Längerer Leidensweg
Ab sofort hängt man ganze fünf Jahre in einem Privatkonkurs
- Ab sofort dauern die Entschuldungsverfahren bei Privatkonkursen um zwei Jahre länger. (Symbolbild)
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Die Schuldenberatungen kritisieren die Dreierkoalition. Weil diese das Konkursrecht nicht novelliert hat, wird der Leidensweg für Schuldner noch länger.
ÖSTERREICH. Bisher war es so: Wer in den Privatkonkurs geschlittert ist, konnte die Entschuldung nach drei Jahren abschließen. Seit Freitag, 17. Juli, ist das anders. Ab sofort gilt eine fünfjährige Entschuldungsphase. Die Durststrecke für Schuldnerinnen und Schuldner wird also länger.
Hintergrund: Die Drei-Jahres-Regel war befristet und hätte verlängert oder ins Dauerrecht übernommen werden müssen. Das hat die Dreierregierung aus ÖVP, SPÖ und Neos aber unterlassen. Die staatlich anerkannten Schuldenberatungen haben kein Verständnis dafür, sie üben aus mehreren Gründen Kritik.
Juristische Probleme
Zum einen sehen die Fachleute eine Ungleichbehandlung. Während Privatpersonen fünf Jahre für eine Entschuldung brauchen, reichen bei ehemaligen Unternehmerinnen und Unternehmern weiterhin drei Jahre. Der Verfassungsgerichtshof könnte die Regelung daher kippen.
- Die aktuelle Regelung könnte wegen Ungleichbehandlung vor dem Verfassungsgerichtshof landen. (Symbolbild)
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Zum anderen tun sich EU-rechtliche Probleme auf. Die dreijährige Entschuldung wird europarechtlich künftig auch Ex-Unternehmern verwehrt sein, womit die österreichische Bestimmung gegen die entsprechende EU-Richtlinie verstößt.
Für den Staat billiger
Abgesehen von den juristischen Fragen nennt der Geschäftsführer der Dachorganisation der Schuldenberatungen, Clemens Mitterlehner, auch andere Kritikpunkte. Viele Menschen befänden sich – auch wegen der Teuerung – in einer wirtschaftlich schwierigen Lage, sie bräuchten eher eine Perspektive statt einer Verschärfung. Zudem seien kürzere und einfachere Verfahren auch für den Staat billiger.
- Die staatlich anerkannten Schuldenberatungen haben sich für die Schuldner eingesetzt - aber vegeblich. (Symbolbild)
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Neben den Schuldenberatungen habe sich „die Fachebene im Justizministerium“ für eine Gleichbehandlung der Personengruppen im Konkursrecht ausgesprochen, sagt Mitterlehner. Man habe sich stark eingesetzt, einen Argumentekatalog zusammengestellt, Kompromisse vorgeschlagen – aber vergeblich.
Rückwirkende Regeln nötig
Seiner Meinung nach muss die Regierung die Insolvenzordnung reparieren und rückwirkende Übergangsbestimmungen für Verfahren ab dem 17. Juli 2026 schaffen. Diesen Aufwand hätte man sich sparen können, meint Mitterlehner, man stehe jedoch weiterhin konstruktiv zur Verfügung, um Lösungen auszuarbeiten, die in der Praxis funktionieren.
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