteilt das Gericht. Die restlichen 14 unbeantworteten Fragen haben für den Ex-ÖBAG-Chef keine Konsequenzen. 

5.000 Euro für Nichterscheinen

Laut der Verfahrensordnung sind für ungerechtfertigte Aussageverweigerung Strafen von bis zu 1.000 Euro möglich. Pro Befragung kann die Buße allerdings nur einmal verhängt werden. Wäre Schmid ohne Begründung nicht zu seinem Termin gekommen, hätte er bis zu 5.000 Euro Strafe bezahlen müssen. Im Wiederholungsfall steigt das Strafmaß auf bis zu 10.000 Euro. Schmid hat nun sechs Wochen Zeit, um gegen das Urteil Einspruch zu erheben. 

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