Urteil
Auch zweiter "Lockdown für Ungeimpfte" war verfassungskonform

Der "Lockdown für Ungeimpfte" von Jänner hält vor dem Höchstgericht. | Foto: VfGH/Achim Bieniek
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Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Beschwerde einer Oberösterreicherin, wonach die verhängten 2G-Regeln für Ungeimpfte gegen Grundrechte als auch gegen das Covid-Maßnahmen-Gesetz verstoßen haben sollen, als inhaltlich nicht begründet abgewiesen. Die damals verhängten Maßnahmen seien laut Urteil angesichts der Infektionszulage zulässig gewesen.

ÖSTERREICH. Schon einmal hatte der VfGH dem Gesetzgeber in Sachen "Lockdown für Ungeimpfte" recht gegeben. Im März waren die vergangenen November erlassenen 2G-Regeln für zulässig erklärt worden.

Bei der neuen Beschwerde ging es jetzt um die 2G-Regeln, die Ungeimpfte mehr oder weniger auf die Erledigung lebensnotwendiger Wege und die Arbeit einschränkten, in dem Fall um die Periode 21. bis 30. Jänner. Argumentiert wurde von der Beschwerdeführerin damit, dass die Hospitalisierungszahlen zurückgegangen seien und die Maßnahmen daher sowohl gegen Grundrechte als auch gegen das Covid-Maßnahmen-Gesetz verstießen.

Die 2G-Regeln im Jänner 2022 beschränkten Ungeimpfte auf die Erledigung lebensnotwendiger Wege und den Weg zur Arbeit. | Foto: BRS/Gschwandtner
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Grundrechte: Intensiver Eingriff aber nicht verletzt

Laut VfGH war ein intensiver Eingriff in die Grundrechte gegeben, diese wurden aber nicht verletzt. Die Belegung auf den Intensivstationen ging zwar seit Ende Jänner 2022 zurück, die Behörde habe aber bei den Maßnahmen die Verfügbarkeit weiterer Ressourcen und Kapazitäten im Gesundheitssystem in die Beurteilung einbezogen, ob eine Überlastung des Gesundheitssystems drohe.

Angesichts der damaligen herrschenden Omikron-Variante musste die Behörde mit zahlreichen Personalausfällen auf Grund der hohen Zahl an gleichzeitig infizierten Personen und einer kritischen Situation rechnen. "Der Gesundheitsminister ging daher nachvollziehbar davon aus, dass die Aufrechterhaltung der für Personen ohne 2G-Nachweis geltenden Ausgangsregelung auch noch im Zeitraum vom 21. Jänner bis 30. Jänner 2022 unerlässlich war." Verwiesen wird seitens des Höchstgerichts auch auf zahlreiche Ausnahmen, die die Maßnahme verhältnismäßig hielten.

Für Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) sei das Urteil eine Bestätigung dafür, dass die Corona-Schutzmaßnahmen auf Grundlage der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse und im Einklang mit der Bundesverfassung getroffen wurden. Der "Lockdown für Ungeimpfte" und die 2G-Regel seien aus epidemiologischer Sicht notwendig gewesen. 

Zusätzliche Maßnahmen wie Maskenpflicht, Abstandsregeln waren keine Alternativen zum Lockdown, urteilt der VfGH.. | Foto: pixabay/Antonio_Cansino
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Auch Gleichheitsgrundsatz nicht verletzt

Maßnahmen wie Maskenpflicht und Abstandsregeln wären nach Ansicht des VfGH ungenügend gewesen. Diese allein hatten damals nicht ausgereicht, um dem Infektionsgeschehen Einhalt zu gebieten. Daher habe der Gesetzgeber mit der Verlängerung der 2G-Regel auch nicht den vom Covid-Maßnahmengesetz vorgegebenen Rahmen überschritten. 

Außerdem sahen die Richter keine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. Denn auch noch Ende Jänner habe es einen deutlichen Unterschied bei der Zahl an Neuinfektionen je nach Impfstatus gegeben und es hätten wesentlich mehr ungeimpfte Patienten in den Spitälern behandelt werden müssen. Zudem habe man Studien die damals noch relativ neuen Omikron-Variante betreffend berücksichtigt.

Wieder 6.001 Neuinfektionen

Am Freitag wurden im 24-Stunden-Vergleich 6.001 Coronavirus-Neuinfektionen in Österreich gemeldet. Das waren mehr als der Schnitt der vergangenen sieben Tage, der bei 5.345 SARS-CoV-2-Infektionen pro Tag lag, damit scheint der Abwärtstrend gestoppt.

Sechs Menschen sind in den vergangenen 24 Stunden an oder mit Covid-19 gestorben. Im Krankenhaus lagen am Freitag 1.038 Personen, das waren um 39 weniger als am Vortag. 76 Patienten wurden auf Intensivstationen betreut. Diese Zahl sank seit Donnerstag um acht und ist innerhalb einer Woche um 23 Patienten zurückgegangen.

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